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Vorhaben

klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2021+

Novelle der klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2013

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -639.677

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen haben sich 195 Staaten darauf geeinigt, Treibhausgas-Emissionen in dem Ausmaß zu reduzieren, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (Art. 2.1.a Übereinkommen von Paris). Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission im Jahr 2016 unter Bezug auf das EU Klima- und Energiepaket ihre Ziele für das Jahr 2030 bekannt gegeben. Um eine Weichenstellung im Sinne des Pariser Klimaabkommens und der EU Zielsetzungen in Österreich zu erwirken, ist langfristig eine vollständige Dekarbonisierung des Energiesystems bis 2050 notwendig.

Der Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 umfasst folgende EU-weite primäre Zielvorgaben:
– Senkung der Treibhausgasemission um mindestens 40% (gegenüber 1990)
(außerhalb des Emissionshandels um 30 %, Basis 2005)
– Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger auf mind. 32 % am Gesamtenergieverbrauch
– Steigerung des Anteils der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %

Im Rahmen des Green Deals hat die Europäische Kommission mittlerweile eine Verschärfung dieser Bemühungen vorgelegt. Das CO2-Reduktionsziel soll von derzeit 40% auf mindestens 55% bis 2030, als Zwischenziel auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2050, erhöht werden. Zur Umsetzung dieses Ziels wird die Kommission neue Legislativvorschläge vorlegen, u.a. die Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, die Anpassung der Lastenteilungsverordnung, den Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie eine Verschärfung der CO2-Flottenziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Die nachhaltige und zukunftsfähige Ausrichtung der Klima- und Energiepolitik ist auch ein zentrales Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Daher setzt sich Österreich im Rahmen des aktuellen Regierungsprogramms (Klimaneutralität 2040), des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), des Klimaschutzgesetzes und der Klima- und Energiestrategie sowie zahlreicher Strategien, Pläne und Programme ambitionierte Ziele mit klarem verpflichtenden Bekenntnis zu europäischen und internationalen Vereinbarungen.

Zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele besteht großer Handlungsbedarf, insbesondere auch im Sektor Verkehr und Mobilität. Dieser war gemäß der Österreichischen Treibhausgas-Bilanz 2018 mit 23,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent der zweitgrößte Emittent von Treibhausgasen in Österreich. Außerhalb des Emissionshandels verursacht der Verkehr sogar rund 47 % der Treibhausgasemissionen. Mit einem Plus von rd. 73,7% wird in diesem Sektor die mit Abstand höchste Zuwachsrate seit 1990 verzeichnet, was hinsichtlich der oben genannten Zielsetzungen einen weiterhin hohen umweltpolitischen Handlungsbedarf erforderlich macht.

Das klimaaktiv mobil Förderungsprogramm hat sich seit 2007 zu einem der wichtigsten Förderungsinstrumente im Bereich klimafreundlicher Mobilität in Österreich etabliert. Attraktive, verlässliche und vielseitige Förderungsbedingungen sowie eine bedarfsorientierte inhaltliche Ausrichtung der Förderungspolitik und effiziente Abwicklungsstrukturen stellen sicher, dass die relevanten Akteure im Mobilitäts- und Verkehrssektor zur Umsetzung klimafreundlicher Mobilitätslösungen im eigenen Wirkungsbereich, für Investitionen im Inland motiviert werden, um die erforderliche Transformation des Mobilitätssystems hin zu einer umweltschonenden, effizienten, gesunden und klimaneutralen Mobilitätszukunft zu beschleunigen.

Nach erfolgreicher erster Programmphase von 2007-2012 des klimaaktiv mobil Förderungsprogramms, konnte unter GZ BMLFUW-UW.1.4.20/0060-V/5/2012 seitens des BMK (ehem. BMNT) das Einvernehmen mit dem BMF zur Förderungsrichtlinie klimaaktiv mobil mit Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2020 – als Sonderrichtlinie gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln – hergestellt werden. Unter GZ BMNT-LE.1.4.1/0050-IV/5/2018 erfolgte insbesondere eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Regelungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, Anpassungen im Hinblick auf die Änderungen der Ressortbezeichnungen gemäß BMG 1986 sowie weitere rein formale bzw. redaktionelle Anpassungen (Verweisformeln auf die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, der allgemeinen De-minimis-Verordnung und auf die ARR 2014).

Die gegenständliche Novellierung der Förderungsrichtlinie klimaaktiv mobil umfasst insbesondere die Fortführung und den Ausbau des sehr erfolgreichen Förderungsprogramms gemäß Regierungsprogramm und NEKP sowie Anpassungen an die geltende Rechtsmaterie (insbesondere BMG 2020) um damit weiterhin wichtige Beiträge zu den nationalen Klima- und Energiezielen und zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Covid-19 Pandemie zu ermöglichen sowie die im Österreichischen Programm für die ländliche Entwicklung im Rahmen der Vorhabensart 7.4.2. vorgesehenen EU-Mittel (ELER) für klimafreundliche Mobilitätslösungen (klimaaktiv mobil) abwickeln zu können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Umsetzung des Vorhabens klimaaktiv mobil wurden/werden relevante Beiträge geleistet zur:
– Umsetzung Regierungsprogramm 2020-2024 (S.106: „Fortführung wichtiger Klimaschutzprogramme wie klimaaktiv,…“ / S.129: „Radpaket und Zufußgehen – Offensive für aktive sanfte Mobilität“ / S.129: „Verstärkte Förderung von Investitionen im Fußgängerverkehr“, „Förderschiene Mobilitätsmanagement ausbauen“, „Anpassung der Kriterien für Klimaförderungen aus Bundesmitteln, damit auch Infrastruktur für den Fußverkehr förderungswürdig wird (klimaaktiv)“ etc.)
– Umsetzung NEKP / Nationaler Energie- und Klimaplan Österreichs 18. Dezember 2019 (S. 110: Deutliche Steigerung des Radverkehrsanteils „Investitionsoffensive von Bund, Ländern und Gemeinden… …Auf Bundesebene soll der Radförderschwerpunkt im klimaaktiv mobil Programm ausgebaut und die erforderlichen Mittel durch EU-Fonds und Förderinstrumente…“ / S. 117: Mobilitätsmanagement zur Förderung klimafreundlicher sauberer Mobilität „Flächendeckender Ausbau der klimaaktiv mobil Beratungs- und Förderprogramme für Mobilitätsmanagement…“ / S. 122: Elektrifizierungsoffensive (batterieelektrisch, Wasserstoff, auf Basis erneuerbarer Energie) im Personen- und Güterverkehr – Straße und Infrastruktur)
– Umsetzung Mobilitätsmasterplan (z.B. S. 31: „österreichweite Offensive für aktive Mobilität….“), Masterplan Radfahren, Masterplan Gehen

– SDGs – insbesondere zu den Zielen 3 (3.6, 3.9) und 11 (11.2, 11.3) sowie 13 (13.2): klimaaktiv mobil unterstützt die Errichtung von sicherer, qualitativ hochwertiger und attraktiver Infrastruktur für Aktive Mobilität und fördert die Gesundheit durch Reduktion von CO2- und Luftschadstoffen sowie verstärkte körperliche Aktivität. Aktive Mobilität ist zudem günstig, für alle zugänglich, platzsparend und die nachhaltigste, effizienteste und klimaschonendste Form der Mobilität.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung, Ausbau und Weiterentwicklung einer effizienten Anreizförderung durch klimaaktiv mobil zum Schutz von Umwelt und Gesundheit

Beschreibung des Ziels

Aktive Impulse setzen zur Motivation, Entwicklung und Verwirklichung von Umweltschutzmaßnahmen, zur raschen und breiten Markteinführung umweltschonender Technologien und Dienstleistungen im Bereich Mobilität und Verkehr sowie insbesondere zur Forcierung von aktiver Mobilität, Mobilitätsmanagement, alternativer Fahrzeuge, Elektromobilität und Radverkehr.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ausgelöste Investitionen

Ausgangszustand 2020:

