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Vorhaben

BÜNDELUNG: Meldegesetznovelle 2019

BÜNDELUNG: Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Meldegesetz-Durchführungsverordnung und die Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 geändert werden

2024
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2019

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019

Nettoergebnis in Tsd. €: 689

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) geplanten zentralen Bürger- und Unternehmensplattform „oesterreich.gv.at“ soll ein breites Angebot an digitalen Services sichergestellt werden und Bürgern unter anderem ermöglicht werden, künftig weitere Behördengänge auch unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte auf elektronischem Wege zu erledigen.
„Oesterreich.gv.at“ stellt einen digitalen Kontaktpunkt zu den unterschiedlichsten Behörden dar und bietet einen einheitlichen Zugang zu den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung. Dabei sollen Verwaltungsverfahren als auch Informationsangebote einheitlich, gesammelt auf oesterreich.gv.at online zugänglich gemacht werden. Erklärtes Ziel dieses Vorhabens ist es, den Verwaltungsaufwand sowohl für Bürger als auch für Behörden durch die vermehrte Erledigung von Behördengängen unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte zu reduzieren.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres ist die Erledigung von Behördenwegen unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte derzeit lediglich in eingeschränkter Weise möglich:

1) Meldewesen
Derzeit haben Bürger persönlich die zuständige Behörde aufzusuchen, wenn sie einen Umzug vornehmen. (Bestehender Hauptwohnsitz im Inland wird abgemeldet und im selben Vorgang wird ein neuer Hauptwohnsitz im Inland angemeldet)
Eine aktuelle Auswertung hat ergeben, dass jedes Jahr ca. 880.000 Umzüge stattfinden. In jedem dieser Fälle muss derzeit der Bürger die Behörde persönlich aufsuchen.

2) Personenstandswesen
Digitaler Babypoint
Im Bereich des Personenstandswesens haben Eltern anlässlich der Geburt ihres Kindes derzeit viele Behördenwege zu erledigen (zB Ausstellung einer Geburtsurkunde sowie Anmeldung des Kindes beim Standesamt). Aktuell gibt es in Österreich ca. 84.000 Geburten/Jahr in deren Folge die gesetzlichen Vertreter das Standesamt aufsuchen müssen. Namenserklärung sowie die Meldung des neugeborenen Kindes künftig unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte vorzunehmen. Weiters soll die elektronische Ausstellung der Geburtsurkunde anlässlich der Eintragung der Geburt eines Kindes ermöglicht werden.

Elektronische Registerauszüge
Mit der Änderung der Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung wird die Möglichkeit geschaffen, Registerauszüge gegen einen Kostenersatz mit der Funktion Bürgerkarte zu erhalten.

3) Reisepasserinnerungsservice
Inhabern von Reisedokumenten soll ein Erinnerungsservice zur Verfügung gestellt werden, sodass Bürger zeitgerecht über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer ihrer Reisedokumente informiert werden können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Ziel der Bundesregierung ist die Digitalisierung und insbesondere die elektronischen Amtswege voranzutreiben; mit der ID Austria und den elektronischen Services werden Bürgern Amtswege erleichtert und in die digitale Welt verlagert ohne an Amtsstunden gebunden zu sein.

Regierungsprogramm 2017-2022, S. 81f
Regierungsprogramm 2020-2024, S. 220f
Digitaler Aktionsplan, S. 12
E-Government Strategie 2023, S. 6, 20, 22
Bericht Digitaler Aktionsplan, S. 6, 7, 8
Digital Decade 2030, S. 27f, 40
Digital Decade 2030, Annex Austria, S. 4

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR)

Beschreibung des Ziels

Bürgern soll ermöglicht werden, bestimmte Behördengänge künftig auch unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte auf elektronischem Wege zu erledigen. Der Meldepflichtige kann Meldevorgänge von zu Hause durchführen, ohne die Meldebehörde aufzusuchen. Diese Möglichkeit soll auch für Elternteile in Bezug auf ihre minderjährigen Kinder offenstehen, sofern diese mit dem Elternteil gemeinsam Unterkunft nehmen.
Das Gesetz ermöglicht grundsätzlich die Vornahme aller Meldevorgangs online; durch die konkrete Ausgestaltung der Verordnung wurde in einem ersten Schritt ermöglicht, den Hauptwohnsitz online zu verlegen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Elektronische An-/Ummeldungen [Anzahl]

Istwert

152.582

Anzahl

Zielzustand

187.000

Anzahl

Datenquelle: Auswertungen aus dem ZMR

Ziel 2: Einrichtung eines digitalen Babypoints/Vereinfachung der Behördenwege nach der Geburt eines Kindes

Beschreibung des Ziels

Die im Rahmen der Geburt eines Kindes zu erledigenden Behördenwege können künftig auch elektronisch unter Nutzung der Funktion der Bürgerkarte erfolgen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Übermittlungen von Namenserklärungen und Meldungen von Neugeborenen auf elektronischem Weg [Anzahl]

Istwert

1.772

Anzahl

Zielzustand

12.000

Anzahl

Datenquelle: Auswertung aus dem ZPR

Ziel 3: Einführung elektronischer Registerauszüge aus dem ZPR

Beschreibung des Ziels

Das Gesetz ermöglicht grundsätzlich die Ausstellung von elektronischen Registerauszügen. Mit der Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung werden die Kosten für die Ausstellung der Auszüge geregelt.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Elektronische Registerauszüge ZPR [Anzahl]

Istwert

40.429

Anzahl

Zielzustand

4.140

Anzahl

Datenquelle: Auswertung aus dem ZPR

Ziel 4: Reisepasserinnerungsservice Einführung eines Erinnerungsservices über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisedokuments

Beschreibung des Ziels

Der Bürger soll mehrmals vor Ablauf des Gültigkeitsdatums seines Dokuments an den Ablauf erinnert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Reisepasserinnerungsservie

Ausgangszustand 2019:

Der Bürger wird nicht an den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Reisedokuments erinnert.

Zielzustand 2024:

In Zukunft kann der Bürger auf Verlangen über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Reisedokuments (mehrfach) erinnert werden. Dadurch kann die Anzahl der ausgestellten Notpässe bzw. Expressprodukte reduziert werden.

Istzustand 2024:

Im Jahr 2024 wurde das Reisepasserinnerungsservice durch rund 350.008 Personen eingerichtet und es wurden rund 954.688 Erinnerungsmails versendet. (Es werden bis zur Ausstellung eines Reisedokuments Erinnerungsmails versendet; maximal werden pro Person drei Erinnerungsmails versendet). Darüber hinaus war für die Nutzung von Online-Services bis zur Umsetzung der e-ID im Jahr 2023 die Bürgerkarte/Handy-Signatur bzw. das Nachfolgeprodukt ID Austria auf eigenes Betreiben bei bestimmten Registrierungsstellen zu beantragen. Im Jahr 2019 wurde ein Pilotbetrieb für die ID Austria gestartet. Dabei konnten Bürger bei ausgewählten Registrierungsstellen eine e-ID registrieren lassen. Seit dem Start des Echtbetriebs im Jahr 2023 wird dem Bürger im Zuge der Antragstellung für einen Pass-/Personalausweis von Amts wegen die ID Austria Registrierung angeboten. Von einer Zunahme der Inanspruchnahme von e-Governmentanwendungen ist daher auszugehen.

Datenquelle:
Auswertung aus dem IDR

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ermöglichung der Verlegung des Hauptwohnsitzes unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Novellen des Meldegesetzes und der Meldegesetzdurchführungsverordnung ermöglichen die Änderung des Hauptwohnsitzes sowohl für Erwachsene mit Bürgerkarte als auch deren minderjährige Kinder, sofern diese gemeinsam mit dem Elternteil Unterkunft nehmen.

Im Unterschied zur Meldung bei der Meldebehörde entfällt im elektronischen Prozess die Unterschrift des Unterkunftgebers. Bei der elektronischen Meldung werden dem Meldepflichtigen seine bereits gespeicherten Identitätsdaten angezeigt, der Meldepflichtige gibt nur die Adresse ein.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Digitaler Babypoint, einschließlich der Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es wird die Möglichkeit geschaffen, Vor- und Familiennamen des Kindes durch eine elektronisch zu übermittelnde Erklärung an das Standesamt zu bestimmen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der persönlichen Antragstellung. Weiters wird die Möglichkeit geschaffen Daten unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte im Zentralen Personenstandsregister abzufragen, um erforderlichenfalls eine Nacherfassung der Buchdaten bei der zuständigen Personenstandsbehörde anstoßen zu können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Registerauszüge - Schaffung einer Abfragemöglichkeit im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für den Antragsteller wird die Möglichkeit geschaffen, unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion Registerauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister ohne einen physischen Behördenweg zu beantragen und ausgestellt zu bekommen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Reisepasserinnerungsservice: Schaffung von Regelungen, wonach Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden können

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer von Reisedokumenten verständigen zu können, ist eine Erweiterung des zentralen behördlichen Reisepass- und Personalausweisausstellungssystem („Identitätsdokumentenregister“), um die Funktionalität dieses Erinnerungsservices notwendig.
Sofern Bürger dieses Service in Anspruch nehmen, kann die Anzahl der ausgestellten Notpässe, Expresspässe und Ein-Tages-Expresspässe reduziert werden, sodass die Beantragung des neuen Reisedokuments in vielen Fällen nunmehr rechtzeitig erfolgen kann. Dadurch kommt es zu einem geringeren Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden und die Wartezeiten können verringert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2019 - 2023
2019
2020
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

689

Tsd. Euro

Plan

3.210

Tsd. Euro

Erträge

Ist

23

Tsd. Euro

Plan

205

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-172

Tsd. Euro

Plan

-780

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-494

Tsd. Euro

Plan

-2.225

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-666

Tsd. Euro

Plan

-3.005

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

23

Tsd. Euro

Plan

205

Tsd. Euro

Ergebnis

28

Tsd. Euro

Plan

642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-7

Tsd. Euro

Plan

-156

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-21

Tsd. Euro

Plan

-445

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-28

Tsd. Euro

Plan

-601

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Ergebnis

74

Tsd. Euro

Plan

642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-19

Tsd. Euro

Plan

-156

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-55

Tsd. Euro

Plan

-445

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-74

Tsd. Euro

Plan

-601

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Ergebnis

134

Tsd. Euro

Plan

642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-35

Tsd. Euro

Plan

-156

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-99

Tsd. Euro

Plan

-445

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-134

Tsd. Euro

Plan

-601

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Ergebnis

199

Tsd. Euro

Plan

642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-51

Tsd. Euro

Plan

-156

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-147

Tsd. Euro

Plan

-445

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-198

Tsd. Euro

Plan

-601

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Ergebnis

254

Tsd. Euro

Plan

642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

22

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-60

Tsd. Euro

Plan

-156

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

-172

Tsd. Euro

Plan

-445

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-232

Tsd. Euro

Plan

-601

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

22

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den Bund – Erträge
Bei damals angenommenen ca. 23.000 ausgestellten Registerauszüge pro Jahr wurde unter Berücksichtigung der Verbreitung der Bürgerkarte (laut A-Trust: 1.100.000 Nutzer, 6 Mio. erwachsene österreichische Wohnbevölkerung, potentielle Nutzung somit 18%) von 4.140 Fällen ausgegangen, in denen die Ausstellung der Registerauszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) elektronisch erfolgen könnte. Der Kostenersatz beträgt dabei € 10 pro Registerauszug. Diese fließen dem Bundesminister für Inneres (und somit dem Bund) als Auftragsverarbeiter des ZPR zu.
Da der Kostenersatz pro Registerauszug € 10 beträgt, wurde dieser mit der Anzahl der tatsächlich getätigten Registerauszüge multipliziert. Für die Jahre 2019 bis 2021 sind keine Ist-Zahlen vorhanden, weil der Service (elektronische Registerauszüge über digitales Amt) zu dem Zeitpunkt aus technischen Gründen noch nicht verfügbar war.

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
Einsparungen bei den Personalkosten

Meldewesen – elektronische Umzugsmeldung
Berechnungsgrundlage: Es wurde erwartet, dass in ca. 187.000 Fällen pro Jahr der Hauptwohnsitz online ohne Zutun der Meldebehörde verlegt wird. Ausgehend von einer zeitlichen Belastung von durchschnittlich 5 Minuten/Meldefall für die Meldebehörde ergibt sich ein jährliches Einsparungspotential von 935.000 Minuten = 15.583,33 Stunden. Ausgehend von der Annahme, dass ein Bediensteter im Bereich des Meldewesens brutto ca. € 2.300 verdient, resultiert daraus ein Bruttostundenlohn in Höhe von ca. € 13,56 und Gesamtkosten für den Dienstgeber in Höhe von ca. € 25. (Quelle: BMF, bmf.gv.at, Berechnung Lohnnebenkosten)
Aufgrund der Anzahl der eingesparten Stunden ergibt sich somit jährliches Einsparungspotential für die Meldebehörden in Höhe von € 389.583 (15.583,33 x 25). Somit wird von tatsächlichen Kosten in Höhe von € 2,08333333 Euro pro Fall ausgegangen.
Die tatsächlichen Zahlen der elektronischen Umzugsmeldungen wurden mit dem vorstehenden Betrag (€ 2,08333333) multipliziert.

Personenstandswesen – digitaler Babypoint
Ausgehend von einer angenommenen Fallzahl von ca. 12.000 elektronischen Namenserklärungen/Jahr, wodurch für den Standesbeamten Belehrungspflichten in Höhe von ca. 5 Minuten/Fall entfallen, ergibt sich Einsparungspotential in Höhe von 1.000 Stunden/Jahr (12.000 x 5 = 60.000 Minuten, entspricht somit 1.000 Stunden).
Es wird angenommen, dass die durchschnittlich tatsächlich geleistete Arbeitsstunde eines Standesbeamten den Dienstgeber mit ca. € 33 belastet (Annahme Bruttobezug € 3.000/Monat. Daraus resultiert ein Bruttolohn im Ausmaß von € 17,31 pro Stunde und tatsächlichen Kosten in Höhe von € 33 pro Stunde für den Arbeitgeber. Quelle: BMF, bmf.gv.at, Berechnung Lohnnebenkosten).
Daraus resultieren Einsparungen in Höhe von ca. 33.000 Euro/Jahr (33 x 1000). Exakte Zahlen über die tatsächliche Entlohnung der Standesbeamten liegen im BMI nicht vor.
Somit wird von tatsächlichen Kosten in Höhe von € 2,75 Euro pro Fall ausgegangen. Die tatsächlichen Zahlen der elektronischen Namenserklärungen/Jahr wurden mit dem vorstehenden Betrag (€ 2,75) multipliziert.

Personenstandswesen – elektronische Registerauszüge
Bei derzeit ca. 23.000 ausgestellten Registerauszüge pro Jahr kann unter Berücksichtigung der Verbreitung der Bürgerkarte (laut A-Trust: 1.100.000 Nutzer, 6 Mio. erwachsene österreichische Wohnbevölkerung, potentielle Nutzung somit 18%) von 4.140 Fällen ausgegangen werden, in denen die Ausstellung der Registerauszüge digital erfolgen wird, wodurch die Personenstandsbehörden 4.140 Registerauszüge weniger ausstellen müssen. Dadurch ergibt sich für die Personenstandsbehörden eine Zeitersparnis von 10 Minuten/Fall. Bei 4.140 Fällen/Jahr sind dies 41.400 Minuten = 690 Stunden. Aufgrund der unter Punkt 2.1 dargestellten angenommenen Personalkosten von € 33/Stunde ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. € 22.770.
Somit wird von tatsächlichen Kosten in Höhe von € 5,50 pro Fall ausgegangen. Die tatsächlichen Zahlen der ausgestellten elektronischen Registerauszüge/Jahr wurden mit dem vorstehenden Betrag (€ 5,50) multipliziert.

Betrieblicher Sachaufwand
Dieser wurde, wie standardmäßig vorgesehen, mit 35% der oben angeführten Personalkosten angenommen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Bürger:innen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Durch die online An- und Ummeldung ergibt sich eine gravierende Erleichterung für den Bürger, da ihm der Gang zum Meldeamt erspart bleibt und die Unterschrift vom Unterkunftgeber nicht eingeholt werden muss.
Durch den digitalen Babypoint sowie die elektronischen Registerauszüge aus dem ZPR werden dem Bürger Behördenwege und Wartzeiten bei der Behörde und in Bezug auf die elektronischen Registerauszüge Kosten erspart.
Auch wenn durch das Reisepasserinnerungsservice dem Bürger der Gang zur Behörde nicht erspart wird, kann der Bürger auf Grund der zeitgerechten Erinnerung den Antragszeitpunkt optimal an seine persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Gesamtbeurteilung

Die Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt und die Ziele im Wesentlichen erreicht.

Meldewesen:
Bisher musste zur Änderung des Wohnsitzes (An-, Ab- und Ummeldung) die Meldebehörde aufgesucht werden. Nunmehr ist die Erledigung dieser Vorgänge mittels ID Austria möglich.
Es wurde erwartet, dass in ca. 187.000 Fällen pro Jahr der Hauptwohnsitz online ohne Zutun der Meldebehörde verlegt wird. Deshalb kann von einer Einsparung von im Schnitt einer Stunde pro Anwendungsfall ausgegangen werden. Im Bereich des Meldewesens wurden im Jahr 2024 rund 152.582 elektronische An-/Ummeldungen realisiert. Die vorab geschätzte Anzahl an Online-Meldevorgängen wurde teilweise erreicht. Es obliegt allerdings dem Bürger die online Möglichkeit zu nutzen oder das Meldeamt aufzusuchen; die Tendenz ist jedenfalls stark steigend (2023: 75.546).
Kostenersparnis Verwaltungskosten für den Bürger (Meldepflichtige):
1) Auskünfte/Informationen einholen: 10 Minuten
2) Anträge/Formulare einholen: 5 Minuten
3) Anträge/Ansuchen einbringen: 20 Minuten
4) Unterlagen einholen: 20 Minuten
5) Formular ausfüllen: 5 Minuten

Personenstand – digitaler Babypoint:
Ursprünglich konnte die Übermittlung der Namenserklärung sowie die Anmeldung des neugeborenen Kindes im ZMR im Rahmen der Geburt nicht online vorgenommen werden. Diese Möglichkeit wurde mit dem digitalen Babypoint geschaffen. Es wurde eine Nutzung von 12.000 Fällen/Jahr erwartet. Bei einer Einsparung von 25 Minuten pro Fall resultieren daraus Einsparungen in Höhe von ca. 5.250 Stunden/Jahr.
Der digitale Babypoint wurde im Jahr 2024 in 1.772 Fällen genutzt. Der Unterschied zwischen der ursprünglichen Schätzung und der tatsächlichen Fallzahlen lässt sich darauf zurückzuführen, dass weiterhin von vielen Teilen der Bevölkerung der persönliche Behördenkontakt bevorzugt wird. Daher wurde der Zielerreichungsgrad (derzeit noch) nicht erreicht.
Kostenersparnis Verwaltungskosten für den Bürger (Elternteil, der Namenserklärung abgibt):
1) Anträge/Ansuchen einbringen: 20 Minuten
2) Formular ausfüllen: 5 Minuten

Personenstand – Registerauszüge:
Ursprünglich musste die Personenstandsbehörde zur Ausstellung von Registerauszügen aus dem ZPR aufgesucht werden. Dies ist nunmehr elektronisch via ID Austria möglich. Es wurden ca. 4.140 Fälle erwartet. Daraus würde sich eine Kostenersparnis für die Bürger im Ausmaß von ca. € 56.000/Jahr ergeben, da ein elektronischer Auszug um € 13,60 billiger ist als ein von der Behörde ausgestellter.

Das Einsparungspotential durch die im Bereich Personenstandswesen gesetzten Maßnahmen beträgt insgesamt somit ca. 7.320 Stunden/Jahr (plus eine direkte Kostenersparnis im Ausmaß von ca. € 56.000).
An elektronischen Registerauszügen wurden im Jahr 2024 rund 40.429 Stück beantragt. Diese deutliche überplanmäßige Erreichung des Ziels kann insbesondere mit der Umstellung auf die Kostenfreiheit von elektronischen Registerauszügen ab 1. Jänner 2024 begründet werden.
Kostenersparnis Verwaltungskosten für den Bürger (Person, die Registerauszüge aus ZPR elektronisch abruft):
1) Anträge/Formulare einholen: 20 Minuten
2) Anträge/Ansuchen einbringen: 10 Minuten

Reisepasserinnerungsservice:
Vor Einführung des Reisepasserinnerungsservices erhielt der Bürger keine Benachrichtigung bei Ablauf seines Reisedokumentes. Im Jahr 2024 wurde das Reisepasserinnerungsservice durch rund 350.008 Personen eingerichtet; es wurden rund 954.688 Erinnerungsmails (max. 3/Person) versendet.

Von einer Zunahme der Inanspruchnahme von e-Governmentanwendungen durch den Bürger ist durch die Verbreitung der ID Austria auszugehen; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die vom Bund bereitgestellten Services (z.B. Urkunde beantragen, Reisepass Online-Service oder Wohnsitz ändern) in der App „Digitales Amt“ angezeigt werden.


Verbesserungspotentiale

Die Gesetzesnovelle (BGBl. I Nr. 160/2023) ist mit 12.12.2023 in Kraft getreten.

Mit der vorbezeichneten Gesetzesnovelle wurde Folgendes geändert:

– Anpassungen an Single-Digital-Gateway-Verordnung (EU)
– Neuheiten bei elektronischer An- oder Ummeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes in Umsetzung der SDG-VO
– digitale Meldung von Minderjährigen durch Elternteil ist zulässig, sofern diese über gemeinsamen Hauptwohnsitz verfügen
– Steigerung der Nutzer des digitalen Babypoints; etwa durch erhöhte Aufklärung über die Applikation (z.B. bei Frauenärzten).
– Erweiterung der Nutzer der ID-Austria sowie der Anzahl der ZPR-Nacherfassungen, um den Anwenderhorizont zu erhöhen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen