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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmer/innen (50+)

2021
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Sowohl eine Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer als auch die Zielsetzung der Senkung der Altersarbeitslosigkeit, gemessen an der Arbeitslosenquote, konnten für das Jahr 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie nicht erreicht werden.
Im Zeitverlauf steigt die unselbständige wie selbständige Beschäftigung von Personen mit 50 und mehr Jahren in Österreich deutlich an, was sich auch in steigenden Beschäftigungsquoten niederschlägt. Die erhöhte Erwerbsbeteiligung resultiert zum einen aus dem Anstieg des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters durch veränderte Pensionsregelungen. Und sie ist zum anderen ein Resultat davon, dass die Erwerbsquoten von Frauen derjenigen Kohorten, die das 50. Lebensjahr überschreiten, Jahr für Jahr höher werden, was im Wesentlichen auf eine veränderte gesellschaftliche Einstellung zur Erwerbsaktivität von Frauen zurückzuführen ist.
Bei höherer Erwerbsbeteiligung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen einer Altersgruppe auch mit Arbeitslosigkeit konfrontiert werden. Wenn Arbeitslosigkeit eintritt, kann es für Teile dieser Gruppe sehr schwierig werden, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hauptgründe hierfür sind unter anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen und betriebliche Einstellpraxen.
Die eingesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit wie gesundheitsfördernde Initiativen (fit2work), Qualifizierung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Arbeitsvermittlung und die Ausweitung der AMS Beschäftigungsförderungen für Ältere wurden angenommen und führten mit dazu, dass die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitssuchenden 2018 um rund 4,5 % rückläufig war und 2019 stagnierte. Der Erfolg des Maßnahmeneinsatzes in den vergangenen Jahren ist zudem vor dem Hintergrund der Erhöhung des Arbeitskräftepotenzials und des wirtschaftlichen Wachstums (BIP-Wachstum 2019 in Höhe von real 1,6 %) zu sehen.
Im Jahr 2020 ist die Beschäftigungsquote der älteren Personen (50+) leicht gesunken. Grund hierfür war die COVID-19 Pandemie und die damit einhergehende schlechte wirtschaftliche Entwicklung. Die Arbeitslosenquote der Älteren ist hingegen deutlich gestiegen (+2,2 %-Punkte). Allerdings lag der Anstieg der Arbeitslosenquote bei den Älteren noch unter dem Gesamtanstieg der Quote 2020 (mit +2,5 %-Punkten). Die Zielwerte konnten pandemiebedingt nicht erreicht werden.
Die wirtschaftliche Erholung wirkte sich im Jahr 2021 positiv auf die Beschäftigungsquote Älterer aus und erzielte ein Plus von 0,5%-Punkten im Vergleich zum Vorkrisenjahr. Allerdings wurde das Ziel die Beschäftigungsquote älterer Frauen auf 60,5 % zu steigern trotz Erhöhung mit 60,4 % nur knapp verfehlt. Auch die Arbeitslosenquote Älterer ist um -1,5 %-Punkte gesunken und somit wurde der Wert aus dem Jahr 2017 wieder erreicht.
Das Wirkungsziel trägt zum SDG Ziel 8.5. ‚Produktive Vollbeschäftigung für alle Frauen und Männer‘ bei.