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WIRKUNGSZIEL

Schutz und Erhalt des Wassers und des Waldes als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch und Natur

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel wurde – bezogen auf den im Jahr 2021 angestrebten Erfolg – zur Gänze erreicht. Diese Beurteilung resultiert aus der gänzlichen Erreichung der drei dem Wirkungsziel zugeordneten Maßnahmen sowie der überplanmäßigen Erreichung von zwei bzw. der vollständigen Erreichung einer Wirkungskennzahl. Lediglich die Kennzahl „Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen“ wurde teilweise erreicht, wenngleich die Holzerntemengen gestiegen sind.

Der Zielwert der Kennzahl zu Nitrat und Pestiziden im Grundwasser zeigt grundsätzlich eine positive Entwicklung und konnte zur Gänze erreicht werden. Im Bereich der gewässerökologischen Maßnahmen konnte die Zielsetzung der Kennzahl „Hydromorphologisch sanierte Gewässerabschnitte“ überplanmäßig erreicht werden, da seit Mitte 2020 zusätzliche Förderungsmittel im Umfang von 200 Mio. Euro für die Jahre 2020–2027 bereitgestellt wurden. Die Umsetzung der Maßnahmen basiert in Österreich auf einer Kombination aus hoheitlichen Vorgaben und freiwilligen Initiativen, ausgelöst durch finanzielle Anreize. Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln des Bundes stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie dar. Die Zielsetzung zur Kennzahl „Sanierungsrate bei geförderten Trinkwasser- und Abwasserleitungen pro Jahr konnte ebenfalls überplanmäßig erreicht werden. In den Folgejahren könnte es aufgrund der COVID-19-Pandemie bei dieser Kennzahl zu einer gewissen Schwankungsbreite kommen. Die geplanten Maßnahmen „Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele“ und „Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft“ wurden zur Gänze umgesetzt.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. das Wasserrechtsgesetz geben vor, dass in allen Gewässern (Grund- und Oberflächengewässern) bis zum Jahr 2027 der gute Zustand erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss. Die gewonnenen Erfahrungen aus der laufenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im 1. und 2. Planungszyklus fließen in die weiteren Planungen mit ein. Es zeigt sich, dass die Nutzungsansprüche an die Wasserressourcen vor allem im Bereich der Energieerzeugung aber auch der Landwirtschaft hoch sind. Die Auflösung dieses Spannungsfeldes zwischen Nutzung und Schutz des Wassers steht im Mittelpunkt der Diskussionen im Zuge der Planungen. Im Grundwasser werden die vorgegebenen Schwellenwerte von den meisten der circa 180 untersuchten Parameter deutlich unterschritten.

Wasser ist ein zentrales Lebenselement, dem in der Agenda 2030 ein eigenes Nachhaltigkeitsziel (SDG 6) zugeordnet wurde. Wasser ist in Österreich eine Bundeskompetenz und wird im Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), BGBl. I Nr. 54/2014 seit langem umfassend geregelt. Über Querbeziehungen tragen Aktivitäten der Wasserwirtschaft wesentlich zur Zielerreichung sämtