Vorhaben
BÜNDELUNG: Betrieb und Weiterentwicklung bestehender Softwarelösung zur Erfüllung von (EU)Berichtspflichten im Umweltbereich
BÜNDELUNG - EDM 2019-2023
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -52.361
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Optimierung der EDM-Anwendungen, Effizienzsteigerung von Verwaltungsprozessen durch wissensbasierte Benutzerführung und effiziente Prozessunterstützung
Beschreibung des Ziels
In Umsetzung des Regierungsprogramms sind die EDM-Anwendungen für die Benutzer zu optimieren und hiermit der Verwaltungsaufwand von Unternehmen und Behörden zu reduzieren. Die EDM-Anwendungen sollen dahingehend weiterentwickelt werden, dass einfache Aufgaben mit einer modernen Benutzeroberfläche einfach abgewickelt werden können. Diese Vereinfachungen unterstützen insbesondere die Benutzer, die nicht regelmäßig mit dem EDM arbeiten. In Summe über die mehr als 40.000 Registrierte und etwa 1.300 Behördenbenutzer ergibt sich dadurch aber doch relevantes Einsparungspotenzial.
Zur Unterstützung der Benutzer auch bei komplexen Aufgaben sind einerseits verstärkt intelligente IT-Methoden zum Aufbau fachspezifischen Wissens zu etablieren, andererseits ist das vorhandene Fachwissen in die EDM-Anwendungen zu integrieren. Dies soll einerseits durch den Ausbau der verschiedenen Regelwerke (Anlagenregelwerke, Plausibilitäts-, Konsistenz- und Vollständigkeitsprüfungen, „verständliche“ Prüfregelprotokolle bei Meldungen) erfolgen, andererseits soll auch die interaktive Benutzerführung vermehrt in die Anwendungen eingebaut werden. Durch verbesserte Benutzerführung, Verhinderung falscher, inkonsistenter oder unvollständiger Eintragungen und Meldungen soll einerseits die Qualität von Anträgen und Meldungen bei reduziertem Aufwand verbessert, der behördliche Bearbeitungsaufwand verringert, Verwaltungshandeln vereinheitlicht und Durchlaufzeiten verkürzt werden. Die Unternehmen sollen verstärkt mittels EDM-Benutzerbereich, EBB, an ihre Verpflichtungen erinnert werden, zu den abgegebenen Meldungen soll es für den Benutzer leicht verständliche Rückmeldungen und Fehlerprotokolle geben. Die Bilanzmeldepflichtigen sollen auch darüber informiert werden, was andere Sammler über sie gemeldet haben.
Das Projekt „Wissensgenerierung mit IT-Unterstützung und Verwendung in Verwaltungsverfahren“, das von fünf Ministerien gemeinsam unter Federführung des BMNT/EDM im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung abgewickelt wird, soll beim Abrufen des Fachwissens von Wissensträgern einerseits und der Generierung von Wissen aus vorhandenen Daten mit intelligenten IT-Methoden andererseits unterstützen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Anforderungen zur effizienten Abwicklung von Meldungen umgesetzt
Ausgangszustand 2019:
EDM wurde als effizientes Werkzeug zur Abwicklung von Meldungen unter Vermeidung von Mehrfachdatenerfassung und -verwaltung entwickelt. Zur Erfüllung der Berichtspflichten sind die über das EDM abgewickelten Meldungen (einschließlich der Stammdatenerfassungen) unverzichtbar. Die vielfältigen Anforderungen wurden in 23 EDM-Anwendungen mit gemeinsamer Stammdatenbasis und möglichst einheitlicher Benutzerlogik umgesetzt. Bislang konnten alle rechtlichen Vorgaben und Berichtspflichten – zT auf Grund der Kurzfristigkeit der Umsetzungsvorgaben mit Übergangslösungen – erfolgreich umgesetzt werden. Wie bei allen IT-Lösungen komplexer Aufgaben ist auch für Verwendung des EDM einerseits Fachwissen andererseits eine Auseinandersetzung mit den Funktionalitäten des IT-Systems erforderlich. Zur Benutzerunterstützung wurden verschiedene Maßnahmen zur zielgerichteten Benutzerführung entwickelt (insbesondere Regelwerke mit Rückmeldungen an den Benutzer).
Zielzustand 2024:
a) 100 % aller Anlagen gemäß EU-Industrieemissions-RL sind über eine einfach und intuitiv zu bedienende Oberfläche inkl. einfache Auswertungen einer öffentliche Registerabfrage abfrag- und darstellbar. b) das Prüf-, Plausibilitäts- und Benutzerunterstützungsregelwerk des EDM wurde um 30 % erweitert c) für 100 % der Anlagen, für die eine typisierte Projektbeschreibungsvorlage existiert, liegen anlagentypische Abfallartenpools vor d) 100 % aller für die Abfallwirtschaft relevanten Anlagenbescheide (auch, wenn die Genehmigung nach anderen Rechtsmaterien als dem AWG 2002 erfolgt) sowie ergriffene Rechtsmittel und Erkenntnisse der Gerichte können im EDM hochgeladen werden e) bei allen Bescheid-Uploads werden automatisiert definierte Kriterien überprüft und zutreffendenfalls Prozesse wie zB Veröffentlichungen ausgelöst
Istzustand 2024:
IPPC-Anlagen (integrated pollution prevention and control*) sind besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen, bei denen im Störfall mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist. In Österreich sind mehr als 800 Industrieanlagen davon betroffen. Diese unterliegen einem speziellen behördlichen Genehmigungsverfahren und Kontrollschema. Bei diesen Anlagen, ist eine integrierte Anlagengenehmigung, das heißt eine Genehmigung, die sich über alle Umweltmedien erstreckt (Luft, Wasser, Abfall, Boden, Energie), erforderlich. Darüber hinaus werden diese genehmigten IPPC Anlagen zumindest alle 3 Jahre durch die Behörden in den Bundesländern im Rahmen einer Umweltinspektion samt zugehörigem Umweltinspektionsbericht hinsichtlich Einhaltung ihrer Genehmigungsauflagen überprüft. Die Informationen zu diesen Analgen waren nur zu finden, wenn über die zuständigen Behörden in den Bundesländern mehrere Datenbanken miteinander abgeglichen wurden. Mit der EDM Anwendung IPPC Austria (www.ippc.gv.at) wurde in Österreich ein öffentlich zugängliches Register über alle IPPC-Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen geschaffen. IPPC Austria wendet sich gleichermaßen an Behördenmitarbeiter:innen aber auch an die interessierte Öffentlichkeit und bietet neben interaktivem Kartenmaterial mit moderner Suchfunktion mit unterschiedlichen Filtermöglichkeiten, sowie eine kartografische Anzeige der IPPC-Anlagen in Österreich, auch Berichte über erfolgte Umweltinspektionen, gemeinschaftsrechtliche Regelwerke und Fachinformationen an. Darüber hinaus besteht eine Verknüpfung jeder einzelnen „IPPC-Anlage“ mit den einschlägigen bvT (beste verfügbare Techniken) Schlussfolgerungen. Damit ist sowohl für die Betreiber als auch die Behörden abrufbar, welche bvT Schlussfolgerungen für eine Anlage gelten. *„Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ Ebenfalls 2024 ging die EDM Anwendung Berechtigungsdaten online. Diese bietet die Möglichkeit, mit einem einfachen Knopfdruck die strukturierten Daten eines Erlaubnisantrags gemäß § 24a AWG 2002 im Hinblick auf Abfallarten in das EDM zu übertragen. Bei Genehmigung der beantragten Änderungen kann die Behörde ein Bescheidobjekt auswählen, zu welchem sie die Änderungen hinzufügen möchte und schließt den Prozess in der Anwendung ab. Die Änderungen werden einem strukturierten Bescheidinhalt hinzugefügt und zusätzlich in einem Änderungsbericht heruntergeladen. Der Änderungsbericht dient zur Unterstützung bei der internen Dokumentation in Bezug auf den Antrag.
Datenquelle:
EDM Auswertung über das IPPC Register
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Verfahrensbeschleunigung, Effizienzsteigerung von Verwaltungsverfahren und Erhöhung der Rechtssicherheit
Beschreibung des Ziels
Das EDM als integratives, wissensbasiertes IT-System, das den E-Governmentprinzipien Nachvollziehbarkeit, Effizienz und Effektivität, Datenschutz und Sicherheit voll Rechnung trägt, ist zur Verfahrensbeschleunigung und Effizienzsteigerung von Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Behörden weiter auszubauen. Mit dem Elektronischen Genehmigungsverfahren soll ein medien- und systembruchfreies System zur Erstellung, Übermittlung, kollaborativen Bearbeitung und Veröffentlichung von personen- und anlagenbezogenen Genehmigungen geschaffen werden, das auch die Voraussetzung für eine automatisierte Konsolidierung von Bescheidinhalten schaffen soll (Details siehe Einvernehmensakt).
Auch der EDM-Benutzerbereich, EBB, mit seinen Möglichkeiten zur effizienten und nachvollziehbaren Kommunikation, zum Austausch von Fachobjekten zur direkten, digitalen Weiterverarbeitung und zur effizienten Organisation und Abarbeitung der Aufgaben, soll zu einer zentralen Komponente des Elektronischen Genehmigungsverfahrens und anderer vollelektronischer Prozessabwicklungen adaptiert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Etablierung des Elektronischen Genehmigungsverfahrens und des EDM- Benutzerbereichs (EBB)
Ausgangszustand 2019:
Die Qualität der Anlagengenehmigungsanträge mit den zugehörigen Projektbeschreibungen ist sehr unterschiedlich und stark von der Erfahrung des Planers abhängig. Jeder Planer, der häufig in Genehmigungsverfahren involviert ist, hat seine eigenen, im Laufe der Zeit entwickelten und mit Mitarbeitern einzelner Behörden abgestimmten Vorlagen. Obwohl die Inhalte der Genehmigungs-unterlagen im Abfallwirtschaftsgesetz und in der Gewerbeordnung festgelegt sind, unterscheiden sich die von den Planern erstellten, individuellen, Einreichunterlagen schon in den Strukturen und Beschreibungen der Projekte erheblich voneinander, die Inhalte sind unterschiedlich auf die einzelnen Abschnitte verteilt – die Behörde muss sich mit erheblichem Aufwand einlesen. Die Planer werden nur wenig (zB über statische Informationen oder Behördengespräche) bei der Projekterstellung unterstützt. Für die Antragsteller ist es bei Großprojekten sehr schwer die Konsistenz der gesamten Dokumentation sicher zu stellen. Eine Konsolidierung von Bescheidinhalten ist extrem aufwändig.
Zielzustand 2024:
a) Meilenstein erreicht: Für definierte Anlagentypen können Anlagengenehmigungsanträge mit den zugehörigen, einheitlich strukturierten Projektbeschreibungen zu 100% elektronisch im EDM erstellt und an die Behörde übermittelt werden. b) Meilenstein erreicht: Ein Prüfregelsystem für das elektronische Genehmigungsverfahren wurde eingeführt. c) 100% der elektronisch im EDM erstellten Projektbeschreibungen können systembruchfrei an die Behörde übermittelt werden d) Meilenstein erreicht: Der EDM-Benutzerbereich, EBB, ist als effizientes Werkzeug zur Kommunikation und Organisation von Aufgaben bei Behörden und Unternehmen etabliert.
Istzustand 2024:
EDM Benutzerbereich (EBB): Der EDM Benutzerbereich ist ein übergreifendes Kommunikationstool im Elektronischen Datenmanagement (EDM). Diese Anwendung ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Bereitstellung von umweltrelevanten EDM Daten und Auswertungen. In Summe nutzen mehr als 5.000 registrierte Mitarbeiter:innen von Behörden und Unternehmen den EBB regelmäßig bei der Erfassung, Speicherung, Bearbeitung und Archivierung von umweltrelevanten Daten. Über den EDM Benutzerbereich, welcher direkt an das EDM Stammdatenregister mit den Daten von mehr als 59.000 registrierten Unternehmen und Personen angebunden ist, konnten in den vergangen Jahren bereits über 20.000 Bescheidinhalte bearbeitet und zentral gespeichert werden. Dies bewirkt nicht nur eine Vereinfachung und Beschleunigung von Arbeitsabläufen in Unternehmen, sondern unterstützt ebenfalls die behördliche Kontrolle von Genehmigungsinhalten. Elektronisches Genehmigungsverfahren: Aufgrund neuer organisatorischer Rahmenbedingungen wurde im Jahr 2021 seitens des ho. Ressorts gemeinsam mit den Landesbehörden entschieden, das Vorhaben „Elektronisches Genehmigungsverfahren“ nicht selbst umzusetzen, sondern das Projekt des Landes OÖ im Rahmen des Projektes „EPA-OÖ“ (elektronischen Plattform für AVG-Verfahren Oberösterreich) aus EDM heraus für einen medienbruchfreie Abwicklung von einem Genehmigungsverfahren zu unterstützen. Im EDM wurden im Betrachtungszeitraum dieser WFA 2019-2023 in Kooperation mit der OÖ Landesregierung die technischen Voraussetzungen geschaffen, um eine reibungslosen Datenaustausch der Plattformen zu ermöglichen. EPA Oberösterreich selbst ist seit Ende 2024 produktiv und wird stetig um neue Funktionalitäten erweitert. Die Plattform gilt als innovative und flexible Einreich- und Kollaborationsplattform, welche die Verfahrensabwicklung von Behördenverfahren optimiert. Im Zuge der Analyse und Entwicklung haben mehrere Landesbehörden an diesem Vorhaben partizipiert. Durchgeführte Arbeiten im EDM im WFA Betrachtungszeitraum: Das EDM stellt der Plattform EPA-OÖ Verknüpfungen zu strukturierten EDM Daten kontextspezifisch zur Verfügung. Dafür wurden die USP-konforme medienbruchfreie Single-Sign-On-Anbindung unterstützt und die technischen Voraussetzungen im EDM geschaffen. Die Umsetzung von Deeplinks ins EDM und die Einbindung von Schnittstellen im dadeX (ehemals RSV) ermöglichen eine Verknüpfung mit anlagenspezifischen Daten bezogen auf Personen, Standorte und Anlagen. Diese Daten können nun von allen Behörden, die Applikationen im dadeX eingebunden haben genutzt werden (bei entsprechender gesetzlicher Grundlage), wie z.B. für Anlagendaten im Wirkungsbereich anderer Ressorts, insb. BMLRT und BMAW.
Datenquelle:
https://ooe.orf.at/stories/3186693/
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 3: Förderung der Digitalisierung durch Einbindung von Verwaltungsprozessen in innerbetriebliche Warenwirtschaftssysteme und Steigerung der Interoperabilität zwischen Unternehmen/Behörden
Beschreibung des Ziels
Das EDM-Programm unterstützt die Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung zur Effizienzsteigerung durch verbesserte Einbindung von Verwaltungsprozessen (zu Dokumentationen, Meldungen, Anträgen, etc.) in die IT-Prozesse der Unternehmen. Hierfür sollen zB geeignete Maschinen-Maschinen-Schnittstellen zwischen Softwaresystemen der Wirtschaft (z.B. innerbetriebliche Warenwirtschaftssysteme) und der EDM Plattform zur Verfügung gestellt werden. Durch das Messaging Service des EDM sollen die behördlich erforderlichen Daten (insbesondere der Vollelektronische Begleitschein) direkt aus dem – standardisierten – Austausch der Bestell- und Abholdaten der Abfallsammler und -erzeuger automatisch erzeugt und der Behörde zur Verfügung gestellt werden. Das Messaging Service soll auch für die Behörden-Behörden-Kommunikation zwischen dem BMNT und ausländischen Behördensystemen sowie dem System der EU-Kommission (Traces-NT) gemäß EU-AbfallverbringungsVO im Rahmen des Projekts EUDIN (European Data Interchange for Waste Notification Systems) verwendet werden. Für Unternehmen, die noch über kein integriertes elektronisches Warenwirtschaftssystem verfügen, stellt das EDM Funktionalitäten zur direkten Eingabe / Kontrolle der Daten zur Verfügung. Für eine einfache Interaktion zur Bestätigung der von einem Partner an das EDM übergebenen Daten wird die Verwendung mobiler Devices angestrebt (SMS-Service oder App).
Beim Design der elektronischen Schnittstellen im EDM wird besonderes Augenmerk auf die Integrierbarkeit in die IT-technisch abgebildeten innerbetrieblichen Prozesse zu legen sein. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft signifikant, da die für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen erforderlichen Daten im Rahmen der innerbetrieblichen Prozesssteuerungen automatisch aus den Softwaresystemen der Wirtschaft an das EDM übergeben werden können. Die Unternehmen müssen daher nicht paarallel zu ihren betrieblichen Kernprozessen verwaltungstechnische Prozesse etablieren. Schulungsaufwände und Mehrkosten bei den Mitarbeitern entfallen.
Voraussetzung für die Integration behördlicher Meldungsgenerierung in betriebliche Standardprozesse ist die Harmonisierung der Datenstrukturen. Gerade vor dem Hintergrund der Arbeiten der EU Kommission zu e-freight, dh standardisierten, elektronischen Frachtpapieren, die die Arbeiten der UN/CEFACT einbeziehen sollen, ist es für die Absicherung der österreichischen Investitionen essentiell, die Standardisierungstätigkeiten in der UN/CEFACT durch das EDM weiter zu betreiben. Die bisherigen Bemühungen des BMNT haben auch bereits Erfolge gezeitigt: Insbesondere wurde der unter Federführung Österreichs ausgearbeitete UN/CEFACT Standard „Transboundary Movements of Waste“ (TMW) als Basis für die Arbeiten der EU-Kommission zum Datenaustausch gemäß EU-Abfallverbringungsverordnung herangezogen. Österreich hat bei seinen Arbeiten in der UN/CEFACT immer auf die Harmonisierung der Kernkomponenten mit anderen Sektoren wie vor allem dem Transportsektor geachtet.
Interoperabilität ist im EDM von Anfang an ein Kernthema. Von Beginn an wurde das in der Wirtschaft weltweit verwendete Identifizierungssystem aus GLNs (Global Location Number) und GTINs (Global Trade Item Number) der GS1, die auch ein Mitglied der UN/CEFACT ist, übernommen. Mittlerweile ist die GLN im Auftrag des Bundeskanzleramts als „GLN der öffentlichen Verwaltung“ zur übergreifenden Identifizierung von Unternehmen in Österreich generell eingeführt worden. Die (Weiter-)Entwicklung der UN/CEFACT-Nachrichtenstandards einerseits und der harmonisierten Kernkomponenten andererseits soll dazu beitragen, dass die Schnittstellen der EDM-Plattform auch in einer immer stärker vernetzten, europäischen Wirtschaft Bestand haben und somit über verbesserte Interoperabilität der betrieblichen IT-Systeme die Förderung der Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft unterstützen.
Zur organisationsübergreifenden, effizienten Bearbeitung von Informationen ist – neben der medienbruchfreien Übermittlung von Dokumenten – auch der Austausch von sg Fachobjekten (dh Informationen mit kontextspezifischer Bedeutung und definierten Bezügen zwischen den einzelnen Informationen) ein Schwerpunkt, der durch den weiteren Ausbau des EDM-Benutzerbereichs, EBB, umgesetzt werden soll.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Entwicklung des vollelektronischen Begleitscheinverfahrens (VEBSV) und elektronischer Abfallverbringungsmeldungen
Ausgangszustand 2019:
Aktuell werden eine Vielzahl von Prozessen nach wie vor – zumindest teilweise – in Papierform abgewickelt. Obwohl die erforderlichen Informationen sehr häufig bereits elektronisch erfasst werden, erfolgen in der unternehmensübergreifenden Prozesskette eine Vielzahl von Medienbrüchen mit neuerlicher Erfassung derselben Daten; insbesondere die zur Verfügungstellung melderelevanter Daten ist bislang noch selten in die elektronische Verarbeitung der betroffenen Unternehmen integriert. Voraussetzung für eine großflächige Integration in betriebliche Software ist eine Standardisierung der für die Verwaltungsprozesse benötigten Datenformate, die bereits vorhandene Definitionen zB für den Transportsektor berücksichtigt. Die derzeitige Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden besteht fast ausschließlich im Austausch von Dokumenten, während eine effiziente (Weiter-)Verarbeitung der übermittelten Daten häufig einen Austausch von Fachobjekten benötigt.
Zielzustand 2024:
a) Für 100 % der begleitscheinrelevanten Nachrichten existieren standardisierte Datendefinitionen b) Meilenstein erreicht: Anlagen-Webservice online c) 300.000 Vollelektronische Begleitscheine sind ins System eingebracht worden d) 100 % aller Abfallverbringungsmeldungen werden mit der Schweiz vollelektronisch abgewickelt
Istzustand 2024:
eVerbringung und EUDIN: Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen spielt in der Praxis eine signifikante Rolle. Medien berichten regelmäßigen von europäischen Städten, wo Abfälle aufgrund mangelnder lokaler Entsorgungskapazitäten auf den Straßen lagert. Beispielsweise wurden im Jahr 2020 311.000 Tonnen Abfälle aus Italien nach Österreich verbracht und einer Verwertung zugeführt; im Jahr 2023 waren es hingegen schon 641.000 Tonnen. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen unterliegt den rechtlichen Bestimmungen der europäischen Verbringungsverordnung. Für jeden einzelnen Transport sind umfangreiche Nachweise vorgeschrieben. Diese Nachweise werden in Form von Meldungen an die zuständigen Behörden erbracht, sowohl im Export-, als auch im Transit- und Importland. Österreich ist mit der EDM Anwendung eVerbringung, welche bereits seit mehreren Jahren nicht nur die elektronische Einbringung von Exportanträgen, sondern auch die elektronische Abwicklung der verbringungsrelevanten Meldungen österreichischer Unternehmen in einer Datenbank ermöglicht, Vorreiter in Europa. Im Rahmen eines Pilotprojektes konnten wertvolle Erfahrungen hinsichtlich Datenstrukturen und Datenstandards im Rahmen einer Message-Brokerlösung (EUDIN) bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen mit der Schweiz gesammelt und daraufhin alle Abfallverbringungsmeldungen mit diesem EU-Nichtmitgliedsland vollelektronisch abgewickelt werden. Durch diese vollelektronische Abwicklung der Verbringungsmeldungen in einer Datenbank wurden insbesondere die behördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessert, was zu einer Reduktion des Verwaltungsaufwandes bei der Bundesbehörde führte. Mit dem 21. Mai 2026 wird die neue EU-Abfallverbringungsverordnung vollumfänglich in Kraft treten. Eine der zentralen und wesentlichsten Neuerungen ist die Digitalisierung der Abfallverbringung: Ab diesem Zeitpunkt erfolgen die Übermittlung und der Austausch von Notifizierungen, Zustimmungen, Meldungen, Dokumenten und sonstigen Informationen betreffend die Verbringung von Abfällen vollelektronisch über das Digital Waste Shipment System (DIWASS) der EU. Die EDM Anwendung eVerbringung wird mit einer entsprechenden Schnittstelle an dieses zentrale EU-System angebunden werden. Anmerkung: In gegenständlicher WFA aus dem Jahr 2019 wurde von einem Inkrafttreten eines elektronischen Systems bereits mit Beginn 2023 ausgegangen und diesbzgl. Einsparungspotentiale abgebildet. Diese Einsparungen sind erst mit tatsächlichem Inkrafttreten von DIWASS ab Mitte 2026 realisierbar. Vollelektronischer Begleitschein VEBSV: Bei jeder Übergabe eines gefährlichen Abfalls an eine andere Rechtsperson muss von der Abfallübergeberin/dem Abfallübergeber ein Begleitschein ausgestellt und bei der Beförderung mitgeführt werden. Der Begleitschein muss Art, Menge, Herkunft und Verbleib der gefährlichen Abfälle enthalten. Bei der EDM Anwendung VEBSV (Vollelektronischer Begleitschein) handelt es sich um ein digitales Verfahren zur Dokumentation, Nachverfolgung und Verwaltung von Abfalltransporten zwischen Erzeugern, Beförderer und Entsorgern. Dabei wird das gesamte Begleitscheinverfahren digitalisiert, um die –bisher aus Papier bestehenden Begleitscheine- vollständig zu ersetzen. Im vollelektronischen Begleitscheinverfahren des EDMs sind alle Daten in Echtzeit verfügbar und bieten eine lückenlose Dokumentation der Abfallströme von der Erzeugung bis zur Entsorgung. Pro Jahr werden über 800.000 Begleitscheinmeldungen über das Elektronische Datenmanagement abgewickelt. Durch standardisierte, digitale Prozesse und erhöhter Transparenz und Rückverfolgbarkeit kommt es mit Einführung des vollelektronischen Begleitscheinverfahrens aufgrund schnellerer Bearbeitungs- und Reaktionszeiten zu einer nachhaltigen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Die Entwicklung standardisierter Datendefinitionen begleitscheinrelevanter Nachrichten ist im EDM einerseits mit VEBSV 1.0 erreicht, andererseits war für bestimmte transportrelevante Definitionen aufgrund der EU-Entwicklungen im Bereich des eFTI (Elektronische Frachtbeförderungsinformationen) von einer Sonderlösung im EDM Abstand zu nehmen. Aufgrund der Rückmeldungen der Pilotpartner zum vollelektronischen Begleitscheinverfahren wurden weitere Elemente eingebaut und Entwicklungen vorgenommen, die für eine künftige österreichweite Ausrollung wichtig sind. Für die Teilnahme der Abfallersterzeuger wurde eine „SMS-Lösung“ implementiert, für Transporteure steht nunmehr ein „Transportmodul“ zur Verfügung. Zudem wurden mit dem Ziel der Verbesserung der Interoperabilität der Lösung auch die Abhängigkeiten der Beteiligten im Rahmen des Datenaustauschs weiter reduziert. Nicht zuletzt wurden auch Elemente berücksichtigt, die den Anforderungen des ADR sowie den Neuentwicklungen auf EU-Ebene Rechnung tragen. Auf EU-Ebene wurde erst nach Beginn der Entwicklung des vollelektronischen Begleitscheinverfahrens - sodann parallel - mit der Ausgestaltung der Elektronische Frachtbeförderungsinformationen begonnen. Vor dem Hintergrund dieser Weiterentwicklung des VEBSV 1.0 zu einem VEBSV 2.0 hat sich die Erreichung des oben genannten Meilensteines zwar verzögert, Nutzern des vollelektronischen Begleitscheinverfahrens wurde dadurch aber der Aufwand bzw. die Kosten für eine Umprogrammierung erspart.
Datenquelle:
Auswertung aus dem EDM
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Erfüllung der Berichtspflichten mit geringst möglichem Aufwand für Unternehmen und Behörden
Beschreibung des Ziels
Die EU-Berichtspflichten müssen erfüllt werden, dafür erforderliche Anpassungen müssen durchgeführt werden. Die EDM-Entwicklung ist darauf auszurichten, dass die Berichtspflichten mit geringst möglichem Aufwand für Unternehmen und Behörden abgewickelt werden können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erfüllung der (EU)-Berichtspflichten mittels EDM; Zielwert: 100%. Istwert: 100%
Ausgangszustand 2019:
Von Beginn des EDM an stand die Erfüllung der EU-Berichtspflichten im Vordergrund: EDM wurde als effizientes Werkzeug zur Abwicklung von Meldungen unter Vermeidung von Mehrfachdatenerfassung und -verwaltung entwickelt. Generell ist die Erfüllung der Berichtspflichten ohne IT-Lösung nicht mehr denkbar, auch die EU gibt immer mehr strukturierte Formate vor, die bei der Meldung zu verwenden sind. Die Inhalte und die Formate der Meldungen unterliegen nach wie vor häufigen Anpassungen. Durch das Kreislaufwirtschaftspaket der EU mit erweiterter Produzentenverantwortung und weitergehenden Recyclingquotennachweisen sind Anpassungen und weitere Berichtslegungen erforderlich. Bislang konnten alle rechtlichen Vorgaben und Berichtspflichten – zT auf Grund der Kurzfristigkeit der Umsetzungsvorgaben mit Übergangslösungen – erfolgreich umgesetzt werden.
Zielzustand 2024:
100% der rechtlichen Vorgaben zu nationalen Meldungen und den EU-Berichtspflichten werden korrekt erfüllt.
Istzustand 2024:
100% der rechtlichen Vorgaben zu nationalen Meldungen und den EU-Berichtspflichten wurden korrekt ausgefüllt und an die zuständigen Stellen übermittelt. Hierzu zählen die Vorgaben aus: - Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - Abfallbilanzverordnung - Abfallnachweisverordnung 2012 - Abfallverbrennungsverordnung - Abfallverzeichnisverordnung 2020 - Batterienverordnung - Deponieverordnung 2008 - Elektroaltgeräteverordnung - Gewerbeordnung - Kompostverordnung - Mobile Anlagen Verordnung - Recyclingholzverordnung - Verpackungsverordnung - Abfallbehandlungspflichtenverordnung - EU-Verordnung 2017/997 - Richtlinie über Industrieemissionen - EU Abfallstatistikverordnung und zugehörige Durchführungsbeschlüsse
Datenquelle:
BMK Legistikabteilung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Elektronisches Genehmigungsverfahren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im EDM ist die Einführung eines medien- und systembruchfreien elektronischen Genehmigungsverfahrens bei Anlagengenehmigungen und persönlichen Berechtigungen geplant. Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Beitrag zur Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung.
Durch die Einführung eines system- und medienbruchfreien, elektronischen Genehmigungsverfahrens, insbesondere für Anlagengenehmigungen und personenbezogene Erlaubnisse/Berechtigungen, mit durchgängiger Prozessunterstützung durch intelligente IT-Methoden, ist mittelfristig mit massiven Einsparungen von ca. einem Drittel der bisherigen Aufwände und einer Reduktion der Änderungsgenehmigungsverfahren z.B. auf Grund vergessener Abfallarten und sonstigen Fehlern, zu rechnen.
Das Elektronische Genehmigungsverfahren ist weitgehend unabhängig von der zugrundeliegenden Rechtsmaterie und kann somit auch für Verfahren nach der GewO oder dem WRG verwendet werden, lediglich die „Vorlagen“ und Bezüge müssen angepasst werden. Durch die umfassende Anwendung des Elektronischen Genehmigungsverfahrens mit interaktiver, wissensbasierter Benutzerführung, Verwendung von anlagenspezifischen Vorlagen und fachspezifischen Wissens, die mittels Datenanalyse generiert und stetig verbessert werden, und darauf aufbauende effiziente Prozessunterstützung und Optimierung der Verwaltungsprozesse durch wissensbasierte Benutzerführung kann eine deutliche Beschleunigung und Effizienzsteigerung der Genehmigungsverfahren mit gleichzeitiger Erhöhung der Rechtssicherheit erreicht werden und somit ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Wesentlichen durch nachfolgende Aktivitäten. Da diese Maßnahme zu einer neuen Art der Bearbeitung und zu neuen Prozessabwicklungen führen wird, die unterschiedliche Auswirkungen in Abhängigkeit von der Komplexität der Verfahren (einfache, mittlere und umfangreiche) aufweisen werden, wurde bei den einzelnen Aktivitäten eine kurze Darstellung der Mengengerüste zu den zu erwartenden Einsparungen aufgenommen. Bei den Aktivitäten selbst ist beschrieben, wodurch diese Einsparungen zu erzielen sein werden.
In der Abschätzung der Auswirkungen auf Unternehmen ist in der WFA auch eine grobe Abschätzung der durch verkürzte Genehmigungsdauer möglichen zusätzlichen Erlöse enthalten.
Aktivität 1: Aufbau eines Antragssystems für die Antragsteller:
Zur Unterstützung der Antragsteller wird eine einheitliche Projektbeschreibungsstruktur für Anlagen ausgearbeitet und mit den Ländern abgestimmt. Mit dieser Grundlage wird ein IT-Prototyp zur Erstellung von Projektbeschreibungen erstellt. Nach erfolgreicher Testung und Optimierung wird darauf aufbauend eine EDM-Anwendung für Antragsteller geschaffen, die voll in das EDM und damit auch in die E-Governmentlandschaft Österreichs integriert ist, sodass vorhandene Daten aus den jeweiligen Systemen (zB Unternehmensregister, Gewerbeinformationssystem Austria, Adress- Gebäude- und Wohnungsregister) direkt übernommen werden und um relevante Daten (zB Hochwasserschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete, etc.) aus anderen, öffentlich zugänglichen Informationssystemen ergänzt werden. Für die Beschreibung der Anlagen sollen anlagenspezifische Vorlagen (mit zB anlagentypischen Abfallarten, Behandlungsverfahren und -technologien sowie Anlagenbestandteilen und Verfahrensbeschreibungen) geschaffen werden, um Plausibilitätsprüfungen auf Vollständig- und Richtigkeit der Angaben zu ermöglichen. Für den Antragsteller muss die Möglichkeit geschaffen werden, ohne System- und Medienbruch in einem gesicherten Bereich mit seinen Planern zusammen zu arbeiten und regelmäßige Prüfungen auf Vollständigkeit und Konsistenz der unterschiedlichen Abschnitte der Projektbeschreibung durchführen zu können. Für die Konsistenzprüfung werden – aufbauend auf Datenanalysen – intelligente Indizierungsmethoden nach Themenbereichen entwickelt. Diese Aktivität baut stark auf der Maßnahme 3 „Weiterentwicklung des DWH , übergreifende Auswertungen, Datenanalyse, IT-unterstützter Aufbau von Fachwissen, Unterstützung der Unternehmen bei ihren Eingaben, Meldungen und Anträgen, der Behörden bei ihrer Datenerfassung, der Bearbeitung von Meldungen und Anträgen sowie ihrer Prüfungen und Inspektionen sowie der Aufsichtsorgane bei ihren Kontrollen“ auf.
AWG-Anlagengenehmigungen beinhalten auch wasserrechtliche Bestimmungen, die Vorgaben zu den Einreichunterlagen gemäß GewO sind sehr ähnlich. Bis 2023 sollen die Unternehmen auch bei Notifizierungsverfahren gemäß EU-AbfallverbringungsVO (eVerbringung/EUDIN) sowie bei Zulassungsverfahren für Biozide (eBiozide) und bei Genehmigungen im Bereich Strahlenschutz (zentrale Strahlenregister) unterstützt werden.
Durch die Unterstützung der Antragsteller wird die Qualität der Anträge gesteigert und damit einerseits die Bearbeitungszeit bei der Antragserstellung massiv reduziert und die Notwendigkeit zur Nachreichung von wesentlichen Unterlagen vermindert und andererseits auch die Bearbeitungszeit bei der Behörde deutlich verringert (durch einheitliche Antragsstrukturen, die Verwendung immer vollständiger werdender anlagenspezifischer Vorlagen, etc.) wodurch die Durchlaufzeit bis zur Genehmigung verkürzt und die Anlage schneller in Betrieb genommen werden kann.
Bei der Abschätzung der Wirksamkeit der Maßnahme wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahme ab 2020 erste Wirkung bei kleineren Verfahren zeigt und sowohl die Nutzung als auch die Funktionalitäten bis 2023 sukzessive zunehmen bzw. ausgebaut werden. Der Berechnung der finanziellen Auswirkungen (Einsparungen) liegt die Annahme zugrunde, dass 2020 100, 2021 200, 2022 380 und 2023 450 Anträge elektronisch mit EDM-Unterstützung erstellt werden. Weiteres wurde in den Schätzungen auch die unterschiedliche Komplexität berücksichtigt, da die Einsparungs-Effekte davon abhängen. Die Genehmigungsverfahren wurden somit in „umfangreiche“, „mittlere“ und „kleine“ unterteilt. Für die Abschätzung der Einsparungen pro Genehmigungsantrag wurden auch Erfahrungen von Beratern zur Erstellung der Einreichunterlagen einbezogen; die Einsparungen werden mit zunehmenden Funktionalitäten im Betrachtungszeitraum erheblich zunehmen, für die Abschätzung wurden hier Durchschnittswerte angesetzt. In die Schätzung ist auch eingegangen, dass durch die Antragsunterstützung die Zahl von Änderungsanträgen auf Grund übersehener/vergessener Antragsinhalte (zB beantragte Abfallarten) reduziert werden wird. Anzumerken ist, dass die Einsparungen nur erzielt werden können, wenn auch das für diese Aktivität erforderliche Budget rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
Geschätzte Einsparungen auf Grund dieser Aktivität für AWG-Anlagengenehmigungen (daneben gibt es noch weitere Teilbereiche, für die das Elektronische Genehmigungsverfahren angewendet werden wird wie zB Strahlenschutzbescheide):
Folgende Annahmen betreffend den Mengengerüsten (Anträge mit EDM-Unterstützung) wurden getroffen:
-einfache: 2020: 80, 2021: 165, 2022: 265 und 2023: 376 Anträge
-mittlere: 2020: 20, 2021: 35, 2022: 55 und 2023: 70 Anträge
-umfangreiche: 2022: 2 und 2023: 4 Anträge
-Unternehmensseite
ca. 0,5 PT bei einfachen,
bei mittleren ca. 2 PT ab 2020, ca. 5 PT ab 2023 und
bei umfangreichen ca. 8 PT ab 2022, ca. 16 PT ab 2023
-Behördenseite
ca. 0,5 PT bei einfachen,
bei mittleren ca. 3 PT ab 2020, ca. 8 PT ab 2023 und
bei umfangreichen ca. 12 PT ab 2022 – 24 PT ab 2023
Aktivität 2: Gesicherte, nachvollziehbare. medien- und systembruchfreie Übermittlung an die Behörde:
Der im gesicherten EDM-Benutzerbereich erstellte und vom Antragsteller abgeschlossene Genehmigungsantrag wird „als Fachobjekt“ über eine gesicherte, nachvollziehbare, medien- und systembruchfreie Übermittlung an den EDM-Benutzerbereich der Behörde übergeben. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Behörden mit denselben Methoden und gleichartiger IT-Unterstützung den Genehmigungsantrag und die Projektinhalte bearbeiten können, wie die Unternehmen. Das EDM muss für die Übermittlung des Genehmigungsantrags mit den erforderlichen Beilagen an die Behörde und die nachfolgende Bearbeitung durch Sachbearbeiter und Sachverständige die Anforderungen an ein nachvollziehbares und revisionssicheres E-Governmentsystem erfüllen. Der bereits in der Version 2 existierende EDM-Benutzerbereich, EBB ist hierfür und für die parallele (Sachbearbeiter und verschiedene Sachverständige) Bearbeitung der „Fachobjekte“ weiter zu entwickeln. Durch diese Maßnahme kann die Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit und somit die Rechtssicherheit gewährleistet werden. Unmittelbar mit dem Abschluss der Einreichung beim Antragsteller liegt der Genehmigungsantrag im Benutzerbereich der Behörde. Individuelle Email-Hinweise können eingestellt werden, sodass die zuständigen Behördenmitarbeiter sofort informiert werden. Eine Schnittstelle zum ELAK neu ist geplant, sodass erforderliche Akten mit den Metadaten, involvierten Personen und (Zustell-)Adressen automatisch erzeugt werden. Durch die einheitliche Struktur der Fachobjekte wird die Kategorisierung und Erstbewertung in der Behörde erheblich erleichtert, der EBB enthält die für die Sichtung und Bearbeitungszuteilung relevanten Informationen in einer übersichtlichen Fachobjektsliste (ähnlich der Darstellung im derzeitigen ELAK aber mit besseren Filter- und Organisationsmöglichkeiten).
Durch die Übermittlung der Genehmigungsanträge für AWG-Anlagengenehmigungsverfahren als Fachobjekt zur direkten Weiterbearbeitung durch die Behörde beträgt die geschätzte Einsparung pro Fall:
– Unternehmensseite ca. 0,25 PT bei einfachen, bei mittleren ca. 0,5 PT und bei umfangreichen ca. 3 PT
– Behördenseite ca. 0,25 PT, bei mittleren ca. 1,5 PT und bei umfangreichen ca. 4,5 PT
Aktivität 3: Behördenbearbeitung mit Unterstützung durch intelligente IT-Methoden:
Die durchgängige Bearbeitung der Projekte in einem einheitlichen System eröffnet neue Möglichkeiten für die Optimierung der Verwaltungsabläufe durch wissensbasierte Benutzerführung und effiziente Prozessunterstützung, welche u.a. durch die intelligente, themenspezifische Indizierung im EDM ermöglicht wird. Diese Unterstützung soll ab 2023 zur Verfügung stehen und wird hier massiv die Bearbeitung auf Behördenebene erleichtern. Die Bearbeitung des Genehmigungsantrags im „selben“ System – aber in einem vollständig getrennten Bereich (somit sind Datenschutz und eingeschränkte Zugriffsberechtigungen gewährleistet) – ermöglicht die Rückübermittlung der Bearbeitungsergebnisse an den Antragsteller, sodass zum Ende des Verfahrens sowohl bei der Behörde als auch beim Antragsteller ein konsistenter Projektsbeschreibungsstatus vorhanden ist. Dies ist Voraussetzung für eine zukünftige elektronische Konsolidierung der gesamten Bescheidinhalte (wie sie bereits seit etwa 10 Jahren für die strukturierten Inhalte – Abfallarten, Input-, Output-, Luft- und Wassergrenzwerte – erfolgreich im EDM umgesetzt ist).
Geschätzte Einsparungen durch die Bearbeitungsunterstützung der Behörde ab 2023:
ca. 0,8 PT bei einfachen
bei mittleren ca. 8 PT und
bei umfangreichen ca. 28 PT
Auf Unternehmensseite ergibt sich die Einsparung vor allem durch den stets konsistenten Status mit der Behörde:
ca. 0,8 PT bei einfachen,
bei mittleren ca. 3 PT und
bei umfangreichen ca. 12 PT
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Förderung der Interoperabilität – Warenwirtschaftssysteme/Behördensysteme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zur Förderung der Interoperabilität bzw. zur Vereinfachung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind ist im EDM ua die Umsetzung des sogenannten „Vollelektronischen Begleitscheins“ (VEBSV) geplant.
Mittels dem VEBSV wird die papierlose Abwicklung der Begleitscheinpflichten sowie der diesbezügliche Datenaustausch zwischen Unternehmen, Transporteuren und Behörden von der Erfassung bis hin zur Kontrolle ermöglicht. Dazu ist auch für Abfallersterzeuger (mit oder ohne) und Transporteure ohne eigene Warenwirtschaftssysteme, eine Lösung (z.B. App) für mobile Endgeräte geplant. Mit dieser Lösung können die Unternehmen die relevanten Daten für einen Abfalltransport untereinander austauschen und die Transportbegleitpapiere elektronisch an das EDM übermitteln. Weiteres soll zur Unterstützung interoperabler elektronischer (Aufzeichnungs-)Systeme zur Erleichterung der Abwicklung von Begleitscheinpflichten einer Möglichkeit (zB. mobile App) für kleine Unternehmen, ihren Verpflichtungen vollelektronisch nachzukommen, geschaffen werden.
Hinsichtlich notifizierungspflichtiger grenzüberschreitender Abfallverbringungen sollen die Inhalte des Notifizierungsantrags samt Notifizierungsbescheid und den verpflichtenden Meldungen (Transportanmeldungen, Eingangsbestätigungen, Verwertungs-/Beseitigungsbescheinigungen) elektronisch übermittelt werden. Zur Vereinfachung für Wirtschaft und Behörde wird seitens Österreich die Verpflichtung europaweit in vollelektronischer Form angestrebt. Daher arbeitet Österreich aktiv in den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission mit und bringt die Ergebnisse in die Standardisierung der UN/CEFACT ein.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Wesentlichen durch folgende Aktionen:
Aktivität 1: Automatische Generierung von begleitscheinrelevanten Daten direkt aus betriebsinternen ERP-Systemen
Die gesicherte, nachvollziehbare und medien- und systembruchfreie Übermittlung der Begleitscheindaten durch automatische Generierung von begleitscheinrelevanten Daten direkt aus den betriebsinternen ERP-Systemen (Begleitscheindaten entstehen automatisch im Rahmen des Bestellvorgangs sowie der Geschäftsabwicklung aus den Warenwirtschaftssystemen). Eine parallele Erfassung der Daten für die Meldeverpflichtung ist nicht mehr erforderlich. Das betriebsinterne ERP-System unterstützt das jeweilige Unternehmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen. Der organisatorische Aufwand zur Sicherstellung der Erfüllung der Begleitscheinpflichten kann geringgehalten werden.
Aktivität 2: Standardisierter Datenaustausches zwischen den betroffenen Betrieben
Ermöglichung eines standardisierten Datenaustausches zwischen den betroffenen Betrieben um Mehrfacherfassungen in den jeweiligen ERP-Systemen weitest gehend zu vermeiden. Das ERP-System kann Daten zur Abfallübergabe bzw. – Übernahme, die der Geschäftspartner elektronisch erfasst, über die standardisierte Datenaustauschschnittstelle in das eigene ERP-System übernehmen ohne nochmals diese Daten selbst zu erfassen.
Aktivität 3: Vollelektronischer Begleitschein im EDM mit Transportbeginn
Erstmalig sind mit Transportbeginn sämtliche relevante Daten zur Abfallübergabe im EDM vorhanden. Ampelsystem informiert Betrieb und Behörde über die Rechtskonformität (z.B. Abweichungen der Masse, VEBSV-Abfallartenpools, Erlaubnisse) der gemeldeten Daten. Problemfälle sind daher für die Behörde aus allen Begleitscheinen leichter und frühzeitiger zu identifizieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Umweltproblem frühzeitig erkannt wird, steigt.
Aktivität 4: Ampelsystem für Änderungen in der Abfallart
Durch ein Ampelsystem wird die Behörde auf häufige Änderungen der Abfallart (die sich nicht innerhalb desselben Abfallartenpoolsets für äquivalente Abfallarten befinden) durch ein Unternehmen aufmerksam gemacht. Dies kann einen Hinweis auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Abfallbehandler geben. Dieses Ampelsystem ist für Behörden und auch für den Verpflichteten sichtbar, sodass bereits frühzeitig auf fehlerhafte Angaben hingewiesen wird (damit auf Versehen beruhende Unrichtigkeiten frühzeitig richtiggestellt werden können). Vertiefende Auswertungen mit intelligenten IT-Methoden (welche Abfallart müsste beim Erzeuger anfallen, gibt es Änderungen im Vergleich der Jahre, wofür hat der Abfallsammler und nachfolgend der Abfallbehandler eine Erlaubnis, in welchen seiner Anlagen könnte der zu erwartende Abfall ausgehend von den Abfallartenpoolsets anlagentypischer Abfallarten behandelt werden, sind zu den Anlagen Abfallannahmekriterien erfasst, werden diese eingehalten – s. Maßnahme 3) können die Behörde bei ihren Kontrollaufgaben weiter unterstützen und so dazu beitragen, nicht umweltgerechte Abfallbehandlungen im Vorfeld zu verhindern.
Aktivität 5: Vereinfachungen für Streckengeschäfte
Vereinfachungen für Streckengeschäfte durch automatische Generierung der zusätzlich erforderlichen Begleitscheindaten.
Das VEBSV erzeugt nur einen Begleitschein für eine Abfallweitergabe im Streckengeschäft. Daher entfallen im Unterschied zum Papierbegleitschein Begleitscheine für ausschließlich abfallrechtliche Übergaben/Übernahmen. Das mühsame Zusammenführen von Einzelbegleitscheinen anhand des Verweises auf den jeweiligen Nachfolgebegleitschein sowie ein gesondertes Überprüfen dieser Daten entfällt.
Aktivität 6: Elektronische Meldungen durch österreichische Unternehmen bei der Verbringung von Abfällen
eVerbringung (betrifft Aktivitäten 6-9) ist eine in Betrieb befindliche IT-Anwendung zur Unterstützung der zuständigen Verbringungsbehörde (BMNT) hinsichtlich notifizierungspflichtiger grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Die Anwendung wird inhaltlich hinsichtlich der elektronischen Übermittlung der Meldungen (Transportanmeldungen, Eingangsbestätigungen, Verwertungs-/Beseitigungsbescheinigungen), der online-Notifizierung (s. Maßnahme 1) durch Notifizierende in Österreich (Export, „deutsches Eck“), der Verfahrensunterstützung und automatisierten Bescheidentwurfserstellung (s. Maßnahme 1) und verbesserter Auswertungen im Rahmen eines schrittweisen technischen Refactorings (s. Maßnahme 6) angepasst.
Aktivität 7: Umsetzung der elektronischen Datenübermittlung national und auf EU-Ebene für Notifizierungen
Notifizierungen sind immer bei der zuständigen Behörde am Versandort in Papierform zu beantragen, diese sendet die Notifizierung an die anderen betroffenen Behörden. Derzeit gibt jede Behörde diese Daten manuell in die jeweilige Anwendung (falls vorhanden) ein, jedenfalls müssen die zur Erfüllung der EU-Berichtspflicht erforderlichen Daten erfasst werden. Eine europaweite Umstellung auf vollelektronische Abwicklung ist in Arbeit. Für die Kommunikation zwischen österreichischen Unternehmen und dem BNT wird der EDM-Benutzerbereich, EBB, mit seinem DokumentenManagementSystem und seinem spezialisierten Datei-Upload weiter angepasst und ausgebaut, das BMNT wird bei der Erstellung der Genehmigung durch das EDM unterstützt. (s. auch Maßnahme 1)
Aktivität 8: Umsetzung der elektronischen Datenübermittlung auf EU-Ebene für Meldungen zur Abfall-Verbringung
Derzeit werden die Meldungen von den Unternehmen pro Transport per Fax/E-mail/Post an alle beteiligten Behörden und den Geschäftspartner übermittelt.
Eine europaweite Umstellung auf vollelektronische Abwicklung ist in Arbeit. Die Unternehmen sollen ihre Meldungen künftig vollständig über die Anwendung eVerbringung und den EUDIN-Message-Broker abwickeln können.
Aktivität 9: Standardisierungsarbeiten im Rahmen der UN/CEFACT
Wie die Ergebnisse der Diskussion zu den Daten- und Nachrichtenformaten in der Arbeitsgruppe der EU-Kommission zum elektronischen Datenaustausch gemäß EU-VerbringungsVO bestätigen, ist die Strategie der Verwendung bzw. – dort, wo noch keine existieren – die Entwicklung weltweiter Standards essentiell für kleinere Mitgliedstaaten: Österreich hat in den letzten Jahren die Federführung der Standardsentwicklung für den Umweltbereich in der UN/CEFACT unter der Schirmherrschaft der UN/ECE übernommen. Durch die Existenz des weltweiten Standards „Transboundary Movements of Waste“ (TMW) war es möglich, den jahrelangen Streit mit Deutschland beizulegen und gemeinsam Vorschläge in die EU-Arbeitsgruppe einzubringen, die für Österreich lediglich geringere Anpassungen erforderlich machen – rein auf Basis der österreichischen, nationalen Entwicklung wäre dies nicht erfolgreich gewesen. Die Ergebnisse der EU müssen sodann wieder in die Arbeiten der UN/CEFACT eingebracht werden (dh der Standard wird im Rahmen der üblichen „Maintenance“ adaptiert) und die Bereiche, für die es noch keine direkt anwendbaren Standards gibt (insbesondere im Zusammenhang mit den detaillierteren Angaben zur Notifizierung, wie zB den Analyseergebnissen) sind zu bearbeiten. Dies ist vor dem Hintergrund, dass einerseits auch die Basler Konvention schon begonnen hat, sich mit dem elektronischen Datenaustausch zu beschäftigen, und andererseits die EU-Kommission sich der Harmonisierung von elektronischen Transport-Begleitdokumenten („e-Freight“) widmet, wobei Standards der UN/CEFACT berücksichtigt werden sollen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Datenanalyse, Aufbau von Fachwissen zur Benutzerunterstützung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das bestehende DataWareHouse ist weiter auszubauen. Einerseits soll es dadurch besser geeignet sein, um den Behörden die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und häufige Fehler von Unternehmen zu identifizieren, andererseits sollen hiermit Informationen produziert werden, die den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen (zB was andere Unternehmen über das eigene in die EDM-Register eingemeldet haben). Von den Ländern gewünschte Schwerpunktauswertungen werden durchgeführt, verschiedene Abfallartenpoolsets werden erarbeitet. Die Abfallartenpool-Sets für Bilanzprüfungen zB sollen die Arbeit der Behörden erleichtern, indem bei Partnerauswertungen unterschiedliche Abfallarten, die aber noch als „kompatibel“ angesehen werden können (und sich somit im selben Abfallartenpool befinden), nicht als Fehler ausgewiesen werden. Abfallartenpool-Sets anlagentypischer Abfallarten mit den zugehörigen Behandlungsverfahren dienen als Basis für Anlagengenehmigungsverfahren und zur Unterstützung der Behörden bei den Kontrollen der Abfallbehandler.
Tiefergehende Auswertungen und erweitere Abgleiche – teilweise unter Einbeziehung von Informationen aus anderen Registern oder anderen Themenbereichen – werden umgesetzt, um Hinweise zu inkonsistenten, fehlerhaften oder unvollständigen Eintragungen oder Meldungen zu liefern, die den Verpflichteten zB mittels EDM-Benutzerbereich, EBB, oder in einem sg Informationscockpit zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch können erforderliche Korrekturen eingebracht werden noch bevor Verwaltungsaktivitäten ausgelöst werden. Für die Behörden können Hinweise auf schwerwiegende Verstöße geliefert werden, sodass schwerwiegende Umweltverschmutzungen im Vorfeld verhindert werden können. Tiefergehende Auswertungen liefern auch das erforderliche Wissen für Optimierungsmaßnahmen im EDM.
Moderne Auswerte- und Analysemethoden ermöglichen die Generierung neuen Wissens, das zur Unterstützung der Unternehmen und Behörden verwendet wird (s. Kapitel Wissensgenerierung). Dieses Wissen wird den Benutzern in einem ersten Schritt als Information zur Verfügung gestellt (zB Abfallartenpool-Sets anlagentypischer Abfallarten mit den zugehörigen Behandlungsverfahren, die am EDM-Portal veröffentlicht werden) und danach sukzessive in die Anwendungen selbst integriert – in Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen (zB bei Stammdateneintragungen, Genehmigungsverfahren, Prüfregelprotokollen von Meldungen), Prozessunterstützungen (zB beim elektronischen Genehmigungsverfahren, der Erstellung von Beurteilungsnachweisen mit eGutachten, bei Ausstufungen zur Deponierung, bei Veröffentlichungsvorgaben zB Aarhus und IPPC-Anlagengenehmigungen), automatisierte Auswahlen (zB Anlagentypen in Abhängigkeit von best. Angaben, bestimmte Tätigkeiten gemäß Industrieemissions-RL und EPRTR-VO), Einschränkung möglicher Auswahlbereiche (wenn keine automatisierte Zuordnung möglich ist, kann das System häufig dennoch die möglichen Auswahlbereiche erheblich einschränken). Die Generierung fachspezifischen Wissens mit IT-Unterstützung und die nachfolgende Integration in Fachanwendungen ist auch Inhalt eines gemeinsamen Projekts verschiedener Ministerien im Rahmen der Digitalisierungsoffensiver der Bundesregierung unter Federführung des BMNT/EDM: „Wissensgenerierung mit IT-Unterstützung und Verwendung in Verwaltungsverfahren“.
Für die bestmögliche Verwertung der Abfallbilanzdaten laufen Auswertearbeiten gemeinsam mit dem Predictive Analytics Competence Center des BMF. Die Ergebnisse sollen einerseits Hinweise auf ALSAG-Abgabenhinterziehung für das BMF liefern und andererseits Kontrollhinweise für die Behörden im Rahmen ihrer regelmäßigen Überprüfungen der Abfallbehandler.
Im EDM Programm sowie im Teilprojekt Auswertungen ist es daher von hoher Priorität, diese Datenanalysen für Unternehmen und Behörden verfügbar zu machen, um so die Optimierung von Verwaltungsabläufen (z.B: Genehmigungsverfahren) und die verstärkte Unterstützung der Benutzer bei der Erfüllung der täglichen Aufgaben (z.B. im Reporting, Prüfung, Genehmigungsprozess etc.) zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es natürlich auch erheblichen Bedarf an Standard-Auswertungen für häufige Anwendungsfälle, die gemeinsam mit den Ländern erarbeitet und nach Freigabe im Strategischen Steuerungsgremium des EDM umgesetzt werden.
Aktivität 1: Ausbau des DWH, Anpassung der Partnerauswertungen, Standardauswertungen, tiefergehender Auswertungen
Das bestehende DataWareHouse ist zur umfangreicheren Information und Unterstützung der Behörden und Unternehmen weiter auszubauen.
Anpassung der Partnerauswertungen (Benutzeroberfläche, Verständlichkeit, Abfallartenpools) sind durchzuführen.
Die Erarbeitung und Durchführung von Standardauswertungen, die von den (Abfall-)Behörden benötigt werden und insbesondere von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Bewältigung der aktuellen Herausforderungen festgelegt wurden ist vorgesehen.
Tiefergehender Auswertungen zur Erfüllung von Verpflichtungen (zB Statistik-VO, Bundes- und Länderabfallwirtschaftspläne), als Basis für die Weiterentwicklung rechtlicher Regelungen (zB AbfallverzeichnisVO, KompostVO) und zur Unterstützung der Behörden bei Inspektionen (Umweltinspektion, Deponieaufsichtskontrolle, AWG-Anlagenüberprüfung) sind durchzuführen. Diese Auswertungen dienen auch als Basis zur Generierung fachspezifischen Wissens (s. auch Wissensaufbau im EDM) und liefern die erforderlichen Grundlagen für Optimierungsmaßnahmen im EDM.
Tiefergehende Auswertungen aus Abfallbilanzen unter Heranziehung weiterer Informationen sind zur Ermittlung von Kontrollhinweisen gemeinsam mit dem Predictive Analytics Competence Center des BMF durchzuführen.
Entscheidungsgrundlagen für die Implementierung von rechtlichen Regelungen, von Grundlagen für die Mitgestaltung von EU Vorgaben, zur Überprüfung der Einhaltung von EU Vorgaben sowie Informationen zu spezifischen Fragestellungen der Bundesländer sind zu erarbeiten
Aktivität 2: Generierung von Fachwissen
Poolsets anlagentypischer Abfallarten und kompatibler Abfallarten für Abfallbilanzkontrolle etc sind zu erarbeiten.
Meldepflichten sind aus Eintragungen in ZAREG (unter Heranziehung eines Anlagenregelwerks) und aus Meldungen von Bewegungsdaten abzuleiten.
Durch Nutzung intelligenter IT Methoden wie zB der Datenanalyse sind aus den im EDM vorhandenen unstrukturierten Dokumenten und strukturierten Daten die semantischen Inhalte zu extrahieren und für die Verwendung durch einen Benutzer aufzubereiten oder als Input für intelligente Benutzerführung zur Verfügung zu stellen.
Moderne Auswerte- und Analysemethoden zB Daten- und Dokumentenanalyse zB von Bescheiden ermöglichen die Generierung neuen Wissens zB über grundlegende Inhalte von Bescheiden, regelmäßigen Themenbereichen, häufige Strukturierungsebenen. Dieses Wissen ist – neben der einheitlichen Struktur von Projektbeschreibungen, die demnächst mit den Ländern abgestimmt werden soll, – eine wichtige Basis für das Elektronische Genehmigungsverfahren (Maßnahme 1)
Aktivität 3: Bereitstellung des Wissens als Information
Im EDM Programm sowie im Teilprojekt Auswertungen ist es daher von hoher Priorität, diese Datenanalysen für Unternehmen und Behörden verfügbar zu machen, um so die Optimierung von Verwaltungsabläufen (z.B: Genehmigungsverfahren) und die verstärkte Unterstützung der Benutzer bei der Erfüllung der täglichen Aufgaben (z.B. im Reporting, Prüfung, Genehmigungsprozess etc.) zu ermöglichen.
Dieses Wissen wird den Benutzern in einem ersten Schritt als Information zur Verfügung gestellt (zB Abfallartenpool-Sets anlagentypischer Abfallarten mit den zugehörigen Behandlungsverfahren, die am EDM-Portal veröffentlicht werden). Abfallartenpoolsets für die Bilanzkontrolle sollen nicht veröffentlicht werden, sondern den zuständigen Behörden gesichert mittels EDM-Benutzerbereich, EBB, zur Verfügung gestellt werden.
Durch elektronisch erfasstes Fachwissen in Form von fachlichen Checklisten werden Deponieaufsichtsorgane (DAOs) bei der Deponiekontrolle bzw. der Umweltinspektion unterstützt. Das DAO kann mittels EDM-Daten schon in der Vorbereitungsphase viele Themen vorab plausibilisieren, sodass der Aufwand für die Vorort-Überprüfung für beide Seiten – Unternehmen und DAO – geringgehalten werden kann.
Aktivität 4: Verwendung des generierten Wissens zur Benutzerunterstützung, Integration des Wissens in die Fachanwendungen:
Abfallartenpool-Sets für Anlagentypen (inkl. Behandlungsverfahren) sollen bei Erlaubnis- und Genehmigungsanträgen den Antragsteller unterstützen. Er bekommt durch das System eine Empfehlung, welche Abfallarten und welche Behandlungsverfahren üblicherweise für einen konkreten Anlagentyp in Frage kommen. Solange sich der Antragsteller mit seinem Antrag innerhalb dieses Pools bewegt, kann das Genehmigungsverfahren entsprechend schnell abgeschlossen werden. Anders sieht es aus, wenn Abfallarten/Behandlungsverfahren außerhalb des anlagentypischen Pools beantragt werden. Hier muss die Behörde mit Hilfe von Sachverständigen prüfen, ob der Antrag unter welchen Auflagen positiv abgeschlossen werden kann oder gar abzulehnen ist.
Abfallartenpool-Sets für vergleichbare Abfallarten bei Abfallweitergaben unterstützen die Begleitschein- und Bilanzprüfungen, indem bei Partnerauswertungen (was meldet der Übergeber, was meldet der Übernehmer) „kompatible“ Abfallarten (die sich im selben Abfallartenpool befinden), nicht als Fehler ausgewiesen werden.
Damit sollen unnötige Kontrollhinweise vermieden werden, die bessere Darstellung von Stoff-Flüssen ermöglicht sowie ein einfacher Überblick über innerbetriebliche Behandlungsabläufe geschaffen werden.
Automatisierten Datenüberprüfungen und Informationen für spezifische Benutzergruppen (z.B. für Plausibilisierungen, Unterstützung bei Überwachung etc.) sollen bereitgestellt werden. Das fachspezifische Wissen soll insbesondere auch verwendet werden, um damit die Abwicklung von Verwaltungsprozessen zu erleichtern und zu beschleunigen.
Sukzessive soll das generierte Fachwissen in die EDM-Anwendungen selbst integriert werden – in Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen, Prozessunterstützungen für automatisierte Auswahlen, Einschränkung möglicher Auswahlbereiche oder Einschränkungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Optimierungen im EDM – Umsetzung Regierungsprogramm
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das EDM unterstützt eine Vielzahl von Rechtsmaterien und verarbeitet damit ein umfangreiches Datenvolumen. Aufgrund der für den Umfang der Aufgabe sehr knappen Budgets musste der Schwerpunkt auf die vollständige Erfüllung der Vorgaben und nicht so sehr auf maximale Benutzerunterstützung und leichtest mögliche Bedienbarkeit gelegt werden. Zur Umsetzung aller Anforderungen parallel musste ein durchaus komplexes System entwickelt werden, das naturgemäß auch eine intensivere Auseinandersetzung der Benutzer mit den konkreten Eingabeerfordernissen nötig macht. Daher wurde bereits 2014 begonnen, das Zentrale Stammdatenregister des EDM, ZAReg, auf verbesserte Benutzerunterstützung hin zu optimieren. Dies erfolgte insbesondere durch Einführung eines Anlagenregelwerks zur Benutzerführung und Verhinderung falscher oder unvollständiger Einträge. Das Regierungsprogramm fordert nun eine weitere Optimierung der EDM-Anwendungen und damit einhergehend eine Reduktion des Verwaltungsaufwands bei Unternehmen und Behörden.
Die EDM-Anwendungen sollen daher dahingehend weiterentwickelt werden, dass einfache Aufgaben mit einer modernen Benutzeroberfläche einfach abgewickelt werden können. Diese Vereinfachungen unterstützen insbesondere die Benutzer, die nicht regelmäßig mit dem EDM arbeiten. In Summe über die mehr als 40.000 Registrierte und etwa 1.300 Behördenbenutzer ergibt sich dadurch aber doch relevantes Einsparungspotenzial. Wie im EDM üblich, wird die Umstellung der Benutzeroberfläche und (einfache) Dateneingabe erst in einem abgegrenzten Bereich realisiert. Als erste Umsetzung bietet sich das „Registry on Industrial Sites“ gemäß EU-Richtlinie an, da dieses neu eingerichtet werden muss.
