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Vorhaben

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zur Förderung der nationalen Maßnahme "Migration-Externe Dimension"; 2021-2022

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zur Förderung der nationalen Maßnahme "Migration-Externe Dimension"

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -3.738

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Migration ist kein nationales Phänomen, wirksame Migrationspolitik beginnt in den Herkunftsländern. Maßnahmen in Drittstaaten sind von inhaltlicher Notwendigkeit (je früher und zielgerichteter Maßnahmen gesetzt werden, desto effektiver) und entsprechen einer zeitgemäßen nationalen und europäischen Migrationspolitik. Sie sind nicht nur im aktuellen Regierungsprogramm mehrfach verankert, sondern stellen allgemein eine der wesentlichsten Thematiken im aktuellen Diskurs auf europäischer Expertenebene dar. Die externe Dimension bezieht Herkunftsländer, Erstaufnahmestaaten und Transitstaaten mit ein und ist die Voraussetzung für eine gesamthaft strategische Bearbeitung des Themas Migration. Menschen in oder nahe den Herkunftsländern Perspektiven zu geben, vulnerable Gruppen gemeinsam mit kompetenten Organisationen zu unterstützen und zu informieren verhindert Enttäuschung, Tragödien auf der Reiseroute und letztendlich erneute Flüchtlingsströme und entzieht Schleppern den Nährboden. Der Einsatz finanzieller Mittel in Krisenregionen ist aufgrund des meist wesentlich niedrigeren Preisniveaus wirkungsvoller als in Österreich.
Derzeit befinden sich 75.000 – 85.000 Aufhältige in Griechenland und der Balkanregion. Österreich hat im Mai mit 1.869 Asylanträgen einen neuen Jahreshöchstwert verzeichnet und damit rund 60% mehr Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr.
Bereits im Bericht des Migrationsrats aus 2016 wird dem Aspekt der Externen Dimension der Migration ein umfassender Platz eingeräumt, gleichberechtigt neben den innerstaatlichen Auswirkungen der Migration. Migration wird zunehmend ein entscheidender Faktor für das Bestehen von Gesellschaften.
Die rechtliche Basis bildet das Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, EZA-G)BGBl. I Nr. 49/2002 in der letztgültigen Fassung wonach mit der Vollziehung des § 1, § 12 Abs. 1 bis 3 und § 22 der jeweils zuständige Bundesminister betraut ist.

Die nationalen Bestimmungen, d.h. die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II, Nr. 208/2014 (ARR 2014), sehen vor, dass Förderungsprogramme in Form von Sonderrichtlinien rechtlich umzusetzen sind. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, wird gegenständliche Sonderrichtlinie erstellt, die unter anderem die vorgesehenen Förderfähigkeitsbestimmungen enthält, welche darauf abzielen, ein effizientes und effektives Abwickeln der Förderungen zu gewährleisten.
Die Bestimmungen der gegenständlichen Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres gelten ausschließlich für die Durchführung von Fördermaßnahmen im Zeitraum 2021 bis 2022.
Zielgruppe der Maßnahmen in Drittstaaten sind grundsätzlich alle an Migrationsprozessen in den Herkunftsländern Beteiligte, nicht zuletzt vor allem die inhaltlich befassten Behörden. Ebenso werden Asylwerber sowie Migranten durch die Fördermaßnahmen adressiert, der Schwerpunkt wird auf besonders vulnerable Gruppen gelegt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Als allgemeines Ziel wurde die Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen definiert. Die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Transitregionen, soll die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort stärken bzw. verbessern und damit einen Beitrag dazu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa (nach Möglichkeit) zu verhindern.
Krisen soll begegnet werden, wo sie entstehen, das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden. Auswanderungsdruck soll reduziert werden und Migration nach Europa damit eingedämmt werden.
Ohne Engagement in Drittstaaten leistet Österreich keinen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von illegaler Migration und zur Steuerung von Migrationsströmen, wie dies im Regierungsprogramm (Anmerkung: „Aus Verantwortung für Österreich – Regierungsprogramm 2020-2024“) vorgesehen ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen

Beschreibung des Ziels

Die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Transitregionen soll die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort stärken bzw. verbessern und damit einen Beitrag dazu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa (nach Möglichkeit) zu verhindern.
Krisen sollen begegnet werden, wo sie entstehen, das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden.
Auswanderungsdruck soll reduziert werden und Migration nach Europa damit eingedämmt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Engagement in Drittstaaten

Ausgangszustand 2021:

Drittstaatenengagement ist nur möglich im Rahmen europäischer Programme. Zielgerichtete Bearbeitung der für Österreich relevanten Krisenherde ist nicht möglich.

