Vorhaben
Anlaufstellen für Personen mit ausländischen Qualifikationen gem. AuBG 2022-23
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen i.S.d. § 5 Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG) für 2022 und 2023
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -3.949
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung der qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration
Beschreibung des Ziels
Durch eine zum Teil mehrsprachige Anerkennungsberatung von Personen mit im Ausland erworbenen (Berufs-)Qualifikationen sollen österreichweit jährlich mindestens 5.600 Personen beraten werden. Betroffene werden im Anerkennungsverfahren begleitet. Zielgruppe der AST-Beratungsstellen sind Personen, die im Ausland formale Bildungsabschlüsse erworben und Fragen zur Anerkennung bzw. Verwertung ihrer Qualifikationen am Arbeitsmarkt haben.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beratene Personen (Durchschnitt der Jahre 2022-2023) [Anzahl]
Istwert
8.974Anzahl
Zielzustand
5.600Anzahl
Datenquelle: Monitoringdaten der Beratungsstellen gem. § 5 Abs. 2 AuBG
Ziel 2: Nutzbarkeit der Expertise der AST-Beratungsstellen
Beschreibung des Ziels
Die AST-Beratungsstellen ermöglichen den Auf- und Ausbau von regionalen Netzwerken, den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den involvierten AkteurInnen, erarbeiten Dokumentationen und stellen anlaufstellen- und regionalspezifische Informationen rund um das Anerkennungsthema zur Verfügung. Über die Anlaufstellenkoordination werden überdies Informationen für EntscheidungsträgerInnen und andere AkteurInnen zur Verfügung gestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Teilnahme der AST-Berater*innen an Mitarbeiter*innentreffen und Fortbildungstagen (Durchschnitt der Jahre 2022-2023) [%]
Istwert
76,63%
Zielzustand
75,00%
Datenquelle: Koordination der Anlaufstellen (AST Koordination)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ausbau der regionalen Beratungsangebote und Vernetzung (Querschnittsthema)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur flächendeckenden Umsetzung des AuBG werden die bereits bewährten regionale Beratungsangebote ausgebaut. Sprechtage, Informationsveranstaltungen und Gruppenberatungen sollen vermehrt regionalisiert angeboten werden.
Die AST-Bewertungsstellen haben durch Veranstaltungen, Austauschtreffen, Vernetzungstreffen und andere Aktivitäten seit ihrem Bestehen bereits wichtige regionale Anerkennungsnetzwerke aufgebaut. Diese sollen weitergeführt und ausgebaut werden. Durch die Anlaufstellenkoordination erfolgt ein Transfer der Erkenntnisse und Erfahrungen der AST-Beratungsstellen über die jeweilige Region hinaus. Dies soll in den nächsten Jahren verstärkt werden.
Die bereits bewährten regionalen Beratungsangebote für KundInnen (wie regelmäßige Sprechstunden außerhalb der Hauptstandorte der AST-Beratungsstellen) werden weiter ausgebaut und zusätzlich digitale Formate, die während der Pandemie erfolgreich erprobt wurden, fortgeführt. Für bestimmte Zielgruppen bzw. Berufe werden eigens Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen angeboten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen (Querschnittsthema)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Bewertung und Anerkennung der im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen erfolgt auf Basis von Zeugnissen und Diplomen. Diese müssen meist auf Deutsch übersetzt werden. Die AST-Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen anerkennungs- und arbeitsmarktrelevanter Dokumente an.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Unterstützung von Beschäftigten (Querschnitttshema)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um die Gruppe der bereits Beschäftigten besser zu erreichen, sollen begonnene Kooperationen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen und sozialpartnerschaftlichen Organisationen verstärkt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Oberösterreich und Salzburg 2022 und 2023 als Beratungsstelle i.S.d. § 5 AuBG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Förderungsvertrag mit migrare wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg sichergestellt.
Die AST wird die enge Zusammenarbeit mit dem AMS in Oberösterreich und Salzburg weiter intensivieren, u.a. sind regelmäßige Kooperationsgespräche und eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeauftragten des Landes Oberösterreich geplant. Eine stark betroffene Zielgruppe in den beiden Bundesländern sind Personen mit mitgebrachten Qualifikationen im Gesundheitsbereich. Neben der individuellen Beratung soll es für diese und andere Berufsgruppen spezielle Berufsgruppentreffen geben, um die KundInnen zu informieren, zu begleiten und zu vernetzen. Durch regionale Angebote (z.B. Beratungstage bei AMS-Stellen, Onlineberatungen) soll ein flächendeckendes Beratungsangebot, insbesondere auch für den ländlichen Raum, sichergestellt werden. Die AST für OÖ und Salzburg wird die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Unternehmen und Organisationen (z.B. Welcome to Upper Austria) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen fortsetzen, um das Beratungsangebot der AST in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Steiermark, Kärnten und Südburgenland 2022 und 2023 als Beratungsstelle i. S. d. § 5 AuBG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Förderungsvertrag mit Zebra wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Bundesländern Steiermark und Kärnten sowie dem Südburgenland sichergestellt.
Die pandemiebedingt eingeschränkte Kooperation mit dem AMS in den Beratungsbundesländern soll wieder intensiviert werden. In der laufenden Beratungspraxis zeigt sich, dass vermehrt Personaldienstleister und große Unternehmen in der Steiermark und in Kärnten als zuweisende Stellen zur AST-Beratungsstelle agieren. Daher sollen diese Unternehmen über das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz und über Angebote der AST-Anlaufstelle informiert werden. Die regionale Beratung in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Südburgenland wird fortgesetzt und es werden Sprechtage, Infoveranstaltungen und Gruppenberatungen in regionalen Geschäftsstellen des AMS bzw. bei anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren vor Ort durchgeführt. Zur Regionalisierung in Kärnten sind Infoveranstaltungen bei weiteren regionalen AMS Geschäftsstellen (Villach, Wolfsberg, Feldkirchen, Spittal an der Drau) angedacht. In Südburgenland sind ein bis zwei Sprechtage beim AMS Oberwart pro Jahr geplant. Sollte es zu einem höheren Beratungsbedarf kommen, werden Gruppenangebote initiiert. Ergänzend zur persönlichen Beratung wird Online-, Telefon- und Mailberatung angeboten. Die Distanzberatung soll auch Personen erreichen, die durch die regionalen Sprechtage (noch) nicht erreicht werden konnten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Tirol und Vorarlberg 2022 und 2023 als Beratungsstelle i.S.d. § 5 AuBG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Förderungsvertrag mit ZeMiT wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg sichergestellt.
Die AST Tirol und Vorarlberg pflegt eine gute Kooperation mit dem AMS in Tirol und Vorarlberg auf und ist bemüht diese weiterhin durch Informationsaustausch und Netzwerktreffen zu intensivieren. Die regionale Beratung in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg wird weiterhin ausgebaut. Für Vorarlberg soll neben den Beratungen im Oberland auch künftig Beratungen in den/der AMS-Regionalgeschäftsstelle(n) im Unterland (Bregenz/Dornbirn) gestartet werden. Für Tirol werden weiterhin in AMS-Geschäftsstellen in Imst, Kitzbühel, Kufstein und Landeck AST-Beratungen angeboten, um eine direkte Kommunikation mit KlientInnen zu ermöglichen und diese ohne lange Anreisewege vor Ort zu unterstützen. Das pandemiebedingt eingeführte Angebot der Distanzberatung (online, telefonisch) soll ergänzend zur individuellen Beratung weitergeführt werden.
Der Ausbau der Unterstützung (auch) von bereits Beschäftigten ist der AST Tirol und Vorarlberg besonders wichtig, da viele Personen mit Fachkräftepotential einer dequalifizierten Beschäftigung nachgehen. Die AST-Tirol und Vorarlberg wird neben den Beratungen auch Austauschtreffens für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Pflegefachasstistenz, LehrerInnen) anbieten. Neben anderen geplanten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bietet die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Career & Competence Messe, bei der neben Bildungsträgern auch regionale und internationale Unternehmen anwesend sind, die Möglichkeit, sich mit Unternehmen zu vernetzen, aber auch bestehende KlientInnen in Bewerbungsgesprächen mit den Unternehmen zu unterstützen, diese auf die Unternehmen aufmerksam zu machen und anderen InteressentInnen und Ratsuchenden die AST-Beratung näher zu bringen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Wien 2022 und 2023 als Beratungsstelle i.S.d. § 5 AuBG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Förderungsvertrag mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in Wien sichergestellt.
