Vorhaben
BÜNDELUNG: Förderprogramm Energie.Frei.Raum
BÜNDELUNG: EESET-Richtlinie 2019 gebündelt mit der Verlängerung der Richtlinie
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.769
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Förderung von FTI-Vorhaben für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie Speicher- und Energieeffizienztechnologien
Beschreibung des Ziels
Die gegenständliche Richtlinie inklusive des Programmdokuments (im Anhang zur RL) sowie der Abschluss des Ausführungsvertrags zwischen BMNT und der FFG sollen dazu beitragen, durch Förderungsmaßnahmen FTI-Vorhaben für den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien im Sinne der #mission2030 zu unterstützen. Die geförderten Vorhaben tragen dazu bei, die großflächige Erprobung von Technologien und Lösungen im Realbetrieb voranzutreiben und dadurch die Innovationskraft der österreichischen Wirtschaft bei der Dekarbonisierung nachhaltig zu stärken.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Ausgelöstes Gesamtvolumen [Mio. EUR]
Istwert
6,55Mio. EUR
Zielzustand
10,00Mio. EUR
Datenquelle: Evaluierungsbericht inspire.research
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlass der EESET-Richtlinie inklusive Programmdokument (im Anhang zur RL) sowie Abschluss des Ausführungsvertrags zwischen BMNT und der FFG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die EESET-Richtlinie inklusive des Programmdokuments (im Anhang zur RL) wird von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf Basis des FTF-G sowie des Bundesgesetzes, mit dem zusätzliche Mittel aus dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereitgestellt werden, BGBl. I Nr. 108/2017, erlassen. Die Abwicklung des Programms durch die FFG wird im Ausführungsvertrag zwischen dem BMNT und der FFG geregelt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereichs der Förderungsrichtline EESET-Richtlinie 2019
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches bis zum Jahr 2028 ermöglicht die volle Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel aus dem durch die Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen. Der Abwicklungsvertrag zwischen dem BMK und der FFG wird durch einen Sideletter zum Abwicklungsvertrag 2019 bis 31.12.2028 verlängert und ist von den benannten Stellen zu unterzeichnen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Beim Start der Förderschiene im Jahr 2019 war ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen. Aufgrund der Verzögerung des Gesetzespakets zum Erneuerbaren-Ausbaugesetztes (EAG) und den darin verankerten „Regulatory -Sandbox“-Klauseln im Elektrizitätswirtschaft- und Gaswirtschaftsgesetz konnten die vorgesehenen Ausschreibungen des Programms Energie.Frei.Raum nicht nach dem avisierten Zeitplan stattfinden und entsprechende Fördermittel nicht ausbezahlt werden. Durch die Verlängerung der Förderschiene bis in das Jahr 2028 wurden die noch übrigen Mittel auf die Folgejahre (2025-2028) aufgeteilt. Es erfolgte keine zusätzliche budgetäre Belastung des Bundeshaushalts.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Mit den Ausschreibungen im Programm Energie.Frei.Raum wurden in Summe 18 Projekte direkt ausgelöst, darunter 15 Sondierungsprojekte und drei Regulatory Sandbox-Projekte. Das Gesamtvolumen der geförderten Projekte beträgt 6,55 Mio. Euro.
Subdimension(en)
- Luft oder Klima
Insgesamt zielt die EESET-Richtlinie einschließlich des Programmdokuments darauf ab, FTI-Projekten für den Einsatz von erneuerbaren Energieträger sowie von Speicher- und Energieeffizienztechnologien erfolgreich an den Markt heranzuführen und damit mittelfristig zur Energiewende beiztragen. Von den geförderten Projekten (Sondierungen) ist weiterhin nicht zu erwarten, dass diese unmittelbar zu einer CO2-Emissionsreduktion von 10.000 Tonnen per anno führen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.