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WIRKUNGSZIEL

Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2018 wandten sich 16.263 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass bei der Volksanwaltschaft im Schnitt rund 66 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. 2018 wurden insgesamt 9.546 Prüfverfahren abgeschlossen. 7.499 der erledigten Verfahren wurden 2018 eingeleitet, 2.047 in den Jahren davor. In 1.748 Verfahren wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestellt, was einem Anteil von 18,3 % aller erledigten Verfahren entspricht. Etwa jede fünfte Beschwerde, die zu einem Prüfverfahren führte, war daher berechtigt. Keinen Anlass für eine Beanstandung sahen die Mitglieder der Volksanwaltschaft hingegen bei 3.506 Beschwerden. In 4.292 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Die Volksanwaltschaft informierte die Betroffenen im Schnitt nach 44 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung.

Um die Erreichung des Wirkungszieles zu konkretisieren, wurde folgende Berechnungsmethode definiert: Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z. B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen, …) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Im Jahr 2018 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 34,9% Frauen als Beschwerdeführerinnen und 55,1% männliche Beschwerdeführer registriert. 10% wurden von sonstigen Personen eingebracht. Im Jahr 2017 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren lediglich 29,8% Frauen als Beschwerdeführerinnen registriert. Zurückzuführen ist das insbesonders auf eine speziell auf den Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit sowie auf den Rückgang der sehr hohen Anzahl asylberechtigter Beschwerden, die überwiegend von Männern eingebracht werden.

Das Ziel wurde somit zur Gänze erreicht.