Mit dem AMS Wien gibt es vielfältige Kooperationen, die sukzessive weiter ausgebaut werden sollen. In Kooperation mit der AMS-Landesgeschäftsstelle ist geplant, gezielt AMS-Geschäftsstellen zu besuchen und MitarbeiterInnen über das Anerkennungsthema zu informieren und zu schulen. Die regionale und lokale Beratung in Wien wird weiterhin ausgebaut. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist die AST-Wien für alle KundInnen gut persönlich erreichbar. Die Einzelberatung soll durch Berufsgruppenreffen und Informationsveranstaltungen ergänzt werden. Zudem wird neben der persönlichen Beratung auch Online-, Telefon- und Mailberatung angeboten. In Bezug auf Berufstätige werden die bestehenden Kooperationen (z.B. Wiener Initiative „Weiterkommen im Beruf“, Wiener Qualifikationspass) weitergeführt. Bestehende Kooperationen mit Unternehmen (dzt. insbesondere im Pflege-, Sozial- und pädagogischen Bereich) werden weitergeführt und nach Möglichkeit ausgebaut.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Niederösterreich und Nordburgenland 2022 und 2023 als Beratungsstelle
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Förderungsvertrag mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungs¬beratung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in Niederösterreich und im Nordburgenland sichergestellt.
Die Kooperation mit dem AMS in Niederösterreich und dem Burgenland wird fortgesetzt. Die Beratungsergebnisse der AST-Beratungsstelle sollen verstärkt in die Aktivitäten des AMS einfließen, um mitgebrachte Qualifikationen entsprechend zu dokumentieren und bei der arbeitsmarktpolitischen Betreuung des AMS noch besser zu berücksichtigen. Beschäftigte sind weiterhin Zielgruppe der AST-Beratung. Existierende Kooperationen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen, dem Bildungsberatungsnetzwerk NÖ, sozialpartnerschaftlichen Organisationen und anderen Institutionen sollen verstärkt werden, um diese Zielgruppe noch besser zu erreichen und beraten zu können. Die in den letzten Jahren gesetzten Initiativen in Richtung Information für und Vernetzung mit Unternehmen werden fortgeführt und nach Möglichkeit ausgebaut, um über Maßnahmen und Angebote der AST-Beratungsstelle zu informieren.
Die AST-Koordination begleitet, berät und serviciert die regionalen Anlaufstellen; sie bereitet das Thema „Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen“ für EntscheidungsträgerInnen und andere wichtige AkteurInnen auf, formuliert Handlungsbedarf und Empfehlungen, organisiert Schulungen für neue MitarbeiterInnen und regelmäßige Austauschtreffen für die AST-MitarbeiterInnen aus ganz Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Förderungsverträge sehen für die Durchführung des Beratungsangebotes einen Förderungszeitraum von zwei Jahren vor. Gemäß § 3 des Förderungsvertrags wird bei Vertragsabschluss eine maximale Höhe der Förderungssumme gewährt. Gemäß § 5 des Förderungsvertrags erfolgte die Auszahlung der Förderung in 3 Tranchen, wobei die 1. Tranche bei Rechtskraft des Förderungsvertrages und die 2. Tranche nach Erfüllung der Berichtspflichten (Zwischenbericht und einer Zwischenrechnung) gemäß § 6 Abs. (1) erfolgt.
Die 3. Tranche und damit die Restrate wurde nach Vorlage eines Endberichtes bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten des Projektes ausgezahlt. Die Divergenz im Jahr 2024 ergibt sich somit aus der Differenz zwischen den maximal gewährten Mitteln bei Vertragsabschluss und den tatsächlich angefallenen Kosten, welche im Rahmen der Endabrechnungsprüfung nach Echtkostenprinzip im Nachhinein ermittelt wurden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Die Förderung der Anlaufstellen für Personen mit ausländischen Qualifikationen gem. AuBG 2024-25 wird wieder einer WFA-Evaluierung unterzogen.
Eine weitere externe Evaluierung im Sinne einer Wirkungsanalyse, welche die (möglichst qualifikationsadäquate) Beschäftigungsintegration der Beratenen untersuchen soll, ist zum Zeitpunkt der vorliegenden WFA-Evaluierung in Planung.