Vorhaben
Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zur Förderung der nationalen Maßnahme "Migration-Externe Dimension"; 2021-2022
Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zur Förderung der nationalen Maßnahme "Migration-Externe Dimension"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -3.738
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bereitstellung struktureller Maßnahmen direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Krisenregionen
Beschreibung des Ziels
Die Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen direkt in den Krisen- und relevanten Transitregionen soll die Strukturen und die Lebensbedingungen vor Ort stärken bzw. verbessern und damit einen Beitrag dazu leisten, weitere unkontrollierte, massenhafte Migrationsströme nach Europa (nach Möglichkeit) zu verhindern.
Krisen sollen begegnet werden, wo sie entstehen, das europäische Umfeld soll dadurch stabilisiert werden und Österreich soll als verlässlicher Partner wahrgenommen werden.
Auswanderungsdruck soll reduziert werden und Migration nach Europa damit eingedämmt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Engagement in Drittstaaten
Ausgangszustand 2021:
Drittstaatenengagement ist nur möglich im Rahmen europäischer Programme. Zielgerichtete Bearbeitung der für Österreich relevanten Krisenherde ist nicht möglich.
Zielzustand 2024:
Es werden Menschen in Herkunftsregionen und Transitregionen gezielt gefördert und Perspektiven geschaffen. Besonderer Fokus wird auf Kinder und vulnerable Gruppen gelegt. Kennzahlen werden je nach Projekt angegeben: . Anzahl der unterstützten/erreichten Teilnehmer des jeweiligen Programms/Projekts
Istzustand 2024:
Es wurden Menschen in Herkunftsregionen und Transitregionen gezielt gefördert und Perspektiven geschaffen. Besonderer Fokus konnte auf Kinder und vulnerable Gruppen gelegt werden. Es wurden fünf Projekte durchgeführt. In Pakistan wurde 1.600 Kindern ein verbesserter Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung ermöglicht und eine sichere und kindergerechte Lernumgebung in fünf Schulen geschaffen. Im Libanon und in Jordanien wurde die Infrastruktur in vier Schulen verbessert und 93% der dortigen Kinder konnten ihre schulischen Leistungen steigern. Im Libanon konnten 50 Familien unterstützt werden, sodass die Kinder in der Schule verbleiben konnten. In Syrien erhielten 1.689 Kinder Nachhilfeunterricht und 1.903 Kinder erhielten psychosoziale Unterstützung.
Datenquelle:
Berichte der Projektträger
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verbesserung der Aufnahmebedingungen bzw. -kapazitäten in Krisenregionen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören thematisch u.a. zu den Themenfeldern Schutz in der Region, Beratung und Betreuung von Migrantinnen und Migranten in Erstaufnahme- und Transitländern insbesondere besonders vulnerabler Gruppen und unter besondere Bedachtnahme des Kindeswohls, Schaffung von Perspektiven vor Ort bzw. in Transitstaaten (insbesondere iSv. Bildung, Ausbildung und Transfer von Knowhow, psychosoziale Angebote), Rückkehr bzw. Reintegration aus Transitländern in Drittstaaten, Unterstützung von Erstaufnahme und Transitstaaten im Bereich des Migrationsmanagements (Kapazitätsentwicklung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Projekte sind zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht zur Gänze abgeschlossen, da die Prüfung der Endabrechnungen noch ausständig ist. Diese Prüfungen sollten im Jahr 2025 abgeschlossen sein und die Restraten ausbezahlt werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.