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WIRKUNGSZIEL

Stärkere Verankerung der Kunst und Kultur in der Gesellschaft

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Kunst ist Teil des österreichischen Selbstverständnisses und darüber hinaus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Freiheit des kulturellen und kreativen Schaffens ist Voraussetzung für eine facettenreiche und qualitätsvolle Kunst- und Kulturlandschaft und zugleich eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Künstlerische Positionen zu Fragen unserer Zeit sind auch wichtige Beiträge zur Diagnose gesellschaftlicher Herausforderungen und zur Herausbildung einer kritischen Öffentlichkeit. Daher ist es besonders wichtig, stabile Rahmenbedingungen für Kunstschaffende und für die Entfaltung zeitgenössischer Kunst zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere auch die künstlerische Nachwuchsförderung und die Stärkung der Präsenz österreichischer Künstlerinnen und Künstler im Ausland sowie die gendergerechte Verteilung von Förderungsmitteln. Das Wirkungsziel entspricht der Entwicklung auf gesamteuropäischer Ebene, im Zuge derer der zeitgenössischen Kunst eine besondere Rolle in der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zukommt.

Von den fünf Kennzahlen, die zum Wirkungsziel beitragen, wurden vier überplanmäßig und eine Kennzahl überwiegend erreicht. Sehr positiv haben sich wieder die genderspezifischen Maßnahmen entwickelt, der Frauenanteil in der Einzelpersonenförderung liegt mit 52 Prozent etwas über dem Niveau des Jahres 2017. Die internationalen Verleihzahlen von innovativen Filmen zeigen ebenfalls einen positiven Trend und tragen damit zur stärkeren Präsenz österreichischen Kunstschaffens im Ausland bei. Auch die Maßnahmen, die zum Wirkungsziel beitragen – wie etwa Beratungsworkshops zum EU-Programm „Kreatives Europa“ – konnten planmäßig umgesetzt werden. Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein in der österreichischen Bundesverfassung verankertes Ziel. Es handelt sich dabei um eine Querschnittsmaterie, die im Rahmen der Wirkungsorientierung von der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle zentral koordiniert wird. In diesen Prozess ist das Bundeskanzleramt laufend eingebunden.