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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung des Informationsstandes über die Verteilungswirkung öffentlicher Mittel im Bezug auf Frauen und Männer

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im internationalen Vergleich liegt Österreich im Hinblick auf den Gender Pay Gap deutlich über dem Durchschnitt. Das vergleichsweise geringe Gehalt von Frauen resultiert vielfach immer noch aus dem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigungen (insbesondere nach Karenzurlauben). In vielen Bereichen sind Frauen immer noch benachteiligt, es finden sich aber auch Bereiche, in denen Männer benachteiligt werden. Der Rechnungshof ist bestrebt, diese Bereiche aufzuzeigen und mit seinen Empfehlungen zur Verbesserung der Situation beizutragen.

Da der Rechnungshof eine nachgängige externe Kontrolle ausübt, war es ihm erst seit dem Jahr 2014 möglich, die mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 definierten Gleichstellungsangaben der Ressorts mit den zugrunde liegenden Datenmaterialien zu überprüfen und deren Fortschritt bzw. Umsetzungserfolge zu durchleuchten. Vorranging sollen mit den Gebarungsüberprüfungen die Handlungsfelder aufgezeigt und Bewusstsein dafür geschaffen werden, in welchen Bereichen Gleichstellung eine wesentliche Rolle spielt bzw. spielen kann. Der Rechnungshof sieht es als seine Aufgabe an, die Validität der vorhandenen Daten zu überprüfen. Deshalb legte er im Jahr 2014 bei seiner Prüfungsplanung einen Schwerpunkt auf das Gleichstellungsthema, wobei der Fokus auf dem Vorhandensein bzw. Fehlen von genderdisaggregierten Datengrundlagen lag.