Vorhaben
BÜNDELUNG: Europäische Förderprogramme zum Thema WELTRAUM - ESA-Programmzeichnungen 2019 und 2020
BÜNDELUNG - Europäische Förderprogramme zum Thema WELTRAUM Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - ESA-Pflichtprogramme - ESA-Wahlprogramme (inklusive Nachzeichnung 2020)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -62.099
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Österr. Beteiligung zur Stärkung und zum Ausbau der Europäischen Weltrauminfrastruktur
Beschreibung des Ziels
Österreich ist (Voll-)Mitglied der ESA seit 1987 und orientiert sich im Rahmen der ESA-Programme an den für den österreichischen Weltraumstandort wichtigen Themenbereichen, deren budgetäre Bedeckung im Rahmen der in der Regel alle drei Jahre stattfindenden ESA-Ministerratstagungen beschlossen wird. Eine Teilnahme an den ESA-Programmen und den Programmen der Europäischen Union verfolgt somit jedenfalls die Stärkung des Forschungsstandorts Österreich und stärkt die Rolle Europas im Weltraum.
Folgende Ziele werden bei der ESA-Ministertagung 2019 verfolgt: Stärkung der ESA im Wissenschaftsbereich in führender Rolle als auch als zuverlässiger Partner durch das ESA-Pflichtprogramm; Positionierung Europas als Hauptakteur bei globalen Vorhaben zur Exploration des Weltraums (Mond und Mars) in Zusammenarbeit mit bestehenden (USA) und neuen Partnern (China); Schutz und Sicherheit („safety and security“) im und aus dem Weltraum (Vermeidung von Weltraummüll); Sicherstellung eines unabhängigen Zugangs zum Weltraum und Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Trägerraketen; Nutzung von Weltrauminfrastruktur für die Sicherung und Beobachtung von Klima und Umwelt; weitere Vertiefung der ESA-EU-Beziehung zur Stärkung der internationalen Positionierung Europas; Gewährleistung der Kontinuität und Weiterentwicklung von Copernicus und Galileo/EGNOS.
Mit der Nachzeichnung von ESA-Wahlprogrammen 2020 können Österreichs Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Produkten, welche über Jahre mit hohen Investitionen entwickelt wurden, an wichtigen bereits heuer startenden Ausschreibungen der ESA teilnehmen. Nur die Teilnahme an diesen ESA-Ausschreibungen ermöglicht eine auf den getätigten Entwicklungen aufbauende kommerzielle und institutionelle Verwertungsmöglichkeit und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, erhöht die Wertschöpfung in Österreich und stärkt den Standort. Die zusätzlichen Mittel sollen thematisch für Exploration sowie für Trägersysteme eingesetzt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Rückflussquoten aus ESA-Programmen; IST 2023 [%]
Istwert
96%
Zielzustand
94%
Datenquelle: FFG/ALR; Ist 2023
Durchschnittliche Steigerung der Exporte im Bereich Raumfahrt [%]
Istwert
5,48%
Zielzustand
2,76%
Datenquelle: FFG/ALR; Ist 2020 (Durchschnitt 2013-2020)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Mitgliedschaft bei der Europäischen Raumfahrtorganisation ESA
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Instrument ESA-Pflichtprogramme und ESA-Wahlprogramme
Das ESA-Pflichtprogramm besteht aus den Elementen Wissenschaftsprogramm, allgemeiner Haushalt und Weltraumbahnhof Kourou. Bei den ESA-Wahlprogrammen ist eine Beteiligung nach nationalen Schwerpunktinteressen möglich.
Bei der ESA-Ratstagung auf Ministerebene am 27. und 28. November 2019 in Sevilla, Spanien werden Pflicht- und Wahlprogramme zur Zeichnung vorgeschlagen.
Der österreichische Zeichnungsvorschlag stellt eine Fortführung der ESA-Wahlprogramme mit den Schwerpunkten Erdbeobachtung, Telekommunikation/integrierte Anwendungen, sowie ausgewählten Beteiligungen in den Bereichen Technologie, Navigation, Träger, Weltraumwissenschaften/Exploration, sowie Weltraumsicherheit dar.
Österreichs Beiträge fließen, entsprechend den Beteiligungen Österreichs an den entsprechenden Programmen, in Form von Aufträgen an die heimische Industrie und Forschungsinstitute zurück. Die erreichten Qualifikationen im Hochtechnologiebereich sind entscheidende Referenzen auf dem globalen Markt.
Der aktuelle Stand der Rückflüsse beträgt mit 30. Juni 2019 für Österreich 95 %.
Bei den ESA-Wahlprogrammen ist eine Beteiligung nach nationalen Schwerpunktinteressen möglich.
Bei der ESA-Ratstagung auf Ministerebene am 27. und 28. November 2019 konnten ESA-Wahlprogramme in der Höhe von 92,5 Mio. Euro (0,95%) gezeichnet werden. Um das Potential der heimischen Weltraumindustrie zu unterstützen und sich dem angestrebten BIP-Niveau (2,17%) anzunähern werden 2020 folgende Wahlprogramme nachgezeichnet: Exploration, Trägersysteme und Satellitenkommunikation.
Österreichs Beiträge fließen, entsprechend den Beteiligungen Österreichs an den entsprechenden Programmen, in Form von Aufträgen an die heimische Industrie und Forschungsinstitute zurück. Die erreichten Qualifikationen im Hochtechnologiebereich sind entscheidende Referenzen auf dem globalen Markt.
Der aktuelle Stand der Rückflüsse beträgt für 2019 für Österreich 97%.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen betreffen den Transferaufwand bezogen auf die bei der ESA-Ministerkonferenz 2019 sowie im Jahr 2020 gezeichneten ESA-Pflichtprogramme und ESA-Wahlprogramme. Im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs bei der ESA beteiligt sich Österreich an Pflicht- und Wahlprogrammen und leistet für laufende bzw. neugezeichnete und fortgeführte Programme einen jährlichen Beitrag. Die in dieser WFA ausgewiesenen Mittel entsprechen dem Anteil der im Rahmen der ESA-Ministerkonferenz 2019 gezeichneten und im Jahr 2020 nachgezeichneten Programme an den jährlichen Gesamtbeiträgen und stellen nur einen Ausschnitt von 5 Jahren dar, weitere rund 106,816 Mio. Euro sind in den Folgejahren 2024 ff noch zur Auszahlung vorgesehen, die tatsächliche Laufzeit der Programme ist bis 2029 geplant.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
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