Für komplexere Aufgaben soll verstärkt Fachwissen generiert (s. Maßnahme 3) und zur Benutzerunterstützung verwendet werden. Dieses Fachwissen soll soweit möglich direkt in die EDM-Anwendungen integriert werden. Dies soll einerseits durch den Ausbau der verschiedenen Regelwerke (Anlagenregelwerke, Plausibilitäts-, Konsistenz- und Vollständigkeitsprüfungen, „verständliche“ Prüfregelprotokolle bei Meldungen) erfolgen, andererseits soll auch die interaktive Benutzerführung vermehrt in die Anwendungen eingebaut werden. Durch verbesserte Benutzerführung, Verhinderung falscher, inkonsistenter oder unvollständiger Eintragungen und Meldungen soll einerseits die Qualität von Anträgen und Meldungen bei reduziertem Aufwand verbessert, der behördliche Bearbeitungsaufwand verringert, Verwaltungshandeln vereinheitlicht und Durchlaufzeiten verkürzt werden.
Die Unternehmen sollen verstärkt mittels EDM-Benutzerbereich, EBB, an ihre Verpflichtungen erinnert werden, zu den abgegebenen Meldungen soll es für den Benutzer leicht verständliche Rückmeldungen und Fehlerprotokolle geben. Die Bilanzmeldepflichtigen sollen via EBB auch darüber informiert werden, was andere Sammler über sie gemeldet haben.
Der EDM-Benutzerbereich, EBB, ist mittlerweile wie das Zentrale Stammdatenregister ZAReg zu einer unverzichtbaren, zentralen Anwendung des EDM geworden. Mit seinen Möglichkeiten zur effizienten und nachvollziehbaren Kommunikation, zum Austausch von Fachobjekten zur direkten, digitalen Weiterverarbeitung und zur effizienten Organisation und Abarbeitung der Aufgaben, ist er nicht nur eine essentielle Komponente des Elektronischen Genehmigungsverfahrens, er wird auch sukzessive in die anderen EDM-Anwendungen als einheitliche Benutzerschnittstelle integriert. Der EBB ermöglicht im Gegensatz zum ELAK die direkte Übermittlung von Fachobjekten zur direkten Weiterverarbeitung beim Empfänger (die notwendigen Rollen und Rechte vorausgesetzt) nicht nur zwischen verschiedenen Organisationseinheiten einer Behörde sondern auch mit allen Bundes- oder Landesbehörden, die über einen EDM-Zugang verfügen, und darüber hinaus auch mit allen EDM-Registrierten. Mit Stand 26.12.2018 wurden bereits 18.129 Fachobjekte erfolgreich und nachvollziehbar mit dem EBB übermittelt. Durch den EBB ist es möglich, Schnittstellen des EDM zB zum ELAK neu oder zu einem Zustellserver für die Zustellung rechtsverbindlicher Dokumente nur mehr einmal für alle 23 Fachanwendungen zu entwickeln.
Der EBB wurde so gestaltet, dass er mit relativ geringem Aufwand in die verschiedenen Fachanwendungen integriert und für weitere automatisierte Prozesse adaptiert werden kann. Derzeit wird zB beim Hochladen eines Bescheideintrags durch die zuständige Behörde ein automatisches EBB-Fachobjekt mit den wichtigen Metadaten und dem Bescheideintrag generiert und dem BMNT, den Bescheidadressaten und die zugriffsberechtigten Behörden zugestellt. Die effiziente Metadatenfilterung und -suche des EBB ermöglicht auch bei einer erheblich höheren Anzahl von Dokumenten (getestet bis 500 Mio.) das rasche und zuverlässige Auffinden des gewünschten Bescheides.
Durch die vorausschauende Umsetzung des EBB als zentrale Komponente des EDM, die streng nach den Vorgaben der Querschnittsbereiche entwickelt wurde, ist es möglich, die Aarhus-Umsetzung, dh die Übermittlung der erforderlichen Daten wie insbesondere der Projektkurzbeschreibung zur Veröffentlichung am EDM-Portal durch die zuständige Behörde ohne relevanten Mehraufwand durchzuführen. Im EBB sind lediglich einige Anpassungen vorzunehmen (eine neue Dokumentenklasse und die automatisierte Übermittlung an ein neues Team zur Veröffentlichung im BMNT), die in einigen Wochen zur Verfügung stehen werden. Die EBB-/DMS-Suche soll um eine OCR-Funktion und Dokumenten-Volltextsuche erweitert werden. Im Verpackungsbereich ist bereits eine automatische Erinnerung der Verpflichteten durch die Fachanwendung mittels EBB (eine Email-Verständigung kann individuell eingestellt werden) umgesetzt. Die Behörde wird ebenso durch eine automatische EBB-Nachricht über nicht eingebrachte Meldungen informiert. Diese Funktion der – automatisierten – Erinnerung der Registrierten an Ihre Verpflichtungen soll weiter ausgebaut und in die verschiedenen Anwendungen integriert werden. Ebenso sollen – verständliche – Fehlerrückmeldungen zB zu Bilanzmeldungen oder auch Auswerteergebnisse an die Meldepflichtigen übermittelt werden. Hierdurch können erforderliche Korrekturen eingebracht werden noch bevor Verwaltungsaktivitäten ausgelöst werden.
Aktivität 1: Ausbau und Integration des EBB in die einzelnen Fachanwendungen und vermehrte, automatisierte Übermittlung von Informationen
Sukzessive sollen alle EDM-Anwendungen an den EBB angebunden werden. Als nächstes soll eBatterien an den EDM-Benutzerbereich angebunden werden, um Synergien analog zu eEAG nutzen zu können sowie eVerbringung in einem schrittweisen Refactoring ebenfalls an den EBB angebunden werden.
Ausgehend von der Anwendung verschiedener Regelwerke auf die Eintragungen der Unternehmen in ZAReg sollen Meldepflichten abgeleitet werden und die Meldepflichtigen automatisiert an die Meldefristen bzw. an übersehene Meldungen erinnert werden.
Der EBB und das zugehörige Dokumenten Management System sind weiter auszubauen, OCR-Funktionalitäten sind zu integrieren, Volltextsuche und Weiterentwicklungen der Filterungen und EDM-weiten Suche der Fachobjekte sind zu implementieren, die Nachrichtenfunktionen des EBB sind entsprechend der Benutzerrückmeldungen weiter zu entwickeln. Die Anbindung an den ELAK neu ist vorgesehen. Die Eingabeassistenten sind weiter auszubauen.
Aktivität 2: Modernisierungen und Vereinfachungen
In Umsetzung der „Registry on Industrial Sites“ gemäß EU-IndustrieemissionsRL ist ein neues, technologisches Framework für einen schrittweisen Umstieg auf eine moderne Benutzeroberfläche zu erarbeiten; die öffentlichen Datenabfragen insbesondere von IPPC-Anlagen, deren Genehmigungsinhalten und Umweltinspektionsberichten, von Veröffentlichungen gemäß Aarhus, von Mittelgroßen Feuerungsanlagen, von Abfallbehandlungsanlagen und von Abfallsammler-/-behandlererlaubnissen sind den Bedürfnissen der Benutzer entsprechend zu überarbeiten; eine moderne, den Benutzerbedürfnissen entsprechende Benutzeroberfläche ist mit dem neuen Framework umzusetzen; die Erfassung von Anlagenbescheiden soll für wenig komplexe Anlagen mit dieser einfacheren Oberfläche ermöglicht werden. Der User Interface Styleguide ist entsprechend weiter zu entwickeln.
Die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen sollen auch in anderen Bereichen schrittweise eingeführt werden.
Aktivität 3: Ausbau der Funktionalitäten für Unternehmen
Für Unternehmen sollen spezifische Benutzerrollen und -rechteverwaltung eingeführt werden. Wichtig ist hierfür, dass das UnternehmensService Portal USP eine einfache Möglichkeit zur Übernahme der Mitarbeiterdaten aus der Unternehmens-Mitarbeiterverwaltung mittels Schnittstelle ermöglicht (große Bauunternehmen haben mehrere hundert Baustellenleiter, die Zugriffe auf Untersuchungsergebnisse und Deponiezuordnungen von Aushubmaterial benötigen), derzeit müssen die Mitarbeiter manuell angelegt werden. Für verschiedene Prozessabwicklungen ist eine Vertretungsmöglichkeit eines Unternehmens zB durch einen Ziviltechniker erforderlich, diese Vertretungsregelung sollen ebenso via USP abgewickelt werden.
Um den Abfallsammlern die Identifikation ihrer Kunden in einem einzigen System mittels der durch die Statistik Austria einem Unternehmen im Unternehmensregister zugewiesenen Behörden-GLN zu ermöglichen, sollen alle relevanten Unternehmen (dh potentielle Abfallerzeuger) in das EDM übernommen werden und so jederzeit für Aufzeichnungen oder Meldungen – auch ohne formalen Registrierungsprozess – abrufbar sein. Hierfür ist eine Datenbereinigung der bereits im EDM erfassten Unternehmen erforderlich. Seit einigen Jahren wird bei einer Registrierung im EDM den Unternehmen bereits die Behörden-GLN vergeben. Für davor registrierte Unternehmen wurde die Behörden-GLN zugewiesen, sofern eine eindeutige Zuordnung möglich war. Bei den anderen Unternehmen muss eine Zuordnung mit Unterstützung des betroffenen Unternehmens erfolgen.
Für die direkte Computer-Computer-Kommunikation der Unternehmen mit dem EDM werden die Web-Services ausgebaut.
Aktivität 4: Optimierungen in verschiedenen Anwendungen
Die einzelnen Anwendungen sollen zur leichteren Verwendung für den Benutzer angepasst werden, generiertes Fachwissen (s. Maßnahme 3) soll in die Anwendungen integriert werden, um die Benutzer besser zu unterstützen.
Zwischenlösungen wie zB in eIndustrieemissionen zur Dokumentation der Umweltinspektionen, die auch zur Erfüllung der Berichtspflicht verwendet wird, oder der Erfassung der Mittelgroßen Feuerungsanlagen sollen durch eine endgültige EDM-Lösung ersetzt werden.
Für einen einfacheren Überblick und für ein besseres Verständnis der Abfallbilanz, dem Kernstück der abfallwirtschaftlichen Meldungen, soll eine verbesserte Darstellung geschaffen werden:
Zusammenfassung von Abfallarten zu Abfallartenpools und Darstellung in Auswertungen und (Sankey)Diagrammen
Aufbereitung der Abfallbilanz (Inputs, Outputs, Lagerstände für Anlagen) für Unternehmen und Behörde in einer Auswertung
Zusammenfassende Darstellung der Inputs/Outputs über mehrere Anlagen
Behörden sollen vergleichende Auswertungen gleichartiger Anlagen vornehmen können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassungen an rechtliche Anforderungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Umweltbereich in der EU ist nach wie vor ein sehr agiles Thema, rechtliche Vorgaben ändern sich relativ rasch, so müssen aktuell auf Grund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1135 der Kommission vom 10. August 2018 mehrere Anwendungen angepasst werden, um den kommenden Bericht zur Umsetzung der IndustrieemissionsRL im Juni 2019 erfolgreich abgeben zu können.
Umweltschutz ist grundsätzlich eine komplexe Thematik. Die EU-weit einheitliche Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen benötigt auch immer nationale Berichte zur Sicherstellung der Zielerreichung und der EU-rechtskonformen Umsetzung. Die mit dem Kreislaufwirtschaftspaket der EU erweiterte Herstellerverantwortung sowie Anpassungen bei den Kategorien der Elektroaltgeräte erfordern ebenfalls Änderungen in mehreren EDM-Anwendungen.
Generell ist die Erfüllung der Berichtspflichten ohne IT-Lösung nicht mehr denkbar, die EU gibt immer mehr strukturierte Formate vor, die bei der Meldung zu verwenden sind. Die Einführung oder Änderung der Formate hat natürlich Auswirkungen auf das EDM und die erforderlichen Anpassungen müssen vorgenommen werden. Das EDM hat es bisher geschafft, mit den vorhandenen Ressourcen, trotz erheblicher Änderungsanforderungen auf Grund geänderter Rahmenbedingungen, die Erfüllung der Melde- und Veröffentlichungsverpflichtungen (aktuell zB die Veröffentlichungsverpflichtung in Umsetzung von Aarhus) zu ermöglichen.
Auch nationale Änderungen der Rechtsgrundlagen wie zB die geplanten Änderungen des Abfallverzeichnisses, das für fast alle Anwendungen im Abfallbereich relevant ist, erfordern Anpassungen im EDM. So werden bei der zweiten, geplanten Änderung jedenfalls Brüche in den Auswertungen (insbesondere den Jahresvergleichen, aber auch in den Abfallartenpoolsets) auftreten, die möglicherweise durch weitere Abfallartenpoolsets äquivalenter Abfallarten (neuer Abfallarten in Beziehung zu den früheren), die aber erst erarbeitet werden müssen, ausgeglichen werden können. Wenn, wie bei bisherigen Änderungen zB durch die vergleichsweise sehr überschaubaren Änderungen der Abfallarten auf Grund der RecyclingbaustoffVO, gefordert wird, dass die Erlaubnisse zur Sammlung von Abfällen im EDM automatisiert angepasst werden sollen, so wird damit erheblicher Aufwand einher gehen. Eine automatische Anpassung der Behandlererlaubnisse ist, wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, kaum umzusetzen.
Auch Refactoringmaßnahmen können erforderlich sein, um rechtliche Anforderungen korrekt umzusetzen wie zB jüngst durch die Datenschutzgrundverordnung, zu deren Gewährleistung erhebliche Anpassungsmaßnahmen im Datenschutzlogging insbesondere des ZAReg erforderlich wurden.
Aktivität 1: Anpassungen der EDM-Anwendungen zur Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen
Je nach Bedarf sind die einzelnen EDM-Anwendungen so anzupassen, dass sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen und die vollständige Erfüllung der EU-Berichtspflichten ermöglicht wird. Nachfolgend sind einige Beispiele aufgelistet:
Umsetzung neuer Anforderungen für die EU-Berichterstattung gemäß Industrieemissions-RL
Anpassungen auf Grund der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der BatterieRL (neue Kategorien und Attribute sowie Anpassungen bei Meldungen u. Auswertungen).
Einführung des Bevollmächtigten für Hersteller gem. der EU-Abfallrahmenrichtlinie – Umsetzung bis 1. Juli 2020 für eVerpackung und eBatterien
Revision der EG-VerbringungsV 1013/2006 ab 2020 – im EU-Recht sind diverse Änderungen geplant
Umsetzung RL 2013/59/Euratom, welche auf die generelle Exposition von Arbeitskräften gegenüber Radon in Innenräumen ausgeweitet wird, dh. es sind die Messdaten sowie die Effektivität der Maßnahmen zur Senkung der Belastung zu dokumentieren und von den Behörden bei anhaltender Überschreitung zu melden.
Anpassungen auf Grund der Änderungen des Abfallverzeichnisses
Anpassungen des EDM auf Grund von Rechtsbereinigungen und Anpassungen des AWG – die Details sind derzeit noch nicht bekannt
Die oben dargestellten Themen stellen einen Auszug der derzeit bekannten Erfordernisse dar. Zukünftige Anpassungsnotwendigkeiten können naturgemäß nicht abgeschätzt werden, gegebenenfalls sind Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen/Aktivitäten vorzunehmen oder die als Option im Budget dargestellten Mittel können dafür verwendet werden. Allenfalls sind auch Übergangslösungen umzusetzen, um die Vorgaben zeitgerecht zumindest mit einer Notlösung erfüllen zu können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Wartung und Sicherstellung eines zuverlässigen Anwendungsbetriebs
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Betrieb und Wartung werden in erster Linie von der „Abfallwirtschaft“ betreut und finanziert (da die Abfallwirtschaft den bei weitem größten Kernbereich des EDM darstellt). Spezielle Themen werden auch direkt von einzelnen Projekten abgewickelt. Zum Teil sind unter der Maßnahme Betrieb und Wartung auch Refactoring-Maßnahmen technischen Ursprungs enthalten.
Das Elektronischen Datenmanagements (EDM), womit (IT-)Dienstleistungen zu folgendem zu erbringen sind:
. Arbeitspaket 00 Allgemeine Tätigkeiten
. Arbeitspaket 01 Systembetrieb
. Arbeitspaket 02 Systemwartung
. Arbeitspaket 03 Anwendungsbetrieb
. Arbeitspaket 04 Anwendungswartung
. Arbeitspaket 05 Refactoring – Abfallwirtschaft
. Arbeitspaket 06 EDM Programm – Allgemein
. Arbeitspaket 07 EDM Programm – Zentrale Komponenten
. Arbeitspaket 08 EDM Programm – Komponenten
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt auf Basis des aktuell gültigen und zwischen BMNT und Umweltbundesamt GmbH vereinbarten EDM-Betriebskonzeptes sowie entsprechend der Tätigkeitsbeschreibungen, in denen diverse Arbeitspakete und diesbezügliche Ergebnisse beschrieben bzw. definiert sind. Darin inkludiert sind neben den laufenden bzw. regelmäßigen Tätigkeiten, die erforderlich sind, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, folgende Positionen die ab nun anzustreben sind:
Erhöhung Ausfallsicherheit durch Aufbau eines zweiten Rechenzentrums
Erhöhung des Service-Angebots für einzelne EDM Anwendungen (Bereitschaft: 7x24x365)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Bündelung Mehrbedarf 2022
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
1) Der Mehrbedarf der Jahre 2019 – 2021 entspricht insgesamt € 2.564.551,73 und begründet sich aus zusätzlichem Personalaufwand wegen Personalausfällen während der Corona-Zeit und in Folge von Anpassungen bei diversen Applikationen auf Grund nationaler bzw. internationaler rechtlicher Vorgaben.
2) Der Mehrbedarf 2022 – 2023 entspricht insgesamt € 8.379.275,76 und setzt sich aus folgenden Vorhaben zusammen:
a) Neu- und Weiterentwicklung von Applikationen: (€ 3.938.714,46)
Anpassungen bei diversen Applikationen aufgrund internationaler Vorgaben, insbesondere in Folge von EU-Regelungen bzw. auf Grund bisheriger Unterdeckung sowie Verfügbarkeit zusätzlicher Entwickler- und Testleistungen zur rascheren Realisierung der Anforderungen inkl. behördenübergreifende Verfahren.
b) EDM Services: (€ 750.000.00)
Unterstützung der Fachabteilungen unter anderem durch Verfügbarstellung von Projektmanagement-(PM)-Ressourcen zur effizienten und professionellen Realisierung der EDM-Projekte
c) Betrieb- und Wartung: (€ 750.000.00)
Technologische Anpassungen aufgrund der Harmonisierungsbestrebungen zwecks Verbesserung der Wartbarkeit der Systeme und Applikationen sowie Styleguide-Vorgaben
d) Anwendung RADON V3 (€ 1.200.000.00)
Implementierung der Anwendung eRadon: Abfragemöglichkeiten für Behörden im EDM, welche Unternehmen Geschäftsräume besitzen, die sich in einem Gebiet mit grenzwertüberschreitenden RADON-Werten befinden. Integration einer Radon-Datenbank mit Österreichkarte der tatsächlich gemessenen Werte
e) Anwendung EMREG-OW (€ 150.000.00)
Für Berichtspflichten bedarf es der Abbildung und Zuordnung von Teilströmen zu (bestehenden) Anlagen im ZAReg. Für EMREG-OW ist die Zuordnung der Produktionsabwässer zu den IE-Tätigkeiten, die im ZAReg auf Anlagenebene verwaltet werden, relevant, um die Daten von den Wasserinformationssystemen der Bundesländer nach EMREG-OW und ZAReg zu erhalten
f) Nationales IPPC Register (€ 830.561,30)
Umsetzung der bisherigen Analyseergebnisse zur Darstellung aller in Österreich befindlichen „IPPC Analgen“ über eine einfach und intuitiv zu bedienende Oberfläche inkl. einfache Auswertungen
g) Elektronische Schnittstelle zur Anbindung an das EDM (€ 1.500.000,00)
Technische Bereitstellung einer neutralen Schnittstelle zum EDM über Single-Sign-On bzw. Single-Log-Out-Mechanismen für diverse User, Behörden und ERP-Systeme in diversen Verfahren mit unterschiedlichen Rollen zu unterschiedlichen Abfällen und Anlagen bzw. weiterer diverser Spezifika
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der Ist-Aufwand für EDM betrug während dem Betrachtungszeitraum 2019-2023 inkl. Bündelung € 53,396 Mio. Dies entspricht einem durchschnittlichen Jahresaufwand von € 10,6 Mio./p.a
Durch verbesserte Benutzerführung mittels technisch optimierter EDM Anwendungen (zB eVerbringung, EBB, VEBSV) konnte die Qualität von Anträgen und Meldungen verbessert und der behördliche Arbeitsaufwand durch kürzere Durchlaufzeiten verringert werden. Dies führte im Betrachtungszeitraum zu Einsparungen im Personalaufwand von rd. € 777.000. Die Einsparungen beim betrieblichen Sachaufwand wurden anteilsmäßig berechnet.
Das höchste Einsparungspotential mit der vollständigen Umsetzung des „Elektronischen Genehmigungsverfahrens“ konnte im Betrachtungszeitraum nicht realisiert werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die vollständige Umsetzung des „Elektronischen Genehmigungsverfahren“ weist mit Abstand das höchste Einsparungspotential bei Unternehmen aus, aber konnte im Betrachtungszeitraum nicht realisiert werden. Das Projekt wurde im Jahr 2021 aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wesentlich umgestaltet: An Stelle der alleinigen Umsetzung des Vorhabens durch das EDM wurde eine Kooperation mit der OÖ Landesregierung, verwirklicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.