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WIRKUNGSZIEL

Umsetzung der Reformen des Finanzausgleichs 2017

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit dem Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 wurden u. a. Reformprojekte festgelegt. lm Jahr 2018 konnten 66 %, das sind 21 Projekte, der im FAG-Paktum beschlossenen Projekte, die vom BMF zu verantworten sind, mit Ländern, Gemeinden und den jeweiligen Fachressorts abgestimmt und umgesetzt werden.
Mit einer neuen Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 wurde eine neue Regelung über die Finanzierung dieses Aufgabenbereichs vereinbart. Dadurch wurde das ursprünglich mit dem FAG-Paktum beschlossene Projekt Aufgabenorientierung abgelöst.

Im Jahr 2018 konnten rd. 1,3 Mrd. Euro an Gesamtinvestitionen der Gemeinden ausgelöst werden. 2017 wurden mit rd. 21 Mio. Euro Zweckzuschuss insgesamt 263 Mio. Euro Gesamtinvestition erzielt. Die Umsetzungsfrist für die Projekte läuft bis 2021.

Das Ziel „Umsetzung der Reformen des Finanzausgleichs 2017“ konnte – gesamthaft beurteilt – zur Gänze erreicht werden.

Hinsichtlich der Kennzahl 1, Umsetzung der Reformprojekte, wurden annähernd (66 %) alle für das Jahr 2018 vorgesehenen Projekte (70 %) umgesetzt. Der Umstand, dass das Thema der Aufgabenorientierung über eine Art. 15a B-VG-Vereinbarung gelöst wurde, ist mitverantwortlich für die nur teilweise Zielerreichung dieser Kennzahl.

Die Kennzahl 2 wurde überplanmäßig erreicht, da aufgrund der von den Gemeinden projektierten Investitionen das ursprünglich angenommene Gesamtinvestitionsvolumen in der Höhe von 780 Mio. € im Jahr 2018 durch 116 Mio. Euro an Zweckzuschüssen des Bundes auf rund 1,3 Mrd. Euro erhöht werden konnte.