Vorhaben
BÜNDELUNG: Meldegesetznovelle 2019
BÜNDELUNG: Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Meldegesetz-Durchführungsverordnung und die Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 geändert werden
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2019
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: 689
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR)
Beschreibung des Ziels
Bürgern soll ermöglicht werden, bestimmte Behördengänge künftig auch unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte auf elektronischem Wege zu erledigen. Der Meldepflichtige kann Meldevorgänge von zu Hause durchführen, ohne die Meldebehörde aufzusuchen. Diese Möglichkeit soll auch für Elternteile in Bezug auf ihre minderjährigen Kinder offenstehen, sofern diese mit dem Elternteil gemeinsam Unterkunft nehmen.
Das Gesetz ermöglicht grundsätzlich die Vornahme aller Meldevorgangs online; durch die konkrete Ausgestaltung der Verordnung wurde in einem ersten Schritt ermöglicht, den Hauptwohnsitz online zu verlegen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Elektronische An-/Ummeldungen [Anzahl]
Istwert
152.582Anzahl
Zielzustand
187.000Anzahl
Datenquelle: Auswertungen aus dem ZMR
Ziel 2: Einrichtung eines digitalen Babypoints/Vereinfachung der Behördenwege nach der Geburt eines Kindes
Beschreibung des Ziels
Die im Rahmen der Geburt eines Kindes zu erledigenden Behördenwege können künftig auch elektronisch unter Nutzung der Funktion der Bürgerkarte erfolgen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Übermittlungen von Namenserklärungen und Meldungen von Neugeborenen auf elektronischem Weg [Anzahl]
Istwert
1.772Anzahl
Zielzustand
12.000Anzahl
Datenquelle: Auswertung aus dem ZPR
Ziel 3: Einführung elektronischer Registerauszüge aus dem ZPR
Beschreibung des Ziels
Das Gesetz ermöglicht grundsätzlich die Ausstellung von elektronischen Registerauszügen. Mit der Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung werden die Kosten für die Ausstellung der Auszüge geregelt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Elektronische Registerauszüge ZPR [Anzahl]
Istwert
40.429Anzahl
Zielzustand
4.140Anzahl
Datenquelle: Auswertung aus dem ZPR
Ziel 4: Reisepasserinnerungsservice Einführung eines Erinnerungsservices über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisedokuments
Beschreibung des Ziels
Der Bürger soll mehrmals vor Ablauf des Gültigkeitsdatums seines Dokuments an den Ablauf erinnert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Reisepasserinnerungsservie
Ausgangszustand 2019:
Der Bürger wird nicht an den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Reisedokuments erinnert.
Zielzustand 2024:
In Zukunft kann der Bürger auf Verlangen über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Reisedokuments (mehrfach) erinnert werden. Dadurch kann die Anzahl der ausgestellten Notpässe bzw. Expressprodukte reduziert werden.
Istzustand 2024:
Im Jahr 2024 wurde das Reisepasserinnerungsservice durch rund 350.008 Personen eingerichtet und es wurden rund 954.688 Erinnerungsmails versendet. (Es werden bis zur Ausstellung eines Reisedokuments Erinnerungsmails versendet; maximal werden pro Person drei Erinnerungsmails versendet). Darüber hinaus war für die Nutzung von Online-Services bis zur Umsetzung der e-ID im Jahr 2023 die Bürgerkarte/Handy-Signatur bzw. das Nachfolgeprodukt ID Austria auf eigenes Betreiben bei bestimmten Registrierungsstellen zu beantragen. Im Jahr 2019 wurde ein Pilotbetrieb für die ID Austria gestartet. Dabei konnten Bürger bei ausgewählten Registrierungsstellen eine e-ID registrieren lassen. Seit dem Start des Echtbetriebs im Jahr 2023 wird dem Bürger im Zuge der Antragstellung für einen Pass-/Personalausweis von Amts wegen die ID Austria Registrierung angeboten. Von einer Zunahme der Inanspruchnahme von e-Governmentanwendungen ist daher auszugehen.
Datenquelle:
Auswertung aus dem IDR
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ermöglichung der Verlegung des Hauptwohnsitzes unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Novellen des Meldegesetzes und der Meldegesetzdurchführungsverordnung ermöglichen die Änderung des Hauptwohnsitzes sowohl für Erwachsene mit Bürgerkarte als auch deren minderjährige Kinder, sofern diese gemeinsam mit dem Elternteil Unterkunft nehmen.
Im Unterschied zur Meldung bei der Meldebehörde entfällt im elektronischen Prozess die Unterschrift des Unterkunftgebers. Bei der elektronischen Meldung werden dem Meldepflichtigen seine bereits gespeicherten Identitätsdaten angezeigt, der Meldepflichtige gibt nur die Adresse ein.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Digitaler Babypoint, einschließlich der Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es wird die Möglichkeit geschaffen, Vor- und Familiennamen des Kindes durch eine elektronisch zu übermittelnde Erklärung an das Standesamt zu bestimmen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der persönlichen Antragstellung. Weiters wird die Möglichkeit geschaffen Daten unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte im Zentralen Personenstandsregister abzufragen, um erforderlichenfalls eine Nacherfassung der Buchdaten bei der zuständigen Personenstandsbehörde anstoßen zu können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Registerauszüge - Schaffung einer Abfragemöglichkeit im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für den Antragsteller wird die Möglichkeit geschaffen, unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion Registerauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister ohne einen physischen Behördenweg zu beantragen und ausgestellt zu bekommen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Reisepasserinnerungsservice: Schaffung von Regelungen, wonach Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden können
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer von Reisedokumenten verständigen zu können, ist eine Erweiterung des zentralen behördlichen Reisepass- und Personalausweisausstellungssystem („Identitätsdokumentenregister“), um die Funktionalität dieses Erinnerungsservices notwendig.
Sofern Bürger dieses Service in Anspruch nehmen, kann die Anzahl der ausgestellten Notpässe, Expresspässe und Ein-Tages-Expresspässe reduziert werden, sodass die Beantragung des neuen Reisedokuments in vielen Fällen nunmehr rechtzeitig erfolgen kann. Dadurch kommt es zu einem geringeren Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden und die Wartezeiten können verringert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund – Erträge
Bei damals angenommenen ca. 23.000 ausgestellten Registerauszüge pro Jahr wurde unter Berücksichtigung der Verbreitung der Bürgerkarte (laut A-Trust: 1.100.000 Nutzer, 6 Mio. erwachsene österreichische Wohnbevölkerung, potentielle Nutzung somit 18%) von 4.140 Fällen ausgegangen, in denen die Ausstellung der Registerauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) elektronisch erfolgen könnte. Der Kostenersatz beträgt dabei € 10 pro Registerauszug. Diese fließen dem Bundesminister für Inneres (und somit dem Bund) als Auftragsverarbeiter des ZPR zu.
Da der Kostenersatz pro Registerauszug € 10 beträgt, wurde dieser mit der Anzahl der tatsächlich getätigten Registerauszüge multipliziert. Für die Jahre 2019 bis 2021 sind keine Ist-Zahlen vorhanden, weil der Service (elektronische Registerauszüge über digitales Amt) zu dem Zeitpunkt aus technischen Gründen noch nicht verfügbar war.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
Einsparungen bei den Personalkosten
Meldewesen – elektronische Umzugsmeldung
Berechnungsgrundlage: Es wurde erwartet, dass in ca. 187.000 Fällen pro Jahr der Hauptwohnsitz online ohne Zutun der Meldebehörde verlegt wird. Ausgehend von einer zeitlichen Belastung von durchschnittlich 5 Minuten/Meldefall für die Meldebehörde ergibt sich ein jährliches Einsparungspotential von 935.000 Minuten = 15.583,33 Stunden. Ausgehend von der Annahme, dass ein Bediensteter im Bereich des Meldewesens brutto ca. € 2.300 verdient, resultiert daraus ein Bruttostundenlohn in Höhe von ca. € 13,56 und Gesamtkosten für den Dienstgeber in Höhe von ca. € 25. (Quelle: BMF, bmf.gv.at, Berechnung Lohnnebenkosten)
Aufgrund der Anzahl der eingesparten Stunden ergibt sich somit jährliches Einsparungspotential für die Meldebehörden in Höhe von € 389.583 (15.583,33 x 25). Somit wird von tatsächlichen Kosten in Höhe von € 2,08333333 Euro pro Fall ausgegangen.
Die tatsächlichen Zahlen der elektronischen Umzugsmeldungen wurden mit dem vorstehenden Betrag (€ 2,08333333) multipliziert.
Personenstandswesen – digitaler Babypoint
Ausgehend von einer angenommenen Fallzahl von ca. 12.000 elektronischen Namenserklärungen/Jahr, wodurch für den Standesbeamten Belehrungspflichten in Höhe von ca. 5 Minuten/Fall entfallen, ergibt sich Einsparungspotential in Höhe von 1.000 Stunden/Jahr (12.000 x 5 = 60.000 Minuten, entspricht somit 1.000 Stunden).
Es wird angenommen, dass die durchschnittlich tatsächlich geleistete Arbeitsstunde eines Standesbeamten den Dienstgeber mit ca. € 33 belastet (Annahme Bruttobezug € 3.000/Monat. Daraus resultiert ein Bruttolohn im Ausmaß von € 17,31 pro Stunde und tatsächlichen Kosten in Höhe von € 33 pro Stunde für den Arbeitgeber. Quelle: BMF, bmf.gv.at, Berechnung Lohnnebenkosten).
Daraus resultieren Einsparungen in Höhe von ca. 33.000 Euro/Jahr (33 x 1000). Exakte Zahlen über die tatsächliche Entlohnung der Standesbeamten liegen im BMI nicht vor.
Somit wird von tatsächlichen Kosten in Höhe von € 2,75 Euro pro Fall ausgegangen. Die tatsächlichen Zahlen der elektronischen Namenserklärungen/Jahr wurden mit dem vorstehenden Betrag (€ 2,75) multipliziert.
Personenstandswesen – elektronische Registerauszüge
Bei derzeit ca. 23.000 ausgestellten Registerauszüge pro Jahr kann unter Berücksichtigung der Verbreitung der Bürgerkarte (laut A-Trust: 1.100.000 Nutzer, 6 Mio. erwachsene österreichische Wohnbevölkerung, potentielle Nutzung somit 18%) von 4.140 Fällen ausgegangen werden, in denen die Ausstellung der Registerauszüge digital erfolgen wird, wodurch die Personenstandsbehörden 4.140 Registerauszüge weniger ausstellen müssen. Dadurch ergibt sich für die Personenstandsbehörden eine Zeitersparnis von 10 Minuten/Fall. Bei 4.140 Fällen/Jahr sind dies 41.400 Minuten = 690 Stunden. Aufgrund der unter Punkt 2.1 dargestellten angenommenen Personalkosten von € 33/Stunde ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. € 22.770.
Somit wird von tatsächlichen Kosten in Höhe von € 5,50 pro Fall ausgegangen. Die tatsächlichen Zahlen der ausgestellten elektronischen Registerauszüge/Jahr wurden mit dem vorstehenden Betrag (€ 5,50) multipliziert.
Betrieblicher Sachaufwand
Dieser wurde, wie standardmäßig vorgesehen, mit 35% der oben angeführten Personalkosten angenommen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch die online An- und Ummeldung ergibt sich eine gravierende Erleichterung für den Bürger, da ihm der Gang zum Meldeamt erspart bleibt und die Unterschrift vom Unterkunftgeber nicht eingeholt werden muss.
Durch den digitalen Babypoint sowie die elektronischen Registerauszüge aus dem ZPR werden dem Bürger Behördenwege und Wartzeiten bei der Behörde und in Bezug auf die elektronischen Registerauszüge Kosten erspart.
Auch wenn durch das Reisepasserinnerungsservice dem Bürger der Gang zur Behörde nicht erspart wird, kann der Bürger auf Grund der zeitgerechten Erinnerung den Antragszeitpunkt optimal an seine persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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