Die Gültigkeit der aktuellen klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie endet mit 31. Dezember 2020. Ohne eine Verlängerung und einhergehender Anpassungen der klimaaktiv mobil Förderungen im Mobilitäts- und Verkehrsbereich für die Jahre 2021-2031 könnten die in der Vergangenheit umgesetzten Projekte und Investitionen in klimafreundliche Technologien, Dienstleistungen und Infrastruktur im worst case zur Gänze entfallen. Als Beitrag zu den ambitionierten globalen, EU-weiten und nationalen Umwelt- und Klimazielen ist jedoch die Umsetzung von Projekten und Investitionen in klimafreundliche Produkte, Dienstleistungen, Infrastrukturen und Verhaltensweisen durch Wirtschaft, Verwaltung und KonsumentInnen essentiell.

Zielzustand 2024:

Hochgerechnet auf Basis der aktuellen Erfahrungen von klimaaktiv mobil Förderungen für den Radverkehr, Mobilitätsmanagement und für umweltfreundliche Fuhrparks/E-Mobilität können bei gleichbleibendem Maßnahmenmix – unter der Voraussetzung vergleichbarer Rahmenbedingungen – in der kommenden Phase 2021-2031 pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget rund das 7-fache an umweltrelevanten Investitionen durch klimaaktiv mobil Projekte ausgelöst werden. Dabei liegt der Wertschöpfungseffekt bei rund 65 % der Investitionen und je umweltrelevanter investierter Million Euro (für klimarelevante Investitionen) werden im Schnitt 8,8 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen/gesichert. (Beitrag zu Wirkungsziel 1 UG 43, Wirkungsziel UG 41)

Istzustand 2024:

In der Phase 2021-2024 konnten pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität das 7,4-fache an umweltrelevanten Investitionen durch klimaaktiv mobil Projekte ausgelöst werden.

Datenquelle:
Auswertungen der Abwicklungsstelle KPC und Aufbereitung durch BMK

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: CO2-Reduktion

Ausgangszustand 2020:

Die Gültigkeit der aktuellen klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie endet mit 31. Dezember 2020. Ohne eine Verlängerung und einhergehender Anpassungen der klimaaktiv mobil Förderungen im Mobilitäts- und Verkehrsbereich für die Jahre 2021-2031 könnten die in der Vergangenheit umgesetzten Projekte und Investitionen in klimafreundliche Technologien, Dienstleistungen und Infrastruktur im worst case zur Gänze entfallen. Als Beitrag zu den ambitionierten globalen, EU-weiten und nationalen Umwelt- und Klimazielen ist jedoch die Umsetzung von Projekten und Investitionen in klimafreundliche Produkte, Dienstleistungen, Infrastrukturen und Verhaltensweisen durch Wirtschaft, Verwaltung und KonsumentInnen essentiell.

Zielzustand 2024:

Hochgerechnet auf Basis der aktuellen Erfahrungen von klimaaktiv mobil Förderungen für den Radverkehr, Mobilitätsmanagement und für umweltfreundliche Fuhrparks/E-Mobilität können bei gleichbleibendem Maßnahmenmix – unter der Voraussetzung vergleichbarer Rahmenbedingungen – in der kommenden Phase 2021-2031 pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget rund 20.000 Tonnen CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern angestrebt werden. Dabei ist eine breite maßnahmenspezifische Streuung und damit Einspareffekte in allen relevanten Themenschwerpunkten des Förderprogramms insbesondere im Sinne der Ziele von Regierungsprogramm und NEKP anzustreben. (Beitrag zu Wirkungsziel 2 UG 43, Wirkungsziel UG 41)

Istzustand 2024:

In der Phase 2021-2024 konnten pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität rund 12.800 Tonnen CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern erzielt werden. Unter Berücksichtigung der enorm hohen Inflationsrate, welche im Zeitraum 2020-2024 bei 23,8 % liegt (Basis 2020, Quelle Statistik Austria) kann ein errechneter Istwert von rund 15.900 Tonnen CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern der Projekte pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget als erreicht betrachtet werden.

Datenquelle:
Auswertungen der Abwicklungsstelle KPC und Aufbereitung durch BMK

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Umsetzungsbeiträge gemäß NEKP durch Sicherstellung des förderrechtlichen Rahmens und darauffolgender Budgetierung der erforderlichen Budgetmittel für klimaaktiv mobil

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die bisherigen Aktivitäten im Rahmen des klimaaktiv mobil Förderprogramms insbesondere zur Erreichung der Klima- und Energieziele sollen gemäß NEKP auch in den Jahren 2021-2031 fortgesetzt werden. Dabei ist kontinuierlich auf eine Weiterentwicklung und Anpassung der förderpolitischen Ausrichtung sowie der budgetären Ausstattung des Instruments zu achten.

Lt. NEKP soll auf Bundesebene der Radförderschwerpunkt in klimaaktiv mobil ausgebaut werden und die breite österreichweite Implementierung von Mobilitätsmanagement zur Förderung klimafreundlicher sauberer Mobilität durch flächendeckenden Ausbau der klimaaktiv mobil Programme erfolgen sowie die Elektrifizierungsoffensive (E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur) vorangetrieben werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anpassung der Förderungsrichtlinie klimaaktiv mobil 2013 an die maßgeblichen EU- und nationalen Ziele 2030 sowie strategischen Dokumente, der relevanten Umsetzungsschwerpunkte gemäß Regierungsprogramm

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verankerung der maßgeblichen EU- und nationalen Ziele 2030 sowie strategischen Dokumente, insbesondere NEKP und Integration aktive Mobilität und Gesundheitseffekte

Umsetzung klimaaktiv mobil Schwerpunkt „aktive Mobilität“ gemäß Regierungsprogramm

Anpassung der Ministerienbezeichnung an das BMG 2020

Beiträge zur Bewältigung der Covid-19 Krise leisten durch erweiterte Unterstützung der Betriebskosten

Anpassungen an die geltenden Rechtsmaterien (insbes. AGVO) sowie Klarstellung betreffend Auszahlungsmodalitäten

Erweiterte Möglichkeit der Anwendung der Höchstfördersätze gemäß AGVO und De-minimis (Covid-19) sowie möglicher Bonus für nicht-wettbewerbsrelevante Vorhaben

Verlängerung der Laufzeit gemäß EU und nationale Ziele 2030 (unter Berücksichtigung eines Jahres, um die Überprüfung der Zielerreichung 2030 anhand der Bilanz 2030 zu ermöglichen).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-639.677

Tsd. Euro

Plan

-342.520

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

639.677

Tsd. Euro

Plan

342.520

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

639.677

Tsd. Euro

Plan

342.520

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-123.862

Tsd. Euro

Plan

-85.630

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

123.862

Tsd. Euro

Plan

85.630

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

123.862

Tsd. Euro

Plan

85.630

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-177.993

Tsd. Euro

Plan

-85.630

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Transferaufwand

Ist

177.993

Tsd. Euro

Plan

85.630

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

177.993

Tsd. Euro

Plan

85.630

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-151.404

Tsd. Euro

Plan

-85.630

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

151.404

Tsd. Euro

Plan

85.630

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Personalaufwand

Ist

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Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

151.404

Tsd. Euro

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85.630

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-186.418

Tsd. Euro

Plan

-85.630

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

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Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

186.418

Tsd. Euro

Plan

85.630

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Personalaufwand

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Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

0

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Aufwendungen gesamt

Ist

186.418

Tsd. Euro

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85.630

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei oben angegebenen Budgetzahlen handelt es sich um das getätigte Zusage- bzw. Genehmigungsvolumen (Ergebnishaushalt) für Projekte zur Förderung von Aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität im jeweiligen Genehmigungsjahr im Rahmen von klimaaktiv mobil.

Gemäß den jährlichen Budgetverhandlungen konnte ein entsprechend erhöhtes Budgetvolumen (als ursprünglich im Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA veranschlagt) für klimaaktiv mobil Förderungen für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität zur Verfügung gestellt werden.

Der in der WFA abgeschätzte Finanzierungshaushalt (Auszahlungsvolumen) wurde aufbauend auf Erfahrungswerten für die Aufwendungen im Ergebnishaushalt abgeschätzt. In der Realität startete jedoch das Förderprogramm klimaaktiv mobil mit den Förderschwerpunkten zu Aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität im Jahr 2021 nicht neu – somit erfolgten 2021-2024 auch Zahlungen für Projektgenehmigungen der Vorjahre. Für die tatsächlichen Ist-Zahlungen in den Jahren 2021-2024 wurde keine spezifische Analyse der Mittelflüsse durchgeführt. Diese ist im System des Klima- und Energiefonds – der für die Abwicklung der klimaaktiv mobil Förderungen verantwortlich ist – aufgrund der hohen Stückzahlen kaum durchführbar und auch nicht zielführend, da die tatsächlichen Mittelflüsse in den einzelnen Jahren wesentlich von den jeweiligen Projektumsetzungen abhängig sind.

Für die finanzielle Bedeckung der weiteren Jahre der Förderperiode bis 2031 wurde im Rahmen der WFA zur novellierten Förderungsrichtlinie (2024+) ein Budgetvolumen (Ergebnishaushalt bzw. Zusage-/Genehmigungsvolumen) von jährlich etwa 210 Mio. Euro für alle Förderschwerpunkte veranschlagt, dessen Bedeckung im BFG bzw. BFRG 2024-2027 in der UG 41 im DB 410102 gegeben ist und bis 2031 hypothetisch konstant fortgeschrieben wurde.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Umwelt
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die klimaaktiv mobil Förderprojekte haben neben den positiven Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und Gesellschaft auch positive wirtschaftliche Auswirkungen, indem sie zur inländischen Wertschöpfung beitragen. Der Wertschöpfungseffekt liegt gemäß der Studie „Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020-2022“ bei rund 80 % der Investitionen. Je umweltrelevanter investierter Mio. Euro (für klimarelevante Investitionen) werden im Schnitt mehr als fünf Arbeitsplätze geschaffen. Somit werden rechnerisch aufgrund der, durch genehmigte klimaaktiv mobil Projekte 2021-2024, ausgelösten Gesamtinvestitionen in der Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro in Summe etwa 24.000 Arbeitsplätze geschaffen.

Umwelt

Durch die im Zeitraum 2021-2024 genehmigten klimaaktiv mobil Förderungsprojekte für Aktive Mobilität, Mobilitätsmanagement und E-Mobilität konnten CO2-Emissionen im Ausmaß von insgesamt 813.347 Tonnen pro Jahr vermieden werden. Bezogen auf die gesamte technische Nutzungsdauer der genehmigten Projekte werden CO2-Emissionen im Ausmaß von mehr als 8,2 Mio. Tonnen vermieden.

Gesamtbeurteilung

Die Förderungen im Rahmen von klimaaktiv mobil wurden gemäß Regierungsprogramm 2020-2024, NEKP (Nationalem Energie- und Klimaplan) sowie den im Mobilitätsmasterplan, Masterplan Radfahren und Masterplan Gehen definierten Schwerpunkten implementiert und jährlich weiterentwickelt. Die Maßnahmenpalette reicht von Projekten zur Förderung der Aktiven Mobilität (z.B. Radwege, Begegnungszonen, Fußgängerzonen, Radabstellanlagen, Radservicestationen, inkl. Bewusstseinsbildung, etc.) und klimaschonendem Mobilitätsmanagement (z.B. Sharing, bedarfsorientierte Mobilitätslösungen, etc.) bis hin zur E-Mobilität (E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, etc.). Die Budgetierung erfolgte beinahe zur Gänze aus BMK-Mitteln des Klima- und Energiefonds. Gemäß Jahresprogramme des Klima- und Energiefonds erfolgte eine laufende Weiterentwicklung der Ausschreibungsdetails in den jährlichen Leitfäden der Programmschwerpunkte. Die Genehmigung der Förderungen obliegt somit dem Präsidium des Klima- und Energiefonds auf Empfehlung des klimaaktiv mobil Beirats.

Durch die im Betrachtungszeitraum 2021-2024 genehmigten klimaaktiv mobil Förderungsprojekte für Aktive Mobilität, Mobilitätsmanagement und E-Mobilität konnten CO2-Emissionen im Ausmaß von insgesamt 813.347 Tonnen pro Jahr vermieden werden. Bezogen auf die gesamte technische Nutzungsdauer der genehmigten Projekte werden CO2-Emissionen im Ausmaß von mehr als 8,2 Mio. Tonnen vermieden. Die klimaaktiv mobil Förderprojekte haben neben den positiven Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und Gesellschaft auch positive wirtschaftliche Auswirkungen, indem sie zur inländischen Wertschöpfung beitragen. Der Wertschöpfungseffekt liegt gemäß der Studie „Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020-2022“ bei rund 80 % der Investitionen. Je umweltrelevanter investierter Mio. Euro (für klimarelevante Investitionen) werden im Schnitt mehr als fünf Arbeitsplätze geschaffen. Somit werden rechnerisch aufgrund der, durch genehmigte klimaaktiv mobil Projekte 2021-2024, ausgelösten Gesamtinvestitionen in der Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro in Summe etwa 24.000 Arbeitsplätze geschaffen.

Die festgelegten Zielsetzungen, Kennzahlen und Meilensteine konnten so im Wesentlichen erreicht werden. Aufgrund der enorm hohen Inflationsrate, welche im Zeitraum 2020-2024 bei 23,8% liegt (Basis 2020, Quelle Statistik Austria), fielen die tatsächlich ausgelösten CO2-Reduktionen (unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern der Projekte) pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget etwas geringer aus als ursprünglich erwartet. Dies kann neben den allgemeinen Preissteigerungen auch auf die angewendeten relativ hohen maximalen Fördersätze zurückgeführt werden, um in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten auch die Investitionsbereitschaft und Motivation der relevanten Stakeholder sowie eine wirtschaftliche Entwicklung auch auf lokaler/kommunaler Ebene gewährleisten zu können.
Trotz alledem konnten die erwarteten ausgelösten umweltrelevanten Investitionen in der Höhe des 7-fachen Fördervolumens erreicht werden, womit klimaaktiv mobil mit seinen Förderungen für Aktive Mobilität, Mobilitätsmanagement und E-Mobilität nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch zur Belebung der Wirtschaft und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist.

Des Weiteren werden über die positiven Klimawirkungen hinaus durch Förderungen in Aktive Mobilität, Mobilitätsmanagement und E-Mobilität mit erneuerbarer Energie eine Vielzahl an weiteren positiven, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen erzielt; darunter z.B:
– Umwelt: Neben der Einsparung von CO2-Emissionen werden auch andere Luftschadstoffe (NOx, Partikelemissionen, etc.) und Lärmemissionen reduziert, was eine Erhöhung der Luft- und Lebensqualität bewirkt.
– Gesundheit: Volkswirtschaftlicher Gesundheitsnutzen bzw. Reduktion der Gesundheitskosten durch verstärkte körperliche Aktivität bzw. vermehrte physische Bewegung, welche das Risiko von Fettleibigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und anderen chronischen Krankheiten reduziert sowie Reduktion umweltbedingter Erkrankungen wie etwa Atemwegserkrankungen.
– Grüne Investitionen und Wirtschaftswachstum: Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen schaffen neue Arbeitsplätze und fördern Innovationen, was wieder rum das BIP stärkt und die wirtschaftliche Resilienz erhöht.
– Nachhaltige Städte und Kommunen: Aktive Mobilität reduziert Platzverbrauch bzw. Versieglung und schafft öffentliche Räume für Begrünung (Mikroklima) und Begegnung und erhöht so die Lebensqualität.
– Energiepreise und VPI: Der Ausbau erneuerbarer Energien durch erhöhte Nachfrage für klimaneutrale Mobilität trägt langfristig zu stabilen Energiepreisen bei, die einen erheblichen Anteil am VPI ausmachen. Dies reduziert die Volatilität im VPI und senkt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.

Investitionen in eine klimaneutrale Mobilitätszukunft haben daher weitreichende positive Effekte auf Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft!


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen