Vorhaben
Änderung Berufsschul-Lehrpläne
Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -4.148
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Gewährleistung einer zeitgemäßen, den wirtschaftlichen Erfordernissen und branchenspezifischen Entwicklungen entsprechenden berufsschulischen Ausbildung
Beschreibung des Ziels
Die Rahmenlehrpläne für Berufsschulen berücksichtigen Modernisierungsprozesse der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts und tragen zur Steigerung der Ausbildungsqualität bei, wodurch die Beschäftigungschancen künftiger Fachkräfte steigen. Durch die verbesserten Chancen am Arbeitsmarkt werden die betroffenen Lehrberufe attraktiver.
Durch die Adaptierung bzw. Erlassung von korrespondierenden Berufsschulrahmenlehrplänen zu geänderten bzw. neu erlassenen Ausbildungsordnungen wird eine optimale Abstimmung zwischen schulischer und betrieblicher Ausbildung gewährleistet.
Darüber hinaus stehen die Rahmenlehrpläne für Berufsschulen im Einklang mit aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen im Bildungsbereich.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Berufsschülerinnen und -schüler in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen [Anzahl]
Istwert
7.526Anzahl
Zielzustand
5.000Anzahl
Datenquelle: BilDok
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Rahmenlehrpläne
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Rahmenlehrpläne für den berufsschulischen Unterricht in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen wurden von Arbeitsgruppen bestehend aus Expert/innen des Berufsschulbereichs sowie Vertreter/innen der Sozialpartner lernergebnis- und kompetenzorientiert gefasst und an aktuelle technologische und wirtschaftliche Anforderungen an Absolvent/innen einer Dualen Ausbildung angepasst.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anpassung der Berufsschulrahmenlehrpläne an rechtliche Änderungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In den Rahmenlehrplänen für Berufsschulen werden die Bestimmungen betreffend leistungsdifferenziertem Unterricht an die mit BGBl. I Nr. 101/2018 gesetzlich verankerte Änderung in diesem Bereich angepasst, wodurch aktuelle Entwicklungen im österreichischen Bildungssystem berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird der Abschnitt betreffend Unterrichtsprinzipien in den Berufsschulrahmenlehrplänen an Neuerungen angepasst.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Über alle vom gegenständlichen Vorhaben betroffenen, neu eingeführten Lehrberufe hinweg wurden im Schuljahr 2023/24 40 eigenständige Fachklassen geführt. Dieser Wert liegt um 5 Fachklassen über dem ursprünglich erwarteten Wert. Unter Anwendung des ursprünglich verwendeten Berechnungsmodells ergibt sich für 40 Fachklassen ein Finanzierungsbedarf von rd. 2,186 Mio Euro im Finanzjahr 2024. Dieser Wert liegt rund 14 % über dem ursprünglich erwarteten Mehrbedarf, der sich entsprechend auf die vorigen Jahre auswirkt.
Für das Berechnungsmodell wurden folgende Parameter herangezogen: Gemäß der Stellenplanrichtlinie für berufsbildende Pflichtschulen kann davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt pro Klasse für eine volle Schulstufe 17 Lehrerinnen- bzw. Lehrerstunden pro Woche (über das gesamte Schuljahr, d.h. 40 Wochen) erforderlich sind, um den Lehrplan zu erfüllen. Das ergibt gesamt 680 Lehrerinnen- bzw. Lehrerstunden pro Schulstufe, Klasse und Schuljahr, eine volle Schulstufe an Berufsschulen hat durchschnittlich 410 Unterrichtsstunden, somit können rund 2/3 der Unterrichtsstunden in 2 Gruppen (bzw. eine geringere Stundenanzahl in 3 Gruppen) geführt werden.
Darüber hinaus werden die Annahmen zugrunde gelegt, dass die durchschnittliche Lehrverpflichtung 22,79 Wochenstunden beträgt (Durchschnitt aus den drei Fachgruppen an Berufsschulen unter Berücksichtigung eines Durchschnittswerts für Abschlagstunden). Für 40 Fachklassen pro Schuljahr sind damit 27.200 Lehrerinnen- und Lehrerstunden erforderlich, dies entspricht rund 29,8 Vollzeitbeschäftigtenäquivalenten.
Durch das aufsteigende In-Kraft-Treten der Berufsschullehrpläne stieg die Zahl der Fachklassen in den vom Vorhaben betroffenen Lehrberufen zwischen den Finanzjahren 2020 und 2024 sukzessive an.
Im Rahmen des genehmigten Stellenplans werden den Ländern 50% des beschriebenen Mehrbedarfs durch den Bund refundiert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Vom gegenständlichen Vorhaben waren im Schuljahr 2023/24 7.526 Schülerinnen und Schüler betroffen.
Die verfassungsgesetzliche Zielvorgabe des Art. 14 Abs. 5a B-VG wurde bei der Erstellung der vorliegenden Berufsschullehrpläne berücksichtigt. Dies kommt unter anderem durch die explizite Verankerung der Förderung personaler und sozialer Kompetenzen sowie die Aktualisierung der Unterrichtsprinzipien in den Lehrplänen zum Ausdruck. Darüber hinaus unterstützt der Unterricht entsprechend dem Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler die individuelle Förderung der Berufsschülerinnen und -schüler (auch im Sinne der Begabtenförderung). Insgesamt wird durch die gesetzten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur bestmöglichen geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung der Berufsschüler/innen geleistet. Darüber hinaus stehen Jugendlichen nach der Umsetzung des Vorhabens neue Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Durch die Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarkts werden die Berufsschülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Tätigkeit als Fachkräfte vorbereitet.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.