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Vorhaben

IFI-Beitragsgesetz 2020

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2020) erlassen und das Bundesschatzscheingesetz geändert wird

2024
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -587.829

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Um vor dem Hintergrund der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Vereinten Nationen bis 2030 die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB), der Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA) bzw. des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF) zu gewährleisten, die den Entwicklungsländern Kredite für deren soziale und wirtschaftliche Entwicklung, teilweise zu sehr weichen Bedingungen und teilweise auch nicht rückzahlbare Finanzmittel (Grants) zur Verfügung stellen, ist eine Kapitalerhöhung bei der AfEB bzw. weitere Wiederauffüllungen der Mittel der IDA und des AfEF erforderlich. Im Rahmen der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (Heavily Indebted Poor Countries – HIPC-Initiative) und der Multilateralen Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Relief Initiative – MDRI) kommt es außerdem zu Kreditausfällen für die IDA und den AfEF, die durch zusätzliche Mittel internationaler Geber abgedeckt werden müssen.
Die allgemeine Kapitalerhöhung bei der AfEB (AfEB-GCI VII) wurde am 31. Oktober 2019 durch die Annahme der entsprechenden Resolution abgeschlossen.
Die 15. Wiederauffüllung der Mittel des AfEF (AfEF-15) und die Verhandlungen betreffend die 19. Wiederauffüllung der Mittel der IDA (IDA-19) wurden im Dezember 2019 abgeschlossen. Gleichzeitig wurde Einigung über die weitere Umsetzung der außerordentlichen Wiederauffüllung im Rahmen der MDRI für den Afrikanischen Entwicklungsfonds bis 2032 und für die IDA bis 2031 erzielt.
Der Stand der gem. § 1 des Bundesschatzscheingesetzes aus 1991 (BGBl. Nr. 172/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2012) hinterlegten und noch nicht eingelösten Bundesschatzscheine wird Anfang 2021 die Obergrenze von 500 000 000 EUR erreichen und soll auf 800 000 000 EUR erhöht werden, da mit den Beiträgen zu IDA-19 und AfEF-15 der derzeitige Höchstbetrag von 500 000 000 EUR Anfang 2021 überschritten werden würde.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Gegenständliches Vorhaben wurde im Rahmen des strategischen Leitfadens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die Internationalen Finanzinstitutionen (BMF IFI-Strategie) umgesetzt und folgt den darin festgelegten strategischen Leitlinien. Die Kooperation mit IFIs unterliegt auf nationaler Ebene dem Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G) und orientiert sich an den Zielen des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik.

Im Jahr 2005 haben die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten zugesagt, bis zum Jahr 2015 ihre kollektive Official Development Assistance-Quote (ODA) auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU zu erhöhen. Die Zusage, 0,7 % des BNE als ODA bis zum Jahr 2030 zu leisten, wurde 2015 bei der Addis Ababa Action Agenda erneuert und als gemeinsame Zusage der EU abgegeben. Die in gegenständlichen Vorhaben aufgewandten Mittel sind zur Gänze ODA-anrechenbar und leisteten somit einen wichtigen Bestandteil der Erreichung des 0,7 % Ziels Österreichs.

Darüber hinaus bekennt sich Österreich zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals – SDGs), die wie auch die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ im Rahmen des hochrangigen Gipfeltreffens der Vereinten Nationen (United Nations, UN) vom 25. bis 27. September 2015 beschlossen wurden. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden alle Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung der „Agenda 2030“ beauftragt. Die Unterstützung von Multilateralen Entwicklungsbanken und –fonds gilt aufgrund der besonderen Stellung, der Funktionsweise und des spezialisierten Know-Hows dieser Institutionen als effektive und effiziente Beitragsleistung zur Erreichung der SDGs. Der Afrikanische Entwicklungsfonds (AfEF) und die Internationale Entwicklungsagentur (IDA) haben sich zum Ziel gesetzt, zur Erreichung der SDGs beizutragen und sich im Rahmen ihrer Strategien ausdrücklich dazu verpflichtet. Sie gehören somit zu den wesentlichen Akteuren in diesem Bereich.

Weiters kam Österreich gemeinsam mit anderen Vertragsstaaten bei der 21st Conference of the Parties (COP21) in Paris (2015) überein, das Niveau der internationalen Klimafinanzierung anzuheben und zum Zieljahr 2020 das gemeinsame langfristige Klimafinanzierungsziel in Höhe von 100 Mrd. USD pro Jahr zu erreichen. Die österreichischen Beiträge zu den oben genannten Institutionen, die teilweise der Klimafinanzierung anrechenbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag um die Zielvorgaben der internationalen Klimafinanzierung zu erreichen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Beschreibung des Ziels

Verbesserter Zugang zu Infrastruktur
Verringerung der Armut

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

AfEF: Menschen, die über neue Elektrizitätsverbindungen verfügen [Anzahl]

Istwert

3.290.000

Anzahl

Zielzustand

3.640.000

Anzahl

Datenquelle: The African Development Fund: ADF-15 End of Cycle Review – Results achieved in ADF Countries, January 2024

AfEF: Menschen, die über verbesserten Zugang zu Transportverbindungen verfügen [Anzahl]

Istwert

6.000.000

Anzahl

Zielzustand

14.000.000

Anzahl

Datenquelle: The African Development Fund: ADF-15 End of Cycle Review – Results achieved in ADF Countries, January 2024

IDA: Menschen mit verbessertem Zugang zu Transportdienstleistungen [Anzahl]

Istwert

16.400.000

Anzahl

Zielzustand

90.000.000

Anzahl

Datenquelle: IDA19 Retrospective - Responding to Multiple Crises on the Road to 2030: Growth, People, Resilience

IDA: Menschen mit neuem oder verbessertem Zugang zu Elektrizität [Anzahl]

Istwert

24.400.000

Anzahl

Zielzustand

35.000.000

Anzahl

Datenquelle: IDA19 Retrospective - Responding to Multiple Crises on the Road to 2030: Growth, People, Resilience

IDA: Menschen mit Zugang zu besseren Wasserressourcen [Anzahl]

Istwert

15.800.000

Anzahl

Zielzustand

25.000.000

Anzahl

Datenquelle: IDA19 Retrospective - Responding to Multiple Crises on the Road to 2030: Growth, People, Resilience


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Österreich leistet Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (AfEF, IDA) um in internationaler Solidarität das Erreichen der Sustainable Development Goals – SDGs (diese zielen auf Nachhaltigkeit und Entwicklung im globalen Maßstab ab) in Entwicklungsländern zu ermöglichen.

Durch die Beiträge werden die genannten Institutionen in die Lage versetzt nachhaltige Entwicklungsprojekte, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Wasserversorgung, Industrialisierung, Landwirtschaft, Sozialwesen, Privatsektorentwicklung, guter Regierungsführung u.a.m. in Entwicklungsländern durchzuführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (AfEF, IDA) und der österreichischen Kapitalanteile an der AfEB

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Verwaltung verfolgt die Inangriffnahme der in den Geberberichten vereinbarten Vorhaben in AfEF 15 und IDA-19. Die Einhaltung der Obergrenze für Bundesschatzscheine wird laufend überprüft.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-587.829

Tsd. Euro

Plan

-589.058

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

587.829

Tsd. Euro

Plan

589.058

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

587.829

Tsd. Euro

Plan

589.058

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-149.470

Tsd. Euro

Plan

-150.234

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

149.470

Tsd. Euro

Plan

150.234

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

149.470

Tsd. Euro

Plan

150.234

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-182.710

Tsd. Euro

Plan

-183.207

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

182.710

Tsd. Euro

Plan

183.207

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

182.710

Tsd. Euro

Plan

183.207

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-183.163

Tsd. Euro

Plan

-183.315

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

183.163

Tsd. Euro

Plan

183.315

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

183.163

Tsd. Euro

Plan

183.315

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-72.310

Tsd. Euro

Plan

-72.302

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

72.310

Tsd. Euro

Plan

72.302

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

72.310

Tsd. Euro

Plan

72.302

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-176

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

176

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

176

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Abweichung von 1,229 Mio. EUR ist darauf zurückzuführen, dass
1) sich die jährlichen MDRI-Zahlungen aufgrund von Neuberechnungen (alle drei Jahre im Rahmen der Wiederauffüllungen) ändern und
2) sowohl die Zusage des IDA-MDRI-Beitrages als auch die jährlichen Zahlungen in Sonderziehungsrechten (SZR) erfolgen. Der tatsächliche EUR-Betrag ergibt sich hier erst bei der jeweiligen jährlichen Zahlung, sodass der österreichische Beitrag in EUR bei der Erstellung der WFA geschätzt werden musste.

Differenz zwischen Ergebnishaushalt und Finanzierungshaushalt:
1) Die Zahlungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen bei der AfEB scheinen nicht im Ergebnishaushalt auf, da die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
2) Unterschiedliche Leistungs- und Zahlungszeiträume: Die wirtschaftliche Zuordnung von AfEF-15 und IDA-19 erfolgt im Leistungszeitraum von 2020 bis 2022 (bei AfEF) bzw. 2020 bis 2023 (bei IDA). Die österreichischen Beiträge werden durch die Hinterlegung von Bundesschatzscheinen bei der Österreichischen Nationalbank gemäß dem Bundesschatzscheingesetz während dem Leistungszeitraum geleistet. Diese Bundesschatzscheine werden über eine Laufzeit von zehn Jahren bei AfEF (von 2020 bis 2029) bzw. von neun Jahren bei IDA (von 2021 bis 2029) finanzierungswirksam eingelöst.
3) Die wirtschaftliche Zuordnung des Transferaufwands für die AfEF-MDRI- und die IDA-MDRI-Beiträge fällt in das Jahr 2020 (verbindliche Zusage des österreichischen Beitrages durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung), die finanzierungswirksamen Zahlungen betreffen jedoch den Zeitraum bis 2032 (AfEF-MDRI) bzw. bis 2031 (IDA-MDRI).

Gesamtbeurteilung

Die Implementierung der 19. Wiederauffüllung von IDA und der 15. Wiederauffüllung des AfEF war generell stark durch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie bzw. des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geprägt. Unterbrechungen der weltweiten Versorgung, sowie Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln, Energie und anderen lebenswichtigen Gütern lösten, u. a., Afrikas größte Rezession in 50 Jahren aus. Im Jahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie geschätzte 70 Millionen Menschen zusätzlich in die extreme Armut geführt, was dem stärksten Anstieg innerhalb eines Jahres mindestens seit Beginn der globalen Armutsmessung im Jahr 1990 entspricht. Zudem zeigen sich immer mehr die verheerenden Folgen des Klimawandels und damit einhergehende zusätzliche Investitions- oder Krisenreaktionserfordernisse der ärmsten Länder, insb. auf dem afrikanischen Kontinent.

Es wurde daher aufgrund des hohen Mittelbedarfs im April 2021 entschieden, die Laufzeit von IDA-19 um ein Jahr zu verkürzen und damit die 20. Wiederauffüllung vorzuziehen. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung von IDA-19 wurden die vereinbarten Ziele für die Umsetzungsperiode bereits 2021 nach unten angepasst (Kennzahl 3 „IDA: Menschen mit verbessertem Zugang zu Transportdienstleistungen“: von 90 Millionen auf 45 Millionen Menschen, Kennzahl 4 „IDA: Menschen mit neuem oder verbessertem Zugang zu Elektrizität“: von 35 Millionen auf 15 Millionen Menschen und Kennzahl 5 „IDA: Menschen mit Zugang zu besseren Wasserressourcen“: von 25 Millionen auf 12 Millionen Menschen). Diese Reduktion der Zielwerte konnte in der WFA jedoch nicht abgebildet werden, sodass das Ergebnis der Zielmessung nun ein verfälschtes Bild abgibt.

In der Implementierung kam es aufgrund der akuten Krisensituation zu teilweise geänderten Prioritäten der Empfängerländer hin zu sozialer Sicherheit, Ernährung und Gesundheit, auf welche IDA und AfEF entsprechend reagierten. Es wurden sowohl bei IDA als auch bei der AfEB eigene COVID-19 Fazilitäten eingerichtet, sowie bei der AfEB auch die African Emergency Food Production Facility, welche landwirtschaftliche Produktion in afrikanischen Staaten vorantrieb, um deren Importabhängigkeit zu reduzieren. Weiters gab es pandemiebedingte Verzögerungen bei der Konzeption von Operationen und unvorhergesehenen Herausforderungen bei der Projektimplementierung in einem ohnehin schon sehr schwierigen Umfeld. Insb. Infrastrukturprojekte waren dabei von Reisebeschränkungen, Lieferengpässen und einer Knappheit an Arbeitskräften betroffen.

Vor diesem Hintergrund ist auch das überwiegende Erreichen von Kennzahl 1 („AfEF: Menschen, die über neue Elektrizitätsverbindungen verfügen“) und das Nichterreichen der Kennzahl 2 („AfEF: Menschen, die über verbesserten Zugang zu Transportverbindungen verfügen“) sowie der Kennzahlen 3 bis 5 (IDA, siehe oben) zu bewerten. Insb. gesteckte Ziele für den Ausbau der regionalen Infrastruktur, wie grenzüberschreitende Stromleitungen und Straßen, blieben hinter den Erwartungen zurück. Dies ist vor allem auf den nationalen Fokus vieler Länder während der COVID-19-Krise zurückzuführen. Die Kennzahlen 3 bis 5 wurden mit Blick auf die Verkürzung der Umsetzungsperiode von IDA-19 auf zwei Jahre und die veränderten Bedingungen durch die COVID-19-Krise im Zuge der Halbzeitüberprüfung angepasst, wobei die Kennzahlen 4 und 5 mit den angepassten Zielwerten jedenfalls überplanmäßig erreicht wurden. Trotz Nichterreichen der Kennzahlen 2 bis 5 (3 – 5 unter den ursprünglichen Zielwerten) kann die Implementierung von IDA-19 und AfEF-15 jedenfalls als erfolgreich bezeichnet werden. Beiden gelang es ihre Empfängerländer rasch und effektiv bei der Krisenbewältigung zu unterstützen und die insgesamt gesteckten Ziele im Rahmen der Resultatsmessung der jeweiligen Wiederauffüllungen in überwiegendem Maße zu erreichen bzw. viele davon sogar teilweise weit zu übertreffen. Beispielsweise erhielten unter IDA-19 86 Millionen Menschen Zugang zu sozialen Sicherungsprogrammen, was noch deutlich über den bereits nach oben angepassten Erwartungen von 30 bis 50 Millionen liegt. Unter AfEF-15 erhielten über 25 Millionen Menschen (davon über 12 Millionen Frauen) statt geplanter 5 Millionen einen verbesserten Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen.

Es kam somit eindeutig zu einer Verbesserung der Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern, womit das Ziel der WFA erreicht wurde. Durch die österr. Beiträge zu AfEF-15 und IDA-19 wurden die Institutionen in die Lage versetzt, nachhaltige Entwicklungsprojekte in Empfängerländern durchzuführen, die Menschen in Entwicklungsländern unterstützten (Maßnahme 1). Durch eine aktive Teilnahme des BMF bei den Halbzeitüberprüfungen von AfEF-15 und IDA-19 und einer Überprüfung der beiden Endberichte, konnte darüber hinaus auch eine Überwachung der Leistung der österr. Beiträge (Maßnahme 2) sichergestellt werden. Die neue Obergrenze für Bundesschatzscheine wurde ebenfalls zufriedenstellend implementiert.


Verbesserungspotentiale

Es sollte die Möglichkeit geben, bei außerordentlichen Umständen, so wie hier im Falle der Anpassung der Zielwerte für IDA-19, die Kennzahlen nachträglich anpassen zu können (siehe narrative Gesamtbeurteilung). Andernfalls gibt das Ergebnis der WFA ein verfälschtes Bild wieder.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen