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Vorhaben

Bildungsdokumentationsgesetz 2020

Neuerlassung des Bildungsdokumentationsgesetzes (BilDokG 2020)

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.757

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

1. Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurde ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfassendes Bildungscontrolling eingeführt (§ 5 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes). Kernstück dieses Bildungscontrollings ist eine auf die Schulqualität hin ausgerichtete evidenzbasierte und wirkungsorientierte Steuerungslogik auf Grundlage einheitlich definierter, erhobener und verarbeiteter Daten zu relevanten Themenbereichen (von der Schulstruktur bis zu den Schüler/innenleistungen). Schon derzeit werden solche Daten jährlich von rund 5.700 Schulen und 1,1 Millionen Schüler/innen und Schülern zentral erhoben und verarbeitet, es fehlen aber noch die zur Umsetzung des Bildungscontrollings erforderlichen Daten zur Qualitätssicherung und dem Qualitätsmanagement sowie zu den Kompetenzerhebungen.
2. Durch die zahlreichen datenschutzrechtlichen Änderungen (DSGVO, DSG) seit der ursprünglichen Einführung des Bildungsdokumentationsgesetzes und den dadurch veranlassten Nachbesserungen und Änderungen im BilDokG existieren einige Unklarheiten und ineffiziente Abläufe im Bereich der personenbezogenen Datenverarbeitung. Mit der Neufassung des Bildungsdokumentationsgesetzes sollen klare Regeln und Zuständigkeiten geschaffen werden, um eine datenschutzrechtliche und verwaltungstechnische Verbesserung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu ermöglichen. Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) soll die effiziente und sichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bildungsstatistische Zwecke bei gleichzeitiger Sicherstellung des Datenschutzes gewährleisten.
Datengestütztes und evidenzinformiertes Handeln nimmt in der Steuerung des Schulwesens eine wichtige Rolle ein. Die Aufbereitung und Bereitstellung von Daten und Kennzahlen auf allen Ebenen der Schulverwaltung ist eine wesentliche Grundlage für eine effiziente und zielorientierte Steuerung und Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems. Daten und Kennzahlen zu den unterschiedlichen Dimensionen (Kontext, Input, Prozess, Ergebnis) des Schulwesens und der Verwaltung bieten nicht nur einen normativen Rahmen durch klare Zielsetzungen, sondern unterstützen Entscheidungsträger/innen durch empirische Grundlagen und machen Maßnahmen und deren Erfolge mess- und nachvollziehbar. Durch teils disparat vorliegende Datenbestände wird die Verknüpfung von Daten erschwert und eine Gesamtsicht auf die bildungsstatistisch relevanten Datenbestände ist teilweise nicht möglich. Durch die Ermächtigung zur Verknüpfung der wesentlichen Datenbestände unter allen datenschutzrechtlichen Aspekten können neue und systemrelevante Erkenntnisse gewonnen werden, die einerseits die Steuerungsmöglichkeiten auf allen Ebenen des Bildungssystems erhöhen und andererseits die Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung steigern.
3. Die Überprüfung der Bildungsstandards mittels Kompetenzerhebungen dient dem Zweck der Gewinnung von Informationen über den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, sie in ihrem Kompetenzerwerb nachhaltig zu fördern und eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung voranzutreiben. Eine datenschutzrechtliche Anpassung der Datenlieferung für die Kompetenzerhebung (îKM PLUS) wird mit gegenständlichem Gesetzesentwurf vorgenommen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Regelung bietet eine rechtliche Grundlage für die Bereitstellung und Aufbereitung von Daten zum Bildungssystem und somit für faktenbasierte Entwicklungen des Bildungssystems allgemein und verschiedener einzelner Ziele bzw. Unterziele. Der Zusammenhang ergibt sich aus der Bereitstellung von planungsrelevanten Daten um ein regelmäßiges Monitoring einzelner Bereiche vornehmen zu können.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO

Beschreibung des Ziels

Alle Datenmeldungen von Schülerinnen und Schülern sollen in den nächsten 3 Jahren (für private Kleinstschulen im Falle, dass die technischen Voraussetzungen bis dahin nicht gewährleistet sind, maximal 5 Jahren) nicht mehr mittels Sozialversicherungsnummer, sondern mittels bereichsspezifischen Personenkennzeichen gemeldet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Umstellung der Datenmeldungen, sodass keine Sozialversicherungsnummer mehr genutzt wird

Ausgangszustand 2020:

Meldetätigkeit mittels Sozialversicherungsnummer

Zielzustand 2024:

Umstellung aller Datenmeldungen gem. gegenständlichem Gesetz auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen bis 2023/24. Evaluierung folgt nach Abschluss der Schuljahresmeldungen im Jahr 2025.

Istzustand 2024:

Umstellung der Datenmeldungen ist erfolgt.

Datenquelle:
Bildungsdokumentationsdaten

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung

Beschreibung des Ziels

Für das Bildungscontrolling gem. § 5 BD-EG bedarf es einer einheitlichen und konsolidierten Datenbasis, um daraus für alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen steuerungsrelevante quantitativen Informationen gewinnen zu können. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, alle Schüler/innen und Schulen betreffenden relevanten Daten periodisch und in hoher Qualität zentral verfügbar zu haben.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Datenbasis im Bildungsinformationssystem

Ausgangszustand 2020:

Derzeit liegen alle Daten in disparaten Datenbeständen ohne Möglichkeit der direkten Verknüpfung vor, und damit ist auch die Berechnung von steuerungsrelevanten Kennzahlen (z.B. zu Sprachförderung, Übergänge, Schulerfolg) nur erschwert möglich.

Zielzustand 2024:

Vorliegen einer konsolidierten Datenbasis für das Bildungsinformationssystem als Instrument für das Bildungscontrolling im Jahr 2025 und somit Verfügbarkeit von steuerungsrelevanten Kennzahlen für alle Ebenen der Schulverwaltung.

Istzustand 2024:

Die Datenbasis wird wie geplant im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.

Datenquelle:
Daten aus dem Bildungsdokumentationsgesetz

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen

Beschreibung des Ziels

Analog zur etablierten Bestimmung des § 31a Abs. 8 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes soll auch im Bildungsdokumentationsgesetz 2020 eine Bestimmung aufgenommen werden, die eine Online-Abfrage des Lichtbildes aus den Beständen der Passbehörden, aus den Beständen der mit der Registrierung des Elektronischen Identitätsnachweises – E-ID betrauten Behörden, aus den Beständen des Führerscheinregisters und aus den Beständen des Zentralen Fremdenregisters für die Ausstellung eines Studierendenausweises ermöglicht.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Schaffung einer Rechtsgrundlage

Ausgangszustand 2020:

Keine Schnittstelle vorhanden.

Zielzustand 2024:

Die drei Schnittstellen sind in Betrieb.

Istzustand 2024:

Die geplante Rechtsgrundlage liegt vor.

Datenquelle:
Bundesgesetzblatt

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Beschreibung des Ziels

Neben den für die Vergabe der Matrikelnummer notwendigen Daten sollen nunmehr auch Stamm-, Semester- und Prüfungsdaten von den Erhaltern an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Ausgangszustand 2020:

Für die Vergabe der Matrikelnummer erforderliche Daten werden an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelt.

Zielzustand 2024:

Vollständige Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen liegt vor.

Istzustand 2024:

Die Fachhochschulen sind in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen integriert.

Datenquelle:
für den Datenverbund zuständige Fachabteilung UG31

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Bildungsdokumentation wird insbesondere um Daten zur iKM PLUS sowie zu den standardisierten Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen und Berufsreifeprüfungen erweitert. Die Bildung einer gemeinsamen Datenbasis ermöglicht weitergehende Analysen und Steuerungsmöglichkeiten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die online-Abfrage des Lichtbildes werden Ziele der Digitalisierung im Zulassungsprozess der Studierenden abgebildet.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Fachhochschul-Konferenz (FHK) hat nach Gesprächen mit dem BMBWF die Anbindung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen einstimmig beschlossen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.757

Tsd. Euro

Plan

-1.757

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.757

Tsd. Euro

Plan

1.757

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.757

Tsd. Euro

Plan

1.757

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-382

Tsd. Euro

Plan

-382

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

382

Tsd. Euro

Plan

382

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

382

Tsd. Euro

Plan

382

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-799

Tsd. Euro

Plan

-799

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

799

Tsd. Euro

Plan

799

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

799

Tsd. Euro

Plan

799

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-288

Tsd. Euro

Plan

-288

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

288

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

288

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-288

Tsd. Euro

Plan

-288

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

288

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

288

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die budgetären Auswirkungen entsprechen dem der Berechnung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Das angestrebte Datenschutzniveau wurde erreicht.

Gesamtbeurteilung

Die angestrebten Ziele wurden erreicht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.