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Vorhaben

„Agrarinvestitionskredit 2019 - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“

AgrarInvestitionsKredit (AIK) – im Rahmen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 – "LE-Projektförderungen"

2024
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -26.106

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

– laufende Betriebseinstellungen: Betriebsrückgang auf rund 162.000 Betriebe (das sind gegenüber 2013 um 2,6 % und gegenüber 2010 6,5 % weniger Betriebe gemäß Agrarstrukturerhebung mit Stichtag 31.10. 2016)
– Sicherstellung der Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten
– Unterstützungsbedarf,
. zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
(derzeit rund 64.000 Bergbauernbetriebe die eine Fläche von rund 2,3 Mio. bewirtschaften)
. wegen hoher Investitionskosten, erschwerter Strukturveränderung und Bewirtschaftung
. wegen der witterungs(klima)bedingten Auswirkungen auf die Produktivität
. wegen mangelnder Produktionsalternativer für Bergbäuerinnen und Abhängigkeit von der Tierhaltung
. zur Eindämmung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Durch die Bereitstellung günstiger Kreditmittel zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt der AIK mittelbar das Ziel 2.3 in Hinblick auf den gleichberechtigten Zugang in die landwirtschaftliche Produktion.

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten können allein oder in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen auf Basis der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes im allgemeinen Rahmen der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ gewährt werden, soweit dies im Besonderen Teil vorgesehen ist. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Direktzuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ im Sinne von Artikel 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vor (Punkt. 1.11 Zusätzliche Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite (AIK)).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in allen Regionen

Beschreibung des Ziels

Förderung von Investitionen zur Modernisierung und Betriebsumstrukturierung, zur Verbesserung der Gesamtleistung (Steigerung der Wirtschaftlichkeit), der Wettbewerbsfähigkeit, der Lebensmittelsicherheit, der Nachhaltigkeit und der effektiveren Nutzung von Nebenerzeugnissen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Dadurch sollen landwirtschaftliche Mindestaktivitäten, lebensfähige Agrarstrukturen langfristig aufrecht erhalten bleiben und die Stärkung des ländlichen Raumes unterstützt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Genehmigte Anträge [Anzahl]

Istwert

1.451

Anzahl

Zielzustand

1.500

Anzahl

Datenquelle: LFRZ Datenbank - AIK Auswertung 2019

Genutztes Kreditvolumen [Mio. €]

Istwert

116

Mio. €

Zielzustand

130

Mio. €

Datenquelle: LFRZ Datenbank - AIK Auswertung 2019


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination mit Investitionszuschüssen führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen sich geförderte Investitionen in einer längerfristigen Strategie, die im Betriebskonzept dargestellt wird – orientieren.
Vor allem auch nicht-einkommensschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-26.106

