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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

2016
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Neue Initiativen des Konsumentenschutzes auf europäischer Ebene werden nach wie vor seitens der Wirtschaft sehr kritisch beurteilt, sodass sich die Herbeiführung eines einheitlichen österreichischen Standpunktes schwierig gestaltet. Die Umsetzung beschlossener EU Rechtsakte in das nationale Recht ist demgegenüber weniger kontrovers. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Bereich Produktsicherheit kann als überwiegend konstruktiv bezeichnet werden.

Die beschlossenen EU Richtlinien zu Verbraucherzahlungsdiensten sowie alternativer Streitbeilegungsstellen wurden erfolgreich in nationale Umsetzungsgesetze gegossen. Die Verhandlungen der Richtlinien- und Verordnungsvorschläge (RL-V über digitale Inhalte, VO-V über die Verbraucherbehördenkooperation und der VO-V zur Marktüberwachung) konnten nicht abgeschlossen werden. Insgesamt konnte das Wirkungsziel auf nationaler Ebene überwiegend gut erreicht, auf europäischer Ebene wegen Widerstände opponierender Kräfte nur teilweise erreicht werden.