Eines der zentralen Anliegen des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Tierschutzgesetzes ist die Förderung des Tierschutzes durch Bund, Länder und Gemeinden. Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Der Verein „Tierschutz macht Schule“ wurde auf Initiative des BMGF im Jahre 2006 gegründet. Die Vermittlung von tierschutzrelevanten Themen an Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Die pädagogische Wirkung betrifft nicht nur den richtigen Umgang mit Tieren, sondern auch die Kenntnis von tier- und bedürfnisgerechter Haltung der Tiere. Tierschutzunterricht stärkt auch das Mitgefühl, die Eigenverantwortlichkeit und die Bereitschaft, die Konsequenzen für sein Verhalten zu tragen. Die nachgewiesene Freiheit der österreichischen Rinderpopulation von Rindertuberkulose und Rinderbrucellose sowie der Schaf- und Ziegenpopulation von Brucella melitensis – Erreger von Krankheiten, welche vom Tier und dessen Produkten (z.B. Milch) auch auf den Menschen übertragen und bei diesem schwere Krankheiten hervorrufen können – dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Menschen, die aus beruflichen Gründen engen Kontakt mit den genannten Tieren haben. Durch die zusätzliche Erfassung handelsrelevanter Tierkrankheiten, wie infektiöser Boviner Rhinotracheitis (IBR) des Rindes, oder der Aujeszky’schen Krankheit (AK) des Schweines, wird durch die Erreichung des Wirkungsziels auch sichergestellt, dass der Export sowie der innergemeinschaftliche Handel mit lebenden Tieren und deren Produkten bestmöglich veterinärfachlich unterstützt werden.
Der angestrebte Erfolg wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der Kennzahlen (3 Kennzahlen überplanmäßig erreicht) in Verbindung mit den Maßnahmen (überplanmäßig sowie überwiegend erreicht) zur Gänze erreicht. Im Einzelnen ist zu bemerken, dass Bildungsarbeit ein Entwicklungsprozess ist. Der Bildungsauftrag des Vereins „Tierschutz macht Schule“ gem. § 2 Tierschutzgesetz umfasst nicht nur Schulen, sondern auch Kindergärten, Horte und Lehrlingsausbildungsstätten. Der Nachweis eines offiziell anerkannten und international bekannten hervorragenden Tiergesundheitsstatus spiegelt das gute Funktionieren des gesamten österreichischen Veterinärsystems wider. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Status ist das Zusammenwirken aller Ebenen des österreichischen Veterinärsystems erforderlich.
Dies beinhaltet:
– die entsprechende Normensetzung
– die diesbezügliche fachliche Vertretung in EU- und internationalen Gremien (OIE) durch die zentrale Veterinärbehörde im Ministerium
– die Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung des Tiergesundheitsstatus auf Länderebene sowie
– die korrekte Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen in den tierhaltenden Betrieben durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.