Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Anlaufstellen für Personen mit ausländischen Qualifikationen gem. AuBG 2022-23

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen i.S.d. § 5 Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG) für 2022 und 2023

2024
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -3.949

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Problemdefinition

Das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016) sieht in § 5 AuBG die Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebotes durch die Einrichtung von Beratungsstellen vor. Dabei sind bereits bestehende Strukturen zu nutzen.

Bereits vor einigen Jahren wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz von der L&R Sozialforschung OG eine Evaluierung der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) durchgeführt. Diese zeigte, dass die Anerkennungsregelungen in Österreich für viele Betroffene kompliziert und oft nicht nachvollziehbar sind, sowie das daraus entstehende Informationsdefizit häufig zu Hürden in der qualifikationsadäquaten Beschäftigungsaufnahme führt. Die Folgen sind eine überproportional hohe Betroffenheit von Dequalifizierung bei MigrantInnen bzw. eine erhöhte Arbeitslosigkeit.

Die Evaluierung ergab aber auch, dass sich die Anlaufstellen als Beratungseinrichtung etabliert haben und sowohl von Kundinnen und Kunden als auch von Anerkennungsbehörden und Kooperationspartnern (u.a. Arbeitsmarktservice) als wichtige Unterstützung im Anerkennungsverfahren gesehen werden.

Die Statistik Austria stellt in ihrer Studie „Arbeitsmarktsituation von Migrantinnen und Migranten in Österreich, Modul der Arbeitskräfteerhebung 2014“, die im November 2015 veröffentlicht wurde, fest, dass rund ein Viertel (23,5 %) der im Ausland geborenen Personen für ihre gegenwärtige berufliche Tätigkeit überqualifiziert sind – bei einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung sind es sogar 27,1 %. Gemäß der Studie haben rund drei Viertel der im Ausland geborenen Erwerbstätigen ihre Qualifikationen im Ausland erworben, aber lediglich ein Viertel davon einen Antrag auf Anerkennung gestellt (der in 82 % der Fälle positiv erledigt wurde). Insbesondere Personen mit tertiärer Ausbildung stellen einen solchen Antrag (48,8 %), deutlich weniger häufig tun dies Personen mit mittlerer Qualifikation (26,6 %).

Die L&R Sozialforschung OG hat nun wiederum im Auftrag des Arbeitsministeriums die Tätigkeit der AST-Beratungsstellen für die Jahre 2017 bis 2020 extern evaluiert. Die Evaluierung zeigt einen ungebrochenen Bedarf der Zielgruppe für entsprechende Beratungen sowie eine hohe Zufriedenheit der beratenen Personen mit der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung. Gut die Hälfte der befragten Personen gab an, dass die erreichte Anerkennung bzw. Bewertung ihrer Ausbildung einen arbeitsmarktbezogenen Nutzen hatte (z.B. schneller einen Arbeitsplatz gefunden, ausbildungsadäquate Beschäftigung, besseres Gehalt). Für die künftige Arbeit der AST-Beratungsstellen wird insbesondere empfohlen, die Regionalisierung der Leistungen und ergänzende Angebote wie die online Distanzberatung weiterzuführen sowie die enge Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice fortzusetzen und den gegenseitigen Informationsaustausch zu intensivieren.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung der qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration

Beschreibung des Ziels

Durch eine zum Teil mehrsprachige Anerkennungsberatung von Personen mit im Ausland erworbenen (Berufs-)Qualifikationen sollen österreichweit jährlich mindestens 5.600 Personen beraten werden. Betroffene werden im Anerkennungsverfahren begleitet. Zielgruppe der AST-Beratungsstellen sind Personen, die im Ausland formale Bildungsabschlüsse erworben und Fragen zur Anerkennung bzw. Verwertung ihrer Qualifikationen am Arbeitsmarkt haben.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beratene Personen (Durchschnitt der Jahre 2022-2023) [Anzahl]

Istwert

8.974

Anzahl

Zielzustand

5.600

Anzahl

Datenquelle: Monitoringdaten der Beratungsstellen gem. § 5 Abs. 2 AuBG

Ziel 2: Nutzbarkeit der Expertise der AST-Beratungsstellen

Beschreibung des Ziels

Die AST-Beratungsstellen ermöglichen den Auf- und Ausbau von regionalen Netzwerken, den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den involvierten AkteurInnen, erarbeiten Dokumentationen und stellen anlaufstellen- und regionalspezifische Informationen rund um das Anerkennungsthema zur Verfügung. Über die Anlaufstellenkoordination werden überdies Informationen für EntscheidungsträgerInnen und andere AkteurInnen zur Verfügung gestellt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnahme der AST-Berater*innen an Mitarbeiter*innentreffen und Fortbildungstagen (Durchschnitt der Jahre 2022-2023) [%]

Istwert

76,63

%

Zielzustand

75,00

%

Datenquelle: Koordination der Anlaufstellen (AST Koordination)


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ausbau der regionalen Beratungsangebote und Vernetzung (Querschnittsthema)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur flächendeckenden Umsetzung des AuBG werden die bereits bewährten regionale Beratungsangebote ausgebaut. Sprechtage, Informationsveranstaltungen und Gruppenberatungen sollen vermehrt regionalisiert angeboten werden.

Die AST-Bewertungsstellen haben durch Veranstaltungen, Austauschtreffen, Vernetzungstreffen und andere Aktivitäten seit ihrem Bestehen bereits wichtige regionale Anerkennungsnetzwerke aufgebaut. Diese sollen weitergeführt und ausgebaut werden. Durch die Anlaufstellenkoordination erfolgt ein Transfer der Erkenntnisse und Erfahrungen der AST-Beratungsstellen über die jeweilige Region hinaus. Dies soll in den nächsten Jahren verstärkt werden.

Die bereits bewährten regionalen Beratungsangebote für KundInnen (wie regelmäßige Sprechstunden außerhalb der Hauptstandorte der AST-Beratungsstellen) werden weiter ausgebaut und zusätzlich digitale Formate, die während der Pandemie erfolgreich erprobt wurden, fortgeführt. Für bestimmte Zielgruppen bzw. Berufe werden eigens Informationsveranstaltungen oder Gruppenberatungen angeboten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen (Querschnittsthema)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Bewertung und Anerkennung der im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen erfolgt auf Basis von Zeugnissen und Diplomen. Diese müssen meist auf Deutsch übersetzt werden. Die AST-Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen anerkennungs- und arbeitsmarktrelevanter Dokumente an.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Unterstützung von Beschäftigten (Querschnitttshema)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um die Gruppe der bereits Beschäftigten besser zu erreichen, sollen begonnene Kooperationen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen und sozialpartnerschaftlichen Organisationen verstärkt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Oberösterreich und Salzburg 2022 und 2023 als Beratungsstelle i.S.d. § 5 AuBG

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Förderungsvertrag mit migrare wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg sichergestellt.

Die AST wird die enge Zusammenarbeit mit dem AMS in Oberösterreich und Salzburg weiter intensivieren, u.a. sind regelmäßige Kooperationsgespräche und eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeauftragten des Landes Oberösterreich geplant. Eine stark betroffene Zielgruppe in den beiden Bundesländern sind Personen mit mitgebrachten Qualifikationen im Gesundheitsbereich. Neben der individuellen Beratung soll es für diese und andere Berufsgruppen spezielle Berufsgruppentreffen geben, um die KundInnen zu informieren, zu begleiten und zu vernetzen. Durch regionale Angebote (z.B. Beratungstage bei AMS-Stellen, Onlineberatungen) soll ein flächendeckendes Beratungsangebot, insbesondere auch für den ländlichen Raum, sichergestellt werden. Die AST für OÖ und Salzburg wird die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Unternehmen und Organisationen (z.B. Welcome to Upper Austria) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen fortsetzen, um das Beratungsangebot der AST in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Steiermark, Kärnten und Südburgenland 2022 und 2023 als Beratungsstelle i. S. d. § 5 AuBG

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Förderungsvertrag mit Zebra wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Bundesländern Steiermark und Kärnten sowie dem Südburgenland sichergestellt.

Die pandemiebedingt eingeschränkte Kooperation mit dem AMS in den Beratungsbundesländern soll wieder intensiviert werden. In der laufenden Beratungspraxis zeigt sich, dass vermehrt Personaldienstleister und große Unternehmen in der Steiermark und in Kärnten als zuweisende Stellen zur AST-Beratungsstelle agieren. Daher sollen diese Unternehmen über das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz und über Angebote der AST-Anlaufstelle informiert werden. Die regionale Beratung in den Bundesländern Steiermark, Kärnten und Südburgenland wird fortgesetzt und es werden Sprechtage, Infoveranstaltungen und Gruppenberatungen in regionalen Geschäftsstellen des AMS bzw. bei anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren vor Ort durchgeführt. Zur Regionalisierung in Kärnten sind Infoveranstaltungen bei weiteren regionalen AMS Geschäftsstellen (Villach, Wolfsberg, Feldkirchen, Spittal an der Drau) angedacht. In Südburgenland sind ein bis zwei Sprechtage beim AMS Oberwart pro Jahr geplant. Sollte es zu einem höheren Beratungsbedarf kommen, werden Gruppenangebote initiiert. Ergänzend zur persönlichen Beratung wird Online-, Telefon- und Mailberatung angeboten. Die Distanzberatung soll auch Personen erreichen, die durch die regionalen Sprechtage (noch) nicht erreicht werden konnten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Tirol und Vorarlberg 2022 und 2023 als Beratungsstelle i.S.d. § 5 AuBG

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Förderungsvertrag mit ZeMiT wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg sichergestellt.

