Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Ziel eines effizienten Vollzugs von Exekutionsanträgen (und somit die Grenze der Beschleunigung) konnte erreicht werden.
Im Bereich des Strafvollzugs wird die Erreichung der gesetzten Ziele aufgrund der angespannten Personalsituation und der stetig steigenden Anzahl von unqualifizierten bzw. nicht arbeitsfähigen InsassInnen immer schwieriger.

Die rasche Vollziehung von Entscheidungen der Gerichte in Zivilsachen ist maßgeblich für die Rechtssicherheit und schafft rechtskonformes Verhalten im Wirtschafts- und Geschäftsleben. Da der Vollzug von Exekutionsanträgen bereits einen hohen Level an Effizienz erreicht hat, ist hier keine weitere Steigerung mehr zu erwarten, weshalb die Kennzahl in Zukunft entfallen wird.
Die Zielsetzungen im Strafvollzug konnten auch in diesem Jahr – trotz angespannter Budget- und Personalsituation – erreicht werden.