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Vorhaben

BÜNDELUNG: Förderprogramm Energie.Frei.Raum

BÜNDELUNG: EESET-Richtlinie 2019 gebündelt mit der Verlängerung der Richtlinie

2024
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.769

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Gemäß dem § 2 Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 108/2017, sind 5 Millionen Euro aus dem Sondervermögen der E-Control dem Bund für Förderungen auf Grund des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, für innovative Lösungen zum Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien zu verwenden. Die Erlassung der hierzu erforderlichen Förderungsrichtlinien (EESET-Richtlinie) inklusive des Programmdokuments (im Anhang zur RL) sowie der Abschluss des Ausführungsvertrags zwischen BMNT und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sind noch nicht erfolgt, sodass auch die gesetzlich vorgesehenen Förderungen noch nicht gewährt werden können.

Mit 01.06.2019 ist die EESET-Richtlinie inklusive des Programmdokuments (im Anhang zur RL) in Kraft getreten. Der Abwicklungsvertag zwischen BMK und FFG wurde mit Datum Juni 2019 abgeschlossen. Beim Start der Förderschiene im Jahr 2019 war ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen. Aufgrund der Verzögerung des Gesetzespakets zum Erneuerbaren-Ausbaugesetzes (EAG) und den darin verankerten „Regulatory -Sandbox“-Klauseln im Elektrizitätswirtschaft- und Gaswirtschaftsgesetz konnten die vorgesehenen Ausschreibungen des Programms Energie.Frei.Raum nicht nach dem avisierten Zeitplan stattfinden. Nunmehr wird eine Verlängerung der Förderschiene bis in das Jahr 2028 avisiert. Dabei werden die noch übrigen Mittel auf die Folgejahre (2025-2028) aufgeteilt. Es erfolgt keine zusätzliche budgetäre Belastung des Bundeshaushalts.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die gegenständliche Richtlinie soll dazu beitragen, durch Förderungsmaßnahmen FTI-Vorhaben für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien im Sinne des Ziels der Klimaneutralität bis 2040 zu unterstützen. Die geförderten Vorhaben tragen dazu bei, die großflächige Erprobung von Technologien und Lösungen im Realbetrieb voranzutreiben und dadurch die Innovationskraft der österreichischen Wirtschaft bei der Dekarbonisierung nachhaltig zu stärken.
Sowie #mission2030.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Förderung von FTI-Vorhaben für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie Speicher- und Energieeffizienztechnologien

Beschreibung des Ziels

Die gegenständliche Richtlinie inklusive des Programmdokuments (im Anhang zur RL) sowie der Abschluss des Ausführungsvertrags zwischen BMNT und der FFG sollen dazu beitragen, durch Förderungsmaßnahmen FTI-Vorhaben für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien im Sinne der #mission2030 zu unterstützen. Die geförderten Vorhaben tragen dazu bei, die großflächige Erprobung von Technologien und Lösungen im Realbetrieb voranzutreiben und dadurch die Innovationskraft der österreichischen Wirtschaft bei der Dekarbonisierung nachhaltig zu stärken.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Ausgelöstes Gesamtvolumen [Mio. EUR]

Istwert

6,55

Mio. EUR

Zielzustand

10,00

Mio. EUR

Datenquelle: Evaluierungsbericht inspire.research


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erlass der EESET-Richtlinie inklusive Programmdokument (im Anhang zur RL) sowie Abschluss des Ausführungsvertrags zwischen BMNT und der FFG

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die EESET-Richtlinie inklusive des Programmdokuments (im Anhang zur RL) wird von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf Basis des FTF-G sowie des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 108/2017, erlassen. Die Abwicklung des Programms durch die FFG wird im Ausführungsvertrag zwischen dem BMNT und der FFG geregelt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereichs der Förderungsrichtline EESET-Richtlinie 2019

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches bis zum Jahr 2028 ermöglicht die volle Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel aus dem durch die Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen. Der Abwicklungsvertrag zwischen dem BMK und der FFG wird durch einen Sideletter zum Abwicklungsvertrag 2019 bis 31.12.2028 verlängert und ist von den benannten Stellen zu unterzeichnen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.769