Tsd. Euro

Plan

-21.344

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

348

Tsd. Euro

Plan

348

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

24.763

Tsd. Euro

Plan

20.001

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

995

Tsd. Euro

Plan

995

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.106

Tsd. Euro

Plan

21.344

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.703

Tsd. Euro

Plan

-4.826

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

67

Tsd. Euro

Plan

67

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.445

Tsd. Euro

Plan

4.568

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

191

Tsd. Euro

Plan

191

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.703

Tsd. Euro

Plan

4.826

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.512

Tsd. Euro

Plan

-4.550

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

68

Tsd. Euro

Plan

68

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.249

Tsd. Euro

Plan

4.287

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

195

Tsd. Euro

Plan

195

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.512

Tsd. Euro

Plan

4.550

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.437

Tsd. Euro

Plan

-4.273

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

70

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.168

Tsd. Euro

Plan

4.004

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

199

Tsd. Euro

Plan

199

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.437

Tsd. Euro

Plan

4.273

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.685

Tsd. Euro

Plan

-3.991

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

71

Tsd. Euro

Plan

71

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.411

Tsd. Euro

Plan

3.717

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

203

Tsd. Euro

Plan

203

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.685

Tsd. Euro

Plan

3.991

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.769

Tsd. Euro

Plan

-3.704

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

72

Tsd. Euro

Plan

72

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.490

Tsd. Euro

Plan

3.425

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

207

Tsd. Euro

Plan

207

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.769

Tsd. Euro

Plan

3.704

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Der tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK zwischen Antragsteller und Kreditinstitut erfolgt meist zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung, Genehmigung und Erteilung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher ergibt sich eine zeitliche Verzögerung der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten AI-Kreditvolumens und der tatsächlichen Ausnützung (Zuzählung der Kredite).
Festgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung zur Berechnung des Transferaufwandes folgende Ausgangswerte berücksichtigt wurden: ein bei den Banken gesamt aushaftende AI-Kreditvolumen in der Höhe von 1,03 Mrd. Euro, eine durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren, ein Bruttozinssatz von 1,30 % und ein Zinsenzuschuss von 50 % (30 % Bundesanteil und 20 % Landesanteil).
Der verringerte Transfer „Ist“ – Aufwand des Bundes für Zinsenzuschüsse für das Jahr 2019 – ist mit einem geringeren aushaftenden Kreditvolumen und einem niedrigeren anzuwendenden Brutto-Zinssatz für das Jahr 2019 zu begründen, als zum Zeitpunkt der WFA Erstellung (Plan) anzunehmen war. Entsprechend der Vereinbarung zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG, Bund/Länder von 60/40) hat sich für 2019 auch der Transferaufwand der Länder anteilsmäßig verringert.
Der erhöhte Transfer-Ist-Aufwand für 2023 ist auf den bedingt durch die allgemeine wirtschaftliche Situation massiven Anstieg des zu verrechnenden Zinssatzes für den Zeitraum 2023 und danach zu begründen.
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der im BML involvierten Sachbearbeiter entspricht der geplante Personal- und Sachaufwand dem Ist-Aufwand.
Die finanziellen Auswirkungen über den Beobachtungszeitraum bis 2023 begründen sich auf Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Abrechnungsjahre ergeben sich aus dem zum Abrechnungsstichtag aushaftenden Kreditvolumen und dem anzuwenden Bruttozinssatzes.
Der angenommene Personalaufwand von durchschnittlich EUR 199.000,00 pro Jahr ist durch die an der Abwicklung eingebundenen Sachbearbeiter zu begründen.

Gesamtbeurteilung

Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskredite (AIK) werden hauptsächlich in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung im Rahmen des Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 gewährt und sind somit ein Teil dieses Programms LE 14-20.

Ausführungen zum AIK:
Agrarinvestitionskredite (AIK) sind ein etabliertes und wichtiges Instrument, um die landwirtschaftlichen Betriebe bei größeren einzelbetrieblichen Investitionen zu unterstützen und können zusätzlich zu einem Direktzuschuss als national finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse gewährt werden. Diese Unterstützung führt zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Wegen der langen Laufzeiten (10 Jahre für technische Investitionen und 20 Jahre für bauliche Investitionen) und eines geregelten Zinssatzes hat der AIK die Wirkung eines langfristigen, stabilen und kalkulierbaren Finanzierungsinstrumentes.

Anmerkungen zur Internen Evaluierung des Vorhabens für AIK 2019
Mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde für das Jahr 2019 das Einvernehmen zur Neuvergabe eines AIK Kreditvolumens in der Höhe von 130,00 Mio. Euro hergestellt. Entsprechend einer Auswertung der AMA Daten für das Jahr 2019 wurden rund 1700 AIK genehmigt und für diese Kredite ein Kreditvolumen von rund 126 Mio. Euro ausgenützt. Dem Kreditvolumen für genehmigte AIK können Gesamtkosten für Investitionen von rund 346,43 Mio. Euro gegenübergestellt werden. Zum Abrechnungsstichtag 30.06.2024 wurden von den Banken 1.451 AIK zur Zinsenzuschussabrechnung vorgelegt. Die Differenz zwischen genehmigter AIK für 2019 und der abgerechneten AIK ist mit zwischenzeitlichen Stornierungen bzw. Verzichte im Zeitraum 2019 bis 2024 zu begründen. Der Zinsenzuschuss des BML beträgt, unter Berücksichtigung eines Gesamtsaldos in der Höhe von 86,69 Mio. Euro und eines maximalen Bruttozinssatzes von 4,50% und für das 1. Halbjahr 2024, rund 580.800,00 Euro.
Bis 30. 6.2024 wurde für im Jahr 2019 genehmigte AIK ein Bundesmittel-Gesamtbetrag von rund 2,92 Mio. Euro an Zinsenzuschüssen ausbezahlt. Unter Berücksichtigung des Zinsenzuschussanteils der Bundesländer in der Höhe von rund 1,95 Mio. Euro wurde somit ein Gesamtbetrag von ca. 4,87 Mio. Euro als Zinsenzuschuss gewährt und dadurch eine finanzielle Entlastung bzw. eine Verbesserung des Einkommens bäuerlicher Betriebe erreicht.

Evaluierungsbericht 2019 (Daten 2015-2018)
Siehe: https://info.bml.gv.at/dam/jcr:6bca51d7-876e-474b-9b7d-526928e1817e/SPB%202A_Wirtschaftsleistung%20landwirtschaflicher%20Betriebe.pdf
Der AIK ist Teil der Vorhabensart (VHA) 4.1.1 -„Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ (als „zusätzliche nationale Förderung“ gem. SRL 1.11.1.1) im Programm der LE 14-20. Im Evaluierungsbericht 2019 (Auswertung 2015-2018) zum LE Programm 14-20 wird festgehalten, dass mit der VHA 4.1.1 über Investitions- und/oder Zinsenzuschüsse (zu Agrarinvestitionskrediten) die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert werden soll. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Wirkung investiver Maßnahmen (z.B. VHA 4.1.1) nur zeitverzögert messbar und darüber hinaus sind Betriebe zum Investitionszeitpunkt eher weniger produktiv. Zusammengefasst wird, dass das LE Programm einen positiven (signifikanten) Einfluss auf das betriebliche landwirtschaftliche Einkommen hat.

Eine Evaluierung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 (LE 14-20) wird im Jahr 2026 abgeschlossen werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen