Vorhaben
Bildungsdokumentationsgesetz 2020
Neuerlassung des Bildungsdokumentationsgesetzes (BilDokG 2020)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.757
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO
Beschreibung des Ziels
Alle Datenmeldungen von Schülerinnen und Schülern sollen in den nächsten 3 Jahren (für private Kleinstschulen im Falle, dass die technischen Voraussetzungen bis dahin nicht gewährleistet sind, maximal 5 Jahren) nicht mehr mittels Sozialversicherungsnummer, sondern mittels bereichsspezifischen Personenkennzeichen gemeldet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Umstellung der Datenmeldungen, sodass keine Sozialversicherungsnummer mehr genutzt wird
Ausgangszustand 2020:
Meldetätigkeit mittels Sozialversicherungsnummer
Zielzustand 2024:
Umstellung aller Datenmeldungen gem. gegenständlichem Gesetz auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen bis 2023/24. Evaluierung folgt nach Abschluss der Schuljahresmeldungen im Jahr 2025.
Istzustand 2024:
Umstellung der Datenmeldungen ist erfolgt.
Datenquelle:
Bildungsdokumentationsdaten
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung
Beschreibung des Ziels
Für das Bildungscontrolling gem. § 5 BD-EG bedarf es einer einheitlichen und konsolidierten Datenbasis, um daraus für alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen steuerungsrelevante quantitativen Informationen gewinnen zu können. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, alle Schüler/innen und Schulen betreffenden relevanten Daten periodisch und in hoher Qualität zentral verfügbar zu haben.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Datenbasis im Bildungsinformationssystem
Ausgangszustand 2020:
Derzeit liegen alle Daten in disparaten Datenbeständen ohne Möglichkeit der direkten Verknüpfung vor, und damit ist auch die Berechnung von steuerungsrelevanten Kennzahlen (z.B. zu Sprachförderung, Übergänge, Schulerfolg) nur erschwert möglich.
Zielzustand 2024:
Vorliegen einer konsolidierten Datenbasis für das Bildungsinformationssystem als Instrument für das Bildungscontrolling im Jahr 2025 und somit Verfügbarkeit von steuerungsrelevanten Kennzahlen für alle Ebenen der Schulverwaltung.
Istzustand 2024:
Die Datenbasis wird wie geplant im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.
Datenquelle:
Daten aus dem Bildungsdokumentationsgesetz
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen
Beschreibung des Ziels
Analog zur etablierten Bestimmung des § 31a Abs. 8 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes soll auch im Bildungsdokumentationsgesetz 2020 eine Bestimmung aufgenommen werden, die eine Online-Abfrage des Lichtbildes aus den Beständen der Passbehörden, aus den Beständen der mit der Registrierung des Elektronischen Identitätsnachweises – E-ID betrauten Behörden, aus den Beständen des Führerscheinregisters und aus den Beständen des Zentralen Fremdenregisters für die Ausstellung eines Studierendenausweises ermöglicht.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Schaffung einer Rechtsgrundlage
Ausgangszustand 2020:
Keine Schnittstelle vorhanden.
Zielzustand 2024:
Die drei Schnittstellen sind in Betrieb.
Istzustand 2024:
Die geplante Rechtsgrundlage liegt vor.
Datenquelle:
Bundesgesetzblatt
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Beschreibung des Ziels
Neben den für die Vergabe der Matrikelnummer notwendigen Daten sollen nunmehr auch Stamm-, Semester- und Prüfungsdaten von den Erhaltern an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Ausgangszustand 2020:
Für die Vergabe der Matrikelnummer erforderliche Daten werden an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen übermittelt.
Zielzustand 2024:
Vollständige Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen liegt vor.
Istzustand 2024:
Die Fachhochschulen sind in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen integriert.
Datenquelle:
für den Datenverbund zuständige Fachabteilung UG31
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Bildungsdokumentation wird insbesondere um Daten zur iKM PLUS sowie zu den standardisierten Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen und Berufsreifeprüfungen erweitert. Die Bildung einer gemeinsamen Datenbasis ermöglicht weitergehende Analysen und Steuerungsmöglichkeiten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die online-Abfrage des Lichtbildes werden Ziele der Digitalisierung im Zulassungsprozess der Studierenden abgebildet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Fachhochschul-Konferenz (FHK) hat nach Gesprächen mit dem BMBWF die Anbindung an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen einstimmig beschlossen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die budgetären Auswirkungen entsprechen dem der Berechnung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Das angestrebte Datenschutzniveau wurde erreicht.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.