Tsd. Euro

Plan

-4.778

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

210

Tsd. Euro

Plan

186

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.559

Tsd. Euro

Plan

4.592

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.769

Tsd. Euro

Plan

4.778

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-58

Tsd. Euro

Plan

-239

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

58

Tsd. Euro

Plan

58

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

181

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

58

Tsd. Euro

Plan

239

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20

Tsd. Euro

Plan

-235

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

54

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

181

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

235

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-47

Tsd. Euro

Plan

-2.188

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

47

Tsd. Euro

Plan

38

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.150

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

47

Tsd. Euro

Plan

2.188

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-600

Tsd. Euro

Plan

-1.829

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

36

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

564

Tsd. Euro

Plan

1.810

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

600

Tsd. Euro

Plan

1.829

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.044

Tsd. Euro

Plan

-287

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

49

Tsd. Euro

Plan

17

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

995

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.044

Tsd. Euro

Plan

287

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Beim Start der Förderschiene im Jahr 2019 war ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen. Aufgrund der Verzögerung des Gesetzespakets zum Erneuerbaren-Ausbaugesetztes (EAG) und den darin verankerten „Regulatory -Sandbox“-Klauseln im Elektrizitätswirtschaft- und Gaswirtschaftsgesetz konnten die vorgesehenen Ausschreibungen des Programms Energie.Frei.Raum nicht nach dem avisierten Zeitplan stattfinden und entsprechende Fördermittel nicht ausbezahlt werden. Durch die Verlängerung der Förderschiene bis in das Jahr 2028 wurden die noch übrigen Mittel auf die Folgejahre (2025-2028) aufgeteilt. Es erfolgte keine zusätzliche budgetäre Belastung des Bundeshaushalts.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Umwelt
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Mit den Ausschreibungen im Programm Energie.Frei.Raum wurden in Summe 18 Projekte direkt ausgelöst, darunter 15 Sondierungsprojekte und drei Regulatory Sandbox-Projekte. Das Gesamtvolumen der geförderten Projekte beträgt 6,55 Mio. Euro.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Insgesamt zielt die EESET-Richtlinie einschließlich des Programmdokuments darauf ab, FTI-Projekten für den Einsatz von erneuerbaren Energieträger sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien erfolgreich an den Markt heranzuführen und damit mittelfristig zur Energiewende beiztragen. Von den geförderten Projekten (Sondierungen) ist weiterhin nicht zu erwarten, dass diese unmittelbar zu einer CO2-Emissionsreduktion von 10.000 Tonnen per anno führen.

Gesamtbeurteilung

Die Evaluierungsergebnisse zeigen, dass das BMK mit dem Programm Energie.Frei.Raum eine drängende und aktuelle Initiative gesetzt hat, um regulatorisches Lernen mit dem Ziel zu fördern, innovative Lösungen für den Einsatz erneuerbare Energieträgern sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien zum Durchbruch zu verhelfen. Das Programm fördert erstmals in Österreich F&E-Projekte, die Regulatory Sandboxes im Energiebereich ermöglichen.
Die Beteiligung an den Ausschreibungen für kooperative F&E-Projekte ist deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen vieler Stakeholder zurückgeblieben. Als ein Grund für diesen Umstand können die sehr engen gesetzlichen Möglichkeiten für Regulatory Sandboxes gesehen werden, die aktuell nur Ausnahmen für Systemnutzungsentgelte im Strom- und Gasbereich vorsehen. Ein weiterer Grund dürfte in den hohen inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen an die Bewilligung einer Ausnahme für Systemnutzungsentgelte zu finden sein: Der erfolgreiche Antrag für ein kooperatives F&E-Projekt stellt nur das Vorverfahren für den Antrag bei der Regulierungsbehörde dar. Der lange Zeithorizont, kein unmittelbar erkennbarer (wirtschaftlicher) Nutzen für die Beteiligten sowie das Fehlen von Erfahrungen betreffend die Entscheidungspraxis der Regulierungsbehörde und somit den Ausgang des Verfahrens dürften Stakeholder abgehalten haben, einen Antrag zu stellen. Von den drei bewilligten F&E-Projekten wurde eines inzwischen abgebrochen, da die Regulierungskommission den Antrag auf Ausnahme von Systemnutzungsentgelten abgelehnt hatte. Ein weiteres bewilligtes F&E-Projekt hat inzwischen einen positiven Bescheid der Regulierungskommission erhalten – mit Stand Ende 2024 der einzige genehmigte Antrag unter bisher insgesamt nur vier entschiedenen Anträgen der Regulierungskommission seit 2022. Beim dritten bewilligten F&E-Projekt war zum Zeitpunkt der Evaluierung der Antrag auf Ausnahme von Systemnutzungsentgelten noch in Vorbereitung.
Von den 15 geförderten Sondierungsprojekten waren zum Zeitpunkt der Evaluierung fünf abgeschlossen.