Die AST Tirol und Vorarlberg pflegt eine gute Kooperation mit dem AMS in Tirol und Vorarlberg auf und ist bemüht diese weiterhin durch Informationsaustausch und Netzwerktreffen zu intensivieren. Die regionale Beratung in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg wird weiterhin ausgebaut. Für Vorarlberg soll neben den Beratungen im Oberland auch künftig Beratungen in den/der AMS-Regionalgeschäftsstelle(n) im Unterland (Bregenz/Dornbirn) gestartet werden. Für Tirol werden weiterhin in AMS-Geschäftsstellen in Imst, Kitzbühel, Kufstein und Landeck AST-Beratungen angeboten, um eine direkte Kommunikation mit KlientInnen zu ermöglichen und diese ohne lange Anreisewege vor Ort zu unterstützen. Das pandemiebedingt eingeführte Angebot der Distanzberatung (online, telefonisch) soll ergänzend zur individuellen Beratung weitergeführt werden.
Der Ausbau der Unterstützung (auch) von bereits Beschäftigten ist der AST Tirol und Vorarlberg besonders wichtig, da viele Personen mit Fachkräftepotential einer dequalifizierten Beschäftigung nachgehen. Die AST-Tirol und Vorarlberg wird neben den Beratungen auch Austauschtreffens für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Pflegefachasstistenz, LehrerInnen) anbieten. Neben anderen geplanten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bietet die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Career & Competence Messe, bei der neben Bildungsträgern auch regionale und internationale Unternehmen anwesend sind, die Möglichkeit, sich mit Unternehmen zu vernetzen, aber auch bestehende KlientInnen in Bewerbungsgesprächen mit den Unternehmen zu unterstützen, diese auf die Unternehmen aufmerksam zu machen und anderen InteressentInnen und Ratsuchenden die AST-Beratung näher zu bringen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Wien 2022 und 2023 als Beratungsstelle i.S.d. § 5 AuBG

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Förderungsvertrag mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungsberatung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in Wien sichergestellt.

Mit dem AMS Wien gibt es vielfältige Kooperationen, die sukzessive weiter ausgebaut werden sollen. In Kooperation mit der AMS-Landesgeschäftsstelle ist geplant, gezielt AMS-Geschäftsstellen zu besuchen und MitarbeiterInnen über das Anerkennungsthema zu informieren und zu schulen. Die regionale und lokale Beratung in Wien wird weiterhin ausgebaut. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist die AST-Wien für alle KundInnen gut persönlich erreichbar. Die Einzelberatung soll durch Berufsgruppenreffen und Informationsveranstaltungen ergänzt werden. Zudem wird neben der persönlichen Beratung auch Online-, Telefon- und Mailberatung angeboten. In Bezug auf Berufstätige werden die bestehenden Kooperationen (z.B. Wiener Initiative „Weiterkommen im Beruf“, Wiener Qualifikationspass) weitergeführt. Bestehende Kooperationen mit Unternehmen (dzt. insbesondere im Pflege-, Sozial- und pädagogischen Bereich) werden weitergeführt und nach Möglichkeit ausgebaut.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Aktivitäten der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Niederösterreich und Nordburgenland 2022 und 2023 als Beratungsstelle

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Förderungsvertrag mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen wird einen Beitrag zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gem. § 5 AuBG geleistet und die Anerkennungs¬beratung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen in Niederösterreich und im Nordburgenland sichergestellt.

Die Kooperation mit dem AMS in Niederösterreich und dem Burgenland wird fortgesetzt. Die Beratungsergebnisse der AST-Beratungsstelle sollen verstärkt in die Aktivitäten des AMS einfließen, um mitgebrachte Qualifikationen entsprechend zu dokumentieren und bei der arbeitsmarktpolitischen Betreuung des AMS noch besser zu berücksichtigen. Beschäftigte sind weiterhin Zielgruppe der AST-Beratung. Existierende Kooperationen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen, dem Bildungsberatungsnetzwerk NÖ, sozialpartnerschaftlichen Organisationen und anderen Institutionen sollen verstärkt werden, um diese Zielgruppe noch besser zu erreichen und beraten zu können. Die in den letzten Jahren gesetzten Initiativen in Richtung Information für und Vernetzung mit Unternehmen werden fortgeführt und nach Möglichkeit ausgebaut, um über Maßnahmen und Angebote der AST-Beratungsstelle zu informieren.

Die AST-Koordination begleitet, berät und serviciert die regionalen Anlaufstellen; sie bereitet das Thema „Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen“ für EntscheidungsträgerInnen und andere wichtige AkteurInnen auf, formuliert Handlungsbedarf und Empfehlungen, organisiert Schulungen für neue MitarbeiterInnen und regelmäßige Austauschtreffen für die AST-MitarbeiterInnen aus ganz Österreich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-3.949

Tsd. Euro

Plan

-4.108

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.949

Tsd. Euro

Plan

4.108

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.949

Tsd. Euro

Plan

4.108

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.643

Tsd. Euro

Plan

-1.643

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.643

Tsd. Euro

Plan

1.643

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.643

Tsd. Euro

Plan

1.643

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.643

Tsd. Euro

Plan

-1.643

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.643

Tsd. Euro

Plan

1.643

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.643

Tsd. Euro

Plan

1.643

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Förderungsverträge sehen für die Durchführung des Beratungsangebotes einen Förderungszeitraum von zwei Jahren vor. Gemäß § 3 des Förderungsvertrags wird bei Vertragsabschluss eine maximale Höhe der Förderungssumme gewährt. Gemäß § 5 des Förderungsvertrags erfolgte die Auszahlung der Förderung in 3 Tranchen, wobei die 1. Tranche bei Rechtskraft des Förderungsvertrages und die 2. Tranche nach Erfüllung der Berichtspflichten (Zwischenbericht und einer Zwischenrechnung) gemäß § 6 Abs. (1) erfolgt.

Die 3. Tranche und damit die Restrate wurde nach Vorlage eines Endberichtes bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten des Projektes ausgezahlt. Die Divergenz im Jahr 2024 ergibt sich somit aus der Differenz zwischen den maximal gewährten Mitteln bei Vertragsabschluss und den tatsächlich angefallenen Kosten, welche im Rahmen der Endabrechnungsprüfung nach Echtkostenprinzip im Nachhinein ermittelt wurden.

Gesamtbeurteilung

Seit 2016 besteht gemäß § 5 Abs. 1 AuBG die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots und Einrichtung von Beratungsstellen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen. Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) sind Beratungsstellen gem. § 5 Abs. 1 des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (AuBG), deren Finanzierung zu Lasten der Gebarung Arbeitsmarktpolitik erfolgt. Realisiert wird die Anerkennungsberatung durch vier Trägerorganisationen, die österreichweit an vier Hauptstandorten sowie im Rahmen regionaler Sprechtage Beratungen anbieten. In Folge der Corona-Pandemie wurden die Beratungsleistungen durch telefonische und Online-Formate ergänzt.

Mit dem gegenständlichen Vorhaben der Anlaufstellen wird das Ziel verfolgt, Migrantinnen und Migranten mehrsprachige Information und Beratung anzubieten und sie in Verfahren zur Anerkennung bzw. Bewertung ihrer ausländischen Qualifikationen zu unterstützen. Dadurch soll eine qualifikationsadäquate Beschäftigungsaufnahme beschleunigt und bestehendes Fachkräftepotential genutzt werden.

Die Förderung der qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration (Ziel 1, mit einem Zielwert von durchschnittlich 5.600 beratenen Personen) konnte für die Jahre 2022 und 2023 überplanmäßig erreicht werden. Bei den vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck sowie bei regelmäßigen Sprechtagen in den übrigen Bundesländern wurden österreichweit 2022 8.393 Personen und 2023 9.554 Personen beraten. In beiden Jahren lag der Anteil an Beratenen mit Matura oder tertiärem Abschluss bei über 90% und somit deutlich über dem angestrebten Wert von mindestens 80%.

Die Verwertung der Expertise der AST-Beratungsstellen (Ziel 2) durch den Ausbau von regionalen Angeboten für potentiell Ratsuchende sowie die Vernetzung mit den relevanten Akteuren stellt ein weiteres wesentliches Ziel des Vorhabens dar. Zur Wissenssicherung wurde die Teilnahme an jährlichen Mitarbeiter:innentreffen und halbjährlichen Fortbildungstagen durch die AST-Berater:innen mit mindestens 70-80% festgelegt. Mit einer durchschnittlichen Teilnahme von 76,6% für die Jahre 2022 und 2023 konnte eine überplanmäßige Zielerreichung erzielt werden. Die ergriffenen Maßnahmen trugen somit zusammen mit einem (weiter)entwickelten Leitbild und Beratungskonzept der Anlaufstellen sowie diversen Zertifizierungen auf Organisations- und Mitarbeiter:innenebene positiv zur Zielerreichung bei. Ebenso wie österreichweit konnten auch die regionalen Zielwerte an beratenen Personen in den einzelnen Bundesländern (Maßnahmen 4 bis 8) durch die jeweiligen Trägerorganisationen bzw. Anlaufstellen alle überplanmäßig erreicht werden. Selbiges gilt für die regionalen Sprechstunden, die außerhalb der Hauptstandorte (Maßnahme 1) angeboten wurden sowie für die regionalen Informationsveranstaltungen und Gruppenberatungen für bestimmte Berufe. Im Jahr 2022 wurden österreichweit zusätzlich zu den Beratungen an den Hauptstandorten 179 regionale Beratungs- und Informationsleistungen sowie 60 Gruppenberatungen erbracht. Im Jahr 2023 wurden 154 regionale Beratungs- und Informationsleistungen sowie 47 Gruppenberatungen in ganz Österreich erbracht.

Neben den Beratungsleistungen selbst fördert die flächendeckende Unterstützung bei der Einholung beeideter oder beglaubigter Übersetzungen anerkennungs- und arbeitsmarktrelevanter Dokumente (Maßnahme 2) die qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration. Der Zielwert von jährlich 2.400 Übersetzungen konnte sowohl im Jahr 2022 mit 3.484 und 2023 mit 2.903 Übersetzungen überplanmäßig erreicht werden. Ebenso wurden die begonnenen Kooperationen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen und sozialpartnerschaftlichen Organisationen (Maßnahme 3) in den Jahren 2022 und 2023 verstärkt, um die Gruppe der bereits Beschäftigten besser zu erreichen.
Sowohl die externen Evaluierungen (2016 und 2021) als auch die anhaltend hohen Beratungszahlen zeigen einen ungebrochenen Bedarf der Zielgruppe für die entsprechenden Beratungen und gleichzeitig eine hohe Zufriedenheit mit der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung durch die Anlaufstellen.


Verbesserungspotentiale

Die Anlaufstellen betreffende Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht von L&R Sozialforschung (2021) – wie etwa Aufrechterhaltung der Beratungskapazitäten und Fortführung der Regionalisierung unter Nutzung von Distanzberatungen, aber auch die Weiterentwicklung des Monitoringsystems – wurden bereits in der Förderungsperiode 2022-2023 berücksichtigt. Die Reflexion besonderer Anforderungen an eine Anerkennungsberatung bei Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten erfuhr ab 2022 und weiterhin durch die vermehrte Ankunft von Vertriebenen aus der Ukraine erhöhte Bedeutung.
Weitere Verbesserungspotentiale betreffen insbesondere den Austausch und die Vernetzung, was in der aktuellen Förderungsperiode 2024-2025 bereits
a) auf strategischer Ebene durch die Beteiligung der Anlaufstellen-Koordination im Internationalen Fachkräfte-Strategieausschuss und beim Roundtable Anerkennung des BKA (Sektion Integration) bzw.
b) auf operativer Ebene durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice, dem Integrationsfonds (ÖIF) und der ABA Work in Austria sowie
c) durch verstärkte Kooperationen mit Unternehmen und Organisationen in Bereichen mit erhöhtem Fachkräftemangel (insbesondere im Gesundheits- und Pflege- bzw. Sozial- und Bildungsbereich)
umgesetzt wird.
Hinweise zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (Vereinheitlichungen und Vereinfachungen von Zuständigkeiten bzw. Verfahren) sowie Bedarf an ergänzenden Angeboten (etwa Deutschkursen und Anpassungsqualifizierungen) können vom Förderungsgeber und von der AST-Koordination nur auf strategischer Ebene eingebracht werden.


Weitere Evaluierungen

Die Förderung der Anlaufstellen für Personen mit ausländischen Qualifikationen gem. AuBG 2024-25 wird wieder einer WFA-Evaluierung unterzogen.
Eine weitere externe Evaluierung im Sinne einer Wirkungsanalyse, welche die (möglichst qualifikationsadäquate) Beschäftigungsintegration der Beratenen untersuchen soll, ist zum Zeitpunkt der vorliegenden WFA-Evaluierung in Planung.


Weiterführende Informationen