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Vorhaben

Änderung Berufsschul-Lehrpläne

Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -4.148

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat mit dem Lehrberufspaket 2/2019 zahlreiche Lehrberufe neu eingeführt bzw. bestehende Ausbildungsordnungen novelliert. Die neuen bzw. geänderten Ausbildungsordnungen wurden durch das BMDW am 4. Juli 2019 kundgemacht und mit 1. August 2019 bzw. 1. Jänner 2020 in Kraft gesetzt.
Da für das SJ 2019/20 mit berufsschulpflichtigen Lehrlinge, die gem. den neuen bzw. geänderten Ausbildungsordnungen ausgebildet werden, zu rechnen war und aufgrund des durch das BMDW festgesetzten Zeitplans keine Lehrplanverordnung bis zum Schulbeginn 2019/20 möglich gewesen wäre, war es erforderlich Übergangslehrpläne gem. § 6 Abs. 1a Schulorganisationsgesetz zu führen, um der Aufgabe der Berufsschule gem. § 46 Schulorganisationsgesetz (fachlich einschlägiger Unterricht, Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung) sowie den Anforderungen des § 22 Abs. 1 Schulpflichtgesetzes (Berufsschulpflicht ist durch eine dem Lehrberuf entsprechende Berufsschule zu erfüllen) nachkommen zu können.
Diese Übergangslehrpläne sollen nunmehr in das Regelschulwesen übergeführt werden. Laut Schätzungen des BMDW sollen in den neugeschaffenen bzw. geänderten Lehrberufen mittelfristig rd. 5.000 Lehrlinge ausgebildet werden. Darüber hinaus soll auch der Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf Forsttechnik, der im Schuljahr 2016 (noch vor Schaffung der Möglichkeit von Übergangslehrplänen) erlassen wurde, in das Regelwesen übernommen werden. In diesem Lehrberuf wurden zum Stichtag 31.12.2018 15 Lehrlinge (davon 1 Lehrling weiblich) ausgebildet.
Darüber hinaus tritt mit 1. September 2020 auch eine geänderte Form des leistungsdifferenzierten Unterrichts in Kraft (gesetzliche Verankerung durch BGBl I Nr. 101/2018): Anstelle einer Differenzierung in Leistungsgruppen soll ab dem SJ 2020/21 im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht an Berufsschulen eine Differenzierung nach Leistungsniveau erfolgen (vgl. § 46 Abs. 2 SchOG). Um dieser Gesetzesänderung Rechnung zu tragen, ist eine Adaptierung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen, in der derzeit an mehreren Stellen ein Verweis auf die Führung von Leistungsgruppen vorkommt, erforderlich. Von dieser Änderung sind alle Berufsschülerinnen und -schüler betroffen. Im Schuljahr 2018/19 waren dies 115.308 Personen (davon 37.891 weiblich).
Des Weiteren kam es seit Kundmachung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen im Jahr 2016 zu diversen Änderungen im Bereich der Unterrichtsprinzipien. Neben inhaltlichen Anpassungen und Aktualisierungen bestehender Grundsatzerlässe zu Unterrichtsprinzipien wurde unter anderem durch RS 9/2018 und RS 21/2018 das Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ aus dem Jahr 1995 aufgehoben und durch das Unterrichtsprinzip „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ ersetzt. Somit ist der Abschnitt betr. Unterrichtsprinzipien in den einzelnen Berufsschulrahmenlehrplänen mittlerweile nicht mehr aktuell und verweist teilweise auf aufgehobene Grundsatzerlässe. Aus diesem Grund soll der Abschnitt betr. Unterrichtsprinzipien in allen Lehrplananlagen aktualisiert werden. Auch von dieser Änderung sind alle Berufsschülerinnen und -schüler betroffen.
Darüber hinaus besteht im Bereich des betriebswirtschaftlichen Unterrichts der Lehrpläne für einige kaufmännische Lehrberufe Adaptierungsbedarf: Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von E-Commerce wurde dieses Thema in Lehrpläne für kaufmännische Lehrberufe, die ab dem Jahr 2017 kundgemacht wurden (zB Einzelhandel), im Pflichtgegenstand Angewandte Wirtschaftslehre explizit verankert.
Da das Thema E-Commerce für immer mehr Berufe im kaufmännischen Bereich an Bedeutung gewinnt, soll dieses Thema auch in die Lehrpläne weiterer kaufmännischer Lehrberufe, in denen der Begriff E-Commerce bisher nicht explizit vorkommt, aufgenommen werden. Von dieser Änderung betroffen sind die Lehrpläne für die Lehrberufe Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft – Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und Medienwirtschaft – Verlag, Drogist/Drogistin, EDV-Kaufmann/-frau, Foto- und Multimediakaufmann/-frau, Medizinproduktekaufmann/-frau, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz sowie Waffen- und Munitionshändler/in. In den betroffenen Lehrberufen wurden im Schuljahr 2018/19 2.238 Berufsschüler/innen (davon 1.962 weiblich) beschult.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben steht in Zusammenhang mit der Zielsetzung einer Fachkräfteoffensive der Bundesregierung: Durch das Vorhaben wurden Lehrpläne für den Berufsschulunterricht in Lehrberufen erlassen, die durch das damalige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort neu eingeführt wurden. Nach Umsetzung des Vorhabens steht Jugendlichen nun die Möglichkeit der Lehrausbildung in neuen Berufsfeldern wie der Bauwerksabdichtungstechnik oder der Nah- und Distributionslogistik offen. Durch den Lehrabschluss eröffnen sich den Fachkräften in diesen Berufsfeldern zusätzliche Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung. Darüber hinaus wurden durch das gegenständliche Vorhaben Lehrpläne für „Spezialistenberufe“, wie etwa Hochbau-, Tiefbau- und Betonbauspezialist bzw. -spezialistin, aber auch Backtechnologie, erlassen. Durch diese Lehrpläne werden sehr spezifische Kompetenzen, die am österreichischen Arbeitsmarkt nachgefragt werden, in die berufliche Erstausbildung integriert. Dazu gehören insbesondere auch green skills und digitale Kompetenzen. Insbesondere der Schwerpunkt Sanierung im Lehrberuf Hochbauspezialist/Hochbauspezialistin leistet einen Beitrag zur Sicherung des aufgrund der Initiativen zur Erreichung der Klimaneutralität entstandenen Fachkräftebedarfs in der Bauwirtschaft.
Dadurch leistet das Vorhaben auch einen Beitrag zur Umsetzung der SDGs im Bereich Bildung: Durch die Schaffung neuer formaler Ausbildungsmöglichkeiten wird die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen, die über entsprechende Qualifikationen verfügen, erhöht (SDG 4.4). Darüber hinaus wurde die Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen durchgehend bei der Lehrplanentwicklung berücksichtigt und sowohl berufsspezifische als auch berufsübergreifende, transversale Kompetenzen in diesem Bereich in die Lehrpläne aufgenommen (SDG 4.7).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gewährleistung einer zeitgemäßen, den wirtschaftlichen Erfordernissen und branchenspezifischen Entwicklungen entsprechenden berufsschulischen Ausbildung

Beschreibung des Ziels

Die Rahmenlehrpläne für Berufsschulen berücksichtigen Modernisierungsprozesse der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts und tragen zur Steigerung der Ausbildungsqualität bei, wodurch die Beschäftigungschancen künftiger Fachkräfte steigen. Durch die verbesserten Chancen am Arbeitsmarkt werden die betroffenen Lehrberufe attraktiver.
Durch die Adaptierung bzw. Erlassung von korrespondierenden Berufsschulrahmenlehrplänen zu geänderten bzw. neu erlassenen Ausbildungsordnungen wird eine optimale Abstimmung zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung gewährleistet.
Darüber hinaus stehen die Rahmenlehrpläne für Berufsschulen im Einklang mit aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen im Bildungsbereich.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Berufsschülerinnen und -schüler in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen [Anzahl]

Istwert

7.526

Anzahl

Zielzustand

5.000

Anzahl

Datenquelle: BilDok


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Rahmenlehrpläne

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Rahmenlehrpläne für den berufsschulischen Unterricht in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen wurden von Arbeitsgruppen bestehend aus Expert/innen des Berufsschulbereichs sowie Vertreter/innen der Sozialpartner lernergebnis- und kompetenzorientiert gefasst und an aktuelle technologische und wirtschaftliche Anforderungen an Absolvent/innen einer Dualen Ausbildung angepasst.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Anpassung der Berufsschulrahmenlehrpläne an rechtliche Änderungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In den Rahmenlehrplänen für Berufsschulen werden die Bestimmungen betreffend leistungsdifferenziertem Unterricht an die mit BGBl. I Nr. 101/2018 gesetzlich verankerte Änderung in diesem Bereich angepasst, wodurch aktuelle Entwicklungen im österreichischen Bildungssystem berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird der Abschnitt betreffend Unterrichtsprinzipien in den Berufsschulrahmenlehrplänen an Neuerungen angepasst.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2024
2020
2021
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-4.148

Tsd. Euro

Plan

-3.632

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.148

Tsd. Euro

Plan

3.632

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.148

Tsd. Euro

Plan

3.632

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-307

Tsd. Euro

Plan

-269

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

307

Tsd. Euro

Plan

269

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

307

Tsd. Euro

Plan

269

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-647

Tsd. Euro

Plan

-567

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

647

Tsd. Euro

Plan

567

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

647

Tsd. Euro

Plan

567

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.030

Tsd. Euro

Plan

-902

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.030

Tsd. Euro

Plan

902

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.030

Tsd. Euro

Plan

902

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.071

Tsd. Euro

Plan

-938

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.071

Tsd. Euro

Plan

938

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.071

Tsd. Euro

Plan

938

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.093

Tsd. Euro

Plan

-956

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.093

Tsd. Euro

Plan

956

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.093

Tsd. Euro

Plan

956

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Über alle vom gegenständlichen Vorhaben betroffenen, neu eingeführten Lehrberufe hinweg wurden im Schuljahr 2023/24 40 eigenständige Fachklassen geführt. Dieser Wert liegt um 5 Fachklassen über dem ursprünglich erwarteten Wert. Unter Anwendung des ursprünglich verwendeten Berechnungsmodells ergibt sich für 40 Fachklassen ein Finanzierungsbedarf von rd. 2,186 Mio Euro im Finanzjahr 2024. Dieser Wert liegt rund 14 % über dem ursprünglich erwarteten Mehrbedarf, der sich entsprechend auf die vorigen Jahre auswirkt.
Für das Berechnungsmodell wurden folgende Parameter herangezogen: Gemäß der Stellenplanrichtlinie für berufsbildende Pflichtschulen kann davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt pro Klasse für eine volle Schulstufe 17 Lehrerinnen- bzw. Lehrerstunden pro Woche (über das gesamte Schuljahr, d.h. 40 Wochen) erforderlich sind, um den Lehrplan zu erfüllen. Das ergibt gesamt 680 Lehrerinnen- bzw. Lehrerstunden pro Schulstufe, Klasse und Schuljahr, eine volle Schulstufe an Berufsschulen hat durchschnittlich 410 Unterrichtsstunden, somit können rund 2/3 der Unterrichtsstunden in 2 Gruppen (bzw. eine geringere Stundenanzahl in 3 Gruppen) geführt werden.
Darüber hinaus werden die Annahmen zugrunde gelegt, dass die durchschnittliche Lehrverpflichtung 22,79 Wochenstunden beträgt (Durchschnitt aus den drei Fachgruppen an Berufsschulen unter Berücksichtigung eines Durchschnittswerts für Abschlagstunden). Für 40 Fachklassen pro Schuljahr sind damit 27.200 Lehrerinnen- und Lehrerstunden erforderlich, dies entspricht rund 29,8 Vollzeitbeschäftigtenäquivalenten.
Durch das aufsteigende In-Kraft-Treten der Berufsschullehrpläne stieg die Zahl der Fachklassen in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen zwischen den Finanzjahren 2020 und 2024 sukzessive an.
Im Rahmen des genehmigten Stellenplans werden den Ländern 50% des beschriebenen Mehrbedarfs durch den Bund refundiert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Vom gegenständlichen Vorhaben waren im Schuljahr 2023/24 7.526 Schülerinnen und Schüler betroffen.
Die verfassungsgesetzliche Zielvorgabe des Art. 14 Abs. 5a B-VG wurde bei der Erstellung der vorliegenden Berufsschullehrpläne berücksichtigt. Dies kommt unter anderem durch die explizite Verankerung der Förderung personaler und sozialer Kompetenzen sowie die Aktualisierung der Unterrichtsprinzipien in den Lehrplänen zum Ausdruck. Darüber hinaus unterstützt der Unterricht entsprechend dem Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler die individuelle Förderung der Berufsschülerinnen und -schüler (auch im Sinne der Begabtenförderung). Insgesamt wird durch die gesetzten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur bestmöglichen geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung der Berufsschüler/innen geleistet. Darüber hinaus stehen Jugendlichen nach der Umsetzung des Vorhabens neue Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Durch die Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarkts werden die Berufsschülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Tätigkeit als Fachkräfte vorbereitet.

Gesamtbeurteilung

Um auf neue technologische Entwicklungen sowie veränderte Arbeitsmethoden zu reagieren, wurden seitens des Wirtschaftsressorts neue Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe Backtechnologie, Bauwerksabdichtungstechnik, Betonbau, Betonbauspezialist/-spezialistin, Fahrradmechatronik, Hochbau, Hochbauspezialist/-spezialistin, Mechatronik, Nah- und Distributionslogistik, Sportgerätefachkraft, Tiefbau sowie Tiefbauspezialist/-spezialistin in Kraft gesetzt. Dadurch wurde es erforderlich auch die entsprechenden Berufsschulrahmenlehrpläne anzupassen bzw. neu zu entwickeln, um weiterhin den Ansprüchen der Dualen Ausbildung sowie der Aufgabe der Berufsschule gem. § 46 Schulorganisationsgesetz (SchOG) nachkommen zu können und eine optimale Abstimmung zwischen berufsschulischer und betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.
Die entsprechenden Berufsschulrahmenlehrpläne wurden von Expertinnen und Experten aus dem Berufsschulbereich unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie unter Berücksichtigung der Berufsbilddispositionen der novellierten Ausbildungsordnungen entwickelt und vorerst als Übergangslehrpläne erlassen. Mit dem gegenständlichen Vorhaben wurden diese Übergangslehrpläne mit dem Schuljahr 2020/21 in das Regelwesen übernommen. Die beabsichtigte Maßnahme konnte damit zur Gänze umgesetzt werden. Durch die Berücksichtigung neuer Technologien und Arbeitsmethoden in den Lehrplänen konnte der berufsschulische Unterricht die veränderten beruflichen Anforderungen am Arbeitsmarkt besser abbilden, die betriebliche Ausbildung besser als bisher ergänzen und zur Schaffung einer modernen dualen Ausbildung beitragen, wodurch das gesetzte Ziel des Vorhabens zur Gänze erfüllt wurde. Zentral für die Erreichung und die Weiterverfolgung des gesetzten Ziels ist sowohl die enge Kooperation mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner als auch die engen Kontakte zwischen den Berufsschullehrerinnen und -lehrern sowie der Wirtschaft. Durch die langjährige Berufserfahrung der Berufsschullehrerinnen und -lehrer in der Wirtschaft wurde zudem die Umsetzung eines praxisorientierten Unterrichts geschaffen.
Darüber hinaus wurden Lehrplanänderungen durchgeführt, die aufgrund von schulrechtlichen Änderungen notwendig wurden (z.B. Änderung des Unterrichts in Leistungsgruppen hin zum Unterricht nach Leistungsniveaus). Die neuen Berufsschulrahmenlehrpläne entsprechen nach der Umsetzung des Vorhabens dem schulrechtlich vorgegebenen Rahmen.
Neben der Erreichung der qualitativen Ziele des Vorhabens konnte auch das definierte Ziel für die Kennzahl „Anzahl der Berufsschülerinnen und -schüler in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen“ erreicht werden. Da die Anzahl der Berufsschülerinnen und -schüler in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen aber sogar stärker als erwartet angestiegen ist, übertrafen die Kosten für die Beschulung in diesen Lehrberufen die Erwartungen geringfügig. Die Bedeckung der Lehrpersonalkosten konnte aber über den genehmigten Stellenplan für Berufsschulen erfolgen.


Verbesserungspotentiale

Aufgrund geänderter Arbeitsmarktanforderungen und Ausbildungsordnungen ist es notwendig Berufsschullehrpläne laufend weiterzuentwickeln. Insbesondere wurde 2021 die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Mechatronik durch das damalige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort neuerlich novelliert und um das Spezialmodul „Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM)“ erweitert. 2022 kam es zur Ergänzung um ein weiteres Spezialmodul „Digitale Fertigungstechnik“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Auf diese Umstände musste durch eine Änderung des Berufsschulrahmenlehrplans für den Lehrberuf Mechatronik reagiert werden. Darüber hinaus wurde im Lehrberuf Tiefbauspezialist/-spezialistin ein weiterer Schwerpunkt (Tunnelbautechnik) durch das zuständige Wirtschaftsressort eingeführt. Auch auf diesen Umstand musste mit einer Lehrplannovelle reagiert werden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.