Erläuterung zu dem Ausschreibungsschwerpunkten:
1) Projekte die als „regulatory sandbox“ agieren und die Testung der „Gestaltung von Netzentgelten“ zum Ziel haben: Ziel ist das Erproben von alternativen Ansätzen und Gestaltungsmöglichkeiten von Netzentgelten im Strom- und Gasbereich im Rahmen von Regulatory Sandboxes im Sinne der Sandbox-Ermächtigung für Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten in § 58a ElWOG 2010 (Strombereich)/§ 78a GWG 2011 (Gasbereich): „Die Regulierungsbehörde kann von den in Abs. 1 genannten Bestimmungen hinsichtlich der Entgeltstruktur, der Bemessungsgrundlage oder des abrechnungsrelevanten Zeitraums abweichen oder auch eine betragsmäßige Reduktion bis hin zu einer vollständigen Befreiung von Systemnutzungsentgelten vorsehen.“ Vor allem sollen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Allokation und Verrechnung von Netzkosten und Entgelten auf Netznutzer:innengruppen und einzelne Netznutzer:innen getestet werden.
Ziel der Projekte Sondierung Ziel dieses Ausschreibungsschwerpunktes ist die Sondierung innovativer Integrations- und Marktmodelle zur Systemintegration von erneuerbaren Energie-, Speicher- und Energieeffizienztechnologien. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zur Weiterentwicklung der derzeitigen Rahmenbedingungen insbesondere regulatorischer, rechtlicher und organisatorischer Optionen bzw. Ausnahmen. Gesucht werden Vorschläge hinsichtlich des Abbaus von Barrieren, der Verbesserung von Übertragbarkeit und Skalierbarkeit unterschiedlicher Lösungsansätze, hinsichtlich der Vernetzung von Akteur:innen und Sichtbarkeit, des Dialogs mit Stakeholder:innen, Entscheidungsträger:innen, Gesetzgeber:innen, etc. in Österreich.
2) Projekte mit Ausschreibungsschwerpunkt Innovative Integrations- und Marktmodelle zur Systemintegration von erneuerbaren Energie-, Speicher- und Energieeffizienztechnologien sondieren Fragestellungen zur Weiterentwicklung der derzeitigen Rahmenbedingungen insbesondere regulatorischer, rechtlicher und organisatorischer Optionen bzw. Ausnahmen deren Beantwortung einen Beitrag für das geordnete Funktionieren eines Marktes leisten; testen diese aber nicht im Realbetrieb.

Im Hinblick auf regulatorisches Lernen hatten Nutzer im BMK höhere Erwartungen an Regulatory Sandboxes als bisher realisiert werden konnten. Dieser Befund steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem zentralen Designmangel des Programms Energie.Frei.Raum: Wie auch internationale Erfahrungen zeigen, müssen die Adressatinnen und Adressaten für regulatorisches Lernen, das heißt die Ministerien und Regulierungsbehörden, aktives Interesse und eine unterstützende Rolle in den Regulatory Sandboxes haben, damit diese gelingen können.

Die Aktivitäten der Begleitforschung können insgesamt als positiv bewertet werden, ebenso die Umsetzung und Abwicklung des Programms durch die FFG.


Verbesserungspotentiale

Soweit es das Arbeitsprogramm und die Ressourcen der Begleitforschung zulassen, sollten in der verbleibenden Programmphase insbesondere Aktivitäten gesetzt werden, die nicht nur den Austausch zwischen den geförderten Projekten unterstützen, sondern gezielt auch die in der Verwaltung und in der Regulierungsbehörde angesprochenen Akteure einbinden.

Über die unmittelbare Programmumsetzung hinaus könnten die bereits vorliegenden Erfahrungen mit dem Programm Energie.Frei.Raum genutzt werden, über unterstützende und wirksame Formate zur besseren Vernetzung von Verwaltung und Regulierungsbehörde auf der einen Seite mit Forschungsakteuren und anderen Stakeholdern auf der anderen Seite nachzudenken.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen