Vorhaben
„Agrarinvestitionskredit 2019 - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“
AgrarInvestitionsKredit (AIK) – im Rahmen der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 – "LE-Projektförderungen"
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -26.106
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in allen Regionen
Beschreibung des Ziels
Förderung von Investitionen zur Modernisierung und Betriebsumstrukturierung, zur Verbesserung der Gesamtleistung (Steigerung der Wirtschaftlichkeit), der Wettbewerbsfähigkeit, der Lebensmittelsicherheit, der Nachhaltigkeit und der effektiveren Nutzung von Nebenerzeugnissen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Dadurch sollen landwirtschaftliche Mindestaktivitäten, lebensfähige Agrarstrukturen langfristig aufrecht erhalten bleiben und die Stärkung des ländlichen Raumes unterstützt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Genehmigte Anträge [Anzahl]
Istwert
1.451Anzahl
Zielzustand
1.500Anzahl
Datenquelle: LFRZ Datenbank - AIK Auswertung 2019
Genutztes Kreditvolumen [Mio. €]
Istwert
116Mio. €
Zielzustand
130Mio. €
Datenquelle: LFRZ Datenbank - AIK Auswertung 2019
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination mit Investitionszuschüssen führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen sich geförderte Investitionen in einer längerfristigen Strategie, die im Betriebskonzept dargestellt wird – orientieren.
Vor allem auch nicht-einkommensschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Der tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK zwischen Antragsteller und Kreditinstitut erfolgt meist zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung, Genehmigung und Erteilung einer Auszahlungsbestätigung nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher ergibt sich eine zeitliche Verzögerung der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten AI-Kreditvolumens und der tatsächlichen Ausnützung (Zuzählung der Kredite).
Festgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung zur Berechnung des Transferaufwandes folgende Ausgangswerte berücksichtigt wurden: ein bei den Banken gesamt aushaftende AI-Kreditvolumen in der Höhe von 1,03 Mrd. Euro, eine durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren, ein Bruttozinssatz von 1,30 % und ein Zinsenzuschuss von 50 % (30 % Bundesanteil und 20 % Landesanteil).
Der verringerte Transfer „Ist“ – Aufwand des Bundes für Zinsenzuschüsse für das Jahr 2019 – ist mit einem geringeren aushaftenden Kreditvolumen und einem niedrigeren anzuwendenden Brutto-Zinssatz für das Jahr 2019 zu begründen, als zum Zeitpunkt der WFA Erstellung (Plan) anzunehmen war. Entsprechend der Vereinbarung zur Finanzierung von Förderungsmaßnahmen (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG, Bund/Länder von 60/40) hat sich für 2019 auch der Transferaufwand der Länder anteilsmäßig verringert.
Der erhöhte Transfer-Ist-Aufwand für 2023 ist auf den bedingt durch die allgemeine wirtschaftliche Situation massiven Anstieg des zu verrechnenden Zinssatzes für den Zeitraum 2023 und danach zu begründen.
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der im BML involvierten Sachbearbeiter entspricht der geplante Personal- und Sachaufwand dem Ist-Aufwand.
Die finanziellen Auswirkungen über den Beobachtungszeitraum bis 2023 begründen sich auf Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA. Die tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Abrechnungsjahre ergeben sich aus dem zum Abrechnungsstichtag aushaftenden Kreditvolumen und dem anzuwenden Bruttozinssatzes.
Der angenommene Personalaufwand von durchschnittlich EUR 199.000,00 pro Jahr ist durch die an der Abwicklung eingebundenen Sachbearbeiter zu begründen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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