Vorhaben
klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2021+
Novelle der klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2013
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -639.677
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung bzw. Fortführung, Ausbau und Weiterentwicklung einer effizienten Anreizförderung durch klimaaktiv mobil zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
Beschreibung des Ziels
Aktive Impulse setzen zur Motivation, Entwicklung und Verwirklichung von Umweltschutzmaßnahmen, zur raschen und breiten Markteinführung umweltschonender Technologien und Dienstleistungen im Bereich Mobilität und Verkehr sowie insbesondere zur Forcierung von aktiver Mobilität, Mobilitätsmanagement, alternativer Fahrzeuge, Elektromobilität und Radverkehr.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ausgelöste Investitionen
Ausgangszustand 2020:
Die Gültigkeit der aktuellen klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie endet mit 31. Dezember 2020. Ohne eine Verlängerung und einhergehender Anpassungen der klimaaktiv mobil Förderungen im Mobilitäts- und Verkehrsbereich für die Jahre 2021-2031 könnten die in der Vergangenheit umgesetzten Projekte und Investitionen in klimafreundliche Technologien, Dienstleistungen und Infrastruktur im worst case zur Gänze entfallen. Als Beitrag zu den ambitionierten globalen, EU-weiten und nationalen Umwelt- und Klimazielen ist jedoch die Umsetzung von Projekten und Investitionen in klimafreundliche Produkte, Dienstleistungen, Infrastrukturen und Verhaltensweisen durch Wirtschaft, Verwaltung und KonsumentInnen essentiell.
Zielzustand 2024:
Hochgerechnet auf Basis der aktuellen Erfahrungen von klimaaktiv mobil Förderungen für den Radverkehr, Mobilitätsmanagement und für umweltfreundliche Fuhrparks/E-Mobilität können bei gleichbleibendem Maßnahmenmix – unter der Voraussetzung vergleichbarer Rahmenbedingungen – in der kommenden Phase 2021-2031 pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget rund das 7-fache an umweltrelevanten Investitionen durch klimaaktiv mobil Projekte ausgelöst werden. Dabei liegt der Wertschöpfungseffekt bei rund 65 % der Investitionen und je umweltrelevanter investierter Million Euro (für klimarelevante Investitionen) werden im Schnitt 8,8 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen/gesichert. (Beitrag zu Wirkungsziel 1 UG 43, Wirkungsziel UG 41)
Istzustand 2024:
In der Phase 2021-2024 konnten pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität das 7,4-fache an umweltrelevanten Investitionen durch klimaaktiv mobil Projekte ausgelöst werden.
Datenquelle:
Auswertungen der Abwicklungsstelle KPC und Aufbereitung durch BMK
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: CO2-Reduktion
Ausgangszustand 2020:
Die Gültigkeit der aktuellen klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie endet mit 31. Dezember 2020. Ohne eine Verlängerung und einhergehender Anpassungen der klimaaktiv mobil Förderungen im Mobilitäts- und Verkehrsbereich für die Jahre 2021-2031 könnten die in der Vergangenheit umgesetzten Projekte und Investitionen in klimafreundliche Technologien, Dienstleistungen und Infrastruktur im worst case zur Gänze entfallen. Als Beitrag zu den ambitionierten globalen, EU-weiten und nationalen Umwelt- und Klimazielen ist jedoch die Umsetzung von Projekten und Investitionen in klimafreundliche Produkte, Dienstleistungen, Infrastrukturen und Verhaltensweisen durch Wirtschaft, Verwaltung und KonsumentInnen essentiell.
Zielzustand 2024:
Hochgerechnet auf Basis der aktuellen Erfahrungen von klimaaktiv mobil Förderungen für den Radverkehr, Mobilitätsmanagement und für umweltfreundliche Fuhrparks/E-Mobilität können bei gleichbleibendem Maßnahmenmix – unter der Voraussetzung vergleichbarer Rahmenbedingungen – in der kommenden Phase 2021-2031 pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget rund 20.000 Tonnen CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern angestrebt werden. Dabei ist eine breite maßnahmenspezifische Streuung und damit Einspareffekte in allen relevanten Themenschwerpunkten des Förderprogramms insbesondere im Sinne der Ziele von Regierungsprogramm und NEKP anzustreben. (Beitrag zu Wirkungsziel 2 UG 43, Wirkungsziel UG 41)
Istzustand 2024:
In der Phase 2021-2024 konnten pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität rund 12.800 Tonnen CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern erzielt werden. Unter Berücksichtigung der enorm hohen Inflationsrate, welche im Zeitraum 2020-2024 bei 23,8 % liegt (Basis 2020, Quelle Statistik Austria) kann ein errechneter Istwert von rund 15.900 Tonnen CO2-Reduktion unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauern der Projekte pro 1 Mio. € BMK-Förderbudget als erreicht betrachtet werden.
Datenquelle:
Auswertungen der Abwicklungsstelle KPC und Aufbereitung durch BMK
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Umsetzungsbeiträge gemäß NEKP durch Sicherstellung des förderrechtlichen Rahmens und darauffolgender Budgetierung der erforderlichen Budgetmittel für klimaaktiv mobil
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die bisherigen Aktivitäten im Rahmen des klimaaktiv mobil Förderprogramms insbesondere zur Erreichung der Klima- und Energieziele sollen gemäß NEKP auch in den Jahren 2021-2031 fortgesetzt werden. Dabei ist kontinuierlich auf eine Weiterentwicklung und Anpassung der förderpolitischen Ausrichtung sowie der budgetären Ausstattung des Instruments zu achten.
Lt. NEKP soll auf Bundesebene der Radförderschwerpunkt in klimaaktiv mobil ausgebaut werden und die breite österreichweite Implementierung von Mobilitätsmanagement zur Förderung klimafreundlicher sauberer Mobilität durch flächendeckenden Ausbau der klimaaktiv mobil Programme erfolgen sowie die Elektrifizierungsoffensive (E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur) vorangetrieben werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung der Förderungsrichtlinie klimaaktiv mobil 2013 an die maßgeblichen EU- und nationalen Ziele 2030 sowie strategischen Dokumente, der relevanten Umsetzungsschwerpunkte gemäß Regierungsprogramm
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Verankerung der maßgeblichen EU- und nationalen Ziele 2030 sowie strategischen Dokumente, insbesondere NEKP und Integration aktive Mobilität und Gesundheitseffekte
Umsetzung klimaaktiv mobil Schwerpunkt „aktive Mobilität“ gemäß Regierungsprogramm
Anpassung der Ministerienbezeichnung an das BMG 2020
Beiträge zur Bewältigung der Covid-19 Krise leisten durch erweiterte Unterstützung der Betriebskosten
Anpassungen an die geltenden Rechtsmaterien (insbes. AGVO) sowie Klarstellung betreffend Auszahlungsmodalitäten
Erweiterte Möglichkeit der Anwendung der Höchstfördersätze gemäß AGVO und De-minimis (Covid-19) sowie möglicher Bonus für nicht-wettbewerbsrelevante Vorhaben
Verlängerung der Laufzeit gemäß EU und nationale Ziele 2030 (unter Berücksichtigung eines Jahres, um die Überprüfung der Zielerreichung 2030 anhand der Bilanz 2030 zu ermöglichen).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei oben angegebenen Budgetzahlen handelt es sich um das getätigte Zusage- bzw. Genehmigungsvolumen (Ergebnishaushalt) für Projekte zur Förderung von Aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität im jeweiligen Genehmigungsjahr im Rahmen von klimaaktiv mobil.
Gemäß den jährlichen Budgetverhandlungen konnte ein entsprechend erhöhtes Budgetvolumen (als ursprünglich im Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA veranschlagt) für klimaaktiv mobil Förderungen für Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität zur Verfügung gestellt werden.
Der in der WFA abgeschätzte Finanzierungshaushalt (Auszahlungsvolumen) wurde aufbauend auf Erfahrungswerten für die Aufwendungen im Ergebnishaushalt abgeschätzt. In der Realität startete jedoch das Förderprogramm klimaaktiv mobil mit den Förderschwerpunkten zu Aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement sowie E-Mobilität im Jahr 2021 nicht neu – somit erfolgten 2021-2024 auch Zahlungen für Projektgenehmigungen der Vorjahre. Für die tatsächlichen Ist-Zahlungen in den Jahren 2021-2024 wurde keine spezifische Analyse der Mittelflüsse durchgeführt. Diese ist im System des Klima- und Energiefonds – der für die Abwicklung der klimaaktiv mobil Förderungen verantwortlich ist – aufgrund der hohen Stückzahlen kaum durchführbar und auch nicht zielführend, da die tatsächlichen Mittelflüsse in den einzelnen Jahren wesentlich von den jeweiligen Projektumsetzungen abhängig sind.
Für die finanzielle Bedeckung der weiteren Jahre der Förderperiode bis 2031 wurde im Rahmen der WFA zur novellierten Förderungsrichtlinie (2024+) ein Budgetvolumen (Ergebnishaushalt bzw. Zusage-/Genehmigungsvolumen) von jährlich etwa 210 Mio. Euro für alle Förderschwerpunkte veranschlagt, dessen Bedeckung im BFG bzw. BFRG 2024-2027 in der UG 41 im DB 410102 gegeben ist und bis 2031 hypothetisch konstant fortgeschrieben wurde.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die klimaaktiv mobil Förderprojekte haben neben den positiven Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Gesundheit und Gesellschaft auch positive wirtschaftliche Auswirkungen, indem sie zur inländischen Wertschöpfung beitragen. Der Wertschöpfungseffekt liegt gemäß der Studie „Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2020-2022“ bei rund 80 % der Investitionen. Je umweltrelevanter investierter Mio. Euro (für klimarelevante Investitionen) werden im Schnitt mehr als fünf Arbeitsplätze geschaffen. Somit werden rechnerisch aufgrund der, durch genehmigte klimaaktiv mobil Projekte 2021-2024, ausgelösten Gesamtinvestitionen in der Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro in Summe etwa 24.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Durch die im Zeitraum 2021-2024 genehmigten klimaaktiv mobil Förderungsprojekte für Aktive Mobilität, Mobilitätsmanagement und E-Mobilität konnten CO2-Emissionen im Ausmaß von insgesamt 813.347 Tonnen pro Jahr vermieden werden. Bezogen auf die gesamte technische Nutzungsdauer der genehmigten Projekte werden CO2-Emissionen im Ausmaß von mehr als 8,2 Mio. Tonnen vermieden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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