Zielzustand 2024:

Es werden Menschen in Herkunftsregionen und Transitregionen gezielt gefördert und Perspektiven geschaffen. Besonderer Fokus wird auf Kinder und vulnerable Gruppen gelegt. Kennzahlen werden je nach Projekt angegeben: . Anzahl der unterstützten/erreichten Teilnehmer des jeweiligen Programms/Projekts

Istzustand 2024:

Es wurden Menschen in Herkunftsregionen und Transitregionen gezielt gefördert und Perspektiven geschaffen. Besonderer Fokus konnte auf Kinder und vulnerable Gruppen gelegt werden. Es wurden fünf Projekte durchgeführt. In Pakistan wurde 1.600 Kindern ein verbesserter Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung ermöglicht und eine sichere und kindergerechte Lernumgebung in fünf Schulen geschaffen. Im Libanon und in Jordanien wurde die Infrastruktur in vier Schulen verbessert und 93% der dortigen Kinder konnten ihre schulischen Leistungen steigern. Im Libanon konnten 50 Familien unterstützt werden, sodass die Kinder in der Schule verbleiben konnten. In Syrien erhielten 1.689 Kinder Nachhilfeunterricht und 1.903 Kinder erhielten psychosoziale Unterstützung.

Datenquelle:
Berichte der Projektträger

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verbesserung der Aufnahmebedingungen bzw. -kapazitäten in Krisenregionen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören thematisch u.a. zu den Themenfeldern Schutz in der Region, Beratung und Betreuung von Migrantinnen und Migranten in Erstaufnahme- und Transitländern insbesondere besonders vulnerabler Gruppen und unter besondere Bedachtnahme des Kindeswohls, Schaffung von Perspektiven vor Ort bzw. in Transitstaaten (insbesondere iSv. Bildung, Ausbildung und Transfer von Knowhow, psychosoziale Angebote), Rückkehr bzw. Reintegration aus Transitländern in Drittstaaten, Unterstützung von Erstaufnahme und Transitstaaten im Bereich des Migrationsmanagements (Kapazitätsentwicklung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2024
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-3.738

Tsd. Euro

Plan

-3.738

Tsd. Euro

Erträge

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Tsd. Euro

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

3.738

Tsd. Euro

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

3.738

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3.738

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Ergebnis

-259

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-3.738

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

-2.813

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Erträge

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Betrieblicher Sachaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Projekte sind zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht zur Gänze abgeschlossen, da die Prüfung der Endabrechnungen noch ausständig ist. Diese Prüfungen sollten im Jahr 2025 abgeschlossen sein und die Restraten ausbezahlt werden.

Gesamtbeurteilung

Zielgruppe der Maßnahmen in Drittstaaten sind grundsätzlich alle an Migrationsprozessen in den Herkunftsländern Beteiligte, nicht zuletzt vor allem die inhaltlich befassten Behörden. Ebenso werden Asylwerber sowie Migranten durch die Förderungsmaßnahmen adressiert, der Schwerpunkt wird auf besonders vulnerable Gruppen gelegt.
Die Förderungsnehmer Hilfswerk International und Caritas Österreich haben die fünf Einzelförderungen im Sinne der Beschreibung der Vorhaben, der Förderungsverträge und nach Einschätzung der förderungsgewährenden Organisationseinheit inhaltlich erfolgreich umgesetzt.
Das Ziel „Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen“ wurde zur Gänze erreicht. Erläuterung des Ziels: Die Finanzierung von Infrastruktur direkt in den Krisenregionen, soll die Strukturen vor Ort stärken und damit einen Beitrag dazu leisten, weitere massenhafte Migrationsströme nach Europa (nach Möglichkeit) zu verhindern.
Die für das ggstdl. Ziel festgelegte Maßnahme „Verbesserung der Aufnahmebedingungen bzw. -kapazitäten in Krisenregionen“ konnte überwiegend erreicht werden.
Der in der Sonderrichtlinie „Migration-Externe Dimension“ festgehaltene Indikator „Anzahl der durchgeführten Maßnahmen in Krisenregionen“ wurde zu 100% erreicht.
Ohne Engagement in Drittstaaten leistet Österreich keinen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von illegaler Migration und zur Steuerung von Migrationsströmen, wie dies im Regierungsprogramm (Anmerkung: „Aus Verantwortung für Österreich – Regierungsprogramm 2020-2024“) vorgesehen ist.
Die Projektkosten wurden im Rahmen der inhaltlichen und finanziellen Bewertung als angemessen bzw. plausibel betrachtet und unterliegen zur Anerkennung der Förderfähigkeit speziellen für die gegenständliche Sonderrichtlinie vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen.
Eine breite Kostenstruktur der einzelnen Förderprojekte ist aufgrund der im Fachbereich gegebenen innerstaatlichen Zuständigkeit und der daraus resultierenden nicht oder nur sehr geringfügig vorhandenen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch Dritte nicht gegeben und stellt sich die Höhe der Kofinanzierung der einzelnen Förderprojekte zum Zeitpunkt der Vertragserstellung wie folgt dar:
• Hilfswerk International „Moubeder“ Stärkung und Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben, sowie von Start-Ups in gefährdeten Regionen Tunesiens (Bizerte, Beja, Kef, Nabuelo, Sousse und Kairouan). 97,16% BMI Mittel, 2,84% Eigenmittel – 150 ausgewählte Unternehmen wurden unterstützt und 36 Workshops abgehalten.
• Caritas Österreich; „AFFECTION“ 98,48% BMI Mittel, 1,52% Eigenmittel – 3.000 Kinder und Familien erhielten Zugang zu Hilfsgütern, 1.700 Kindern wurden psychosoziale Dienste angeboten und 640 erhielten Zugang zu Schul- und Lernmaterialien in BiH und SRB Caritas Österreich; „Bildung für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und deren Host Community in Pakistan (Edu-Pak)“ Lernangebote für Kinder auf der Flucht werden ausgeweitet, Lernunterstützung wird angeboten sowie die humanitäre Situation der Kinder verbessert. 99,47% BMI Mittel, 0,53% Eigenmittel – Es wurde 1.600 Kindern ein verbesserter Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung ermöglicht und eine sichere und kindergerechte Lernumgebung in fünf Schulen geschaffen.
• Caritas Österreich „Ganzheitliches Bildungsprogramm in Syrien“ Vulnerablen Kindern in Syrien wird Zugang zu adäquater, qualitativ hochwertiger Bildung ermöglicht. Neben Zugang zu Bildungsangebote werden Kinder durch psychosoziale Maßnahmen unterstützt.87,22% BMI Mittel, 12,78% Eigenmittel – 1.689 Kinder erhielten Nachhilfeunterricht und 1.903 Kinder erhielten psychosoziale Unterstützung
• Caritas Österreich „Ganzheitliches, regionales Bildungsprogramm in Libanon und Jordanien“ Vermittlung innovativer, kinderzentrierter Pädagogik, die die Lernenden miteinbezieht und ihre Fähigkeiten zur Problemlösung und zum aktiven Lernen anregt, Übernahme von Transportkosten, Schulgebühren, Schulmaterialien sowie gesunden Schuljausen.89,21% BMI Mittel, 10,79% Eigenmittel – Es wurde die Infrastruktur in vier Schulen verbessert und 93% der dortigen Kinder konnten ihre schulischen Leistungen steigern. Im Libanon konnten 50 Familien unterstützt werden, sodass die Kinder in der Schule verbleiben konnten.
Generell darf angemerkt werden, dass – angesichts einer langen Förderperiode – es durchaus schwierig ist, entsprechende Prognosen zu erstellen. Hier entsprachen die gesetzten Ziele nicht den tatsächlichen Ergebnissen. So wurde im Rahmen der Erstellung der Sonderrichtlinie auf der diese WFA basiert, unter dem do. erwähnten Ziel 10 „Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen“ ein Zielzustand am Ende der Förderperiode von 3 angenommen. Tatsächlich konnte schlussendlich sogar eine Anzahl von 5 Projekten erreicht werden, die in Krisenregionen durchgeführt werden, wodurch der Zielwert übererfüllt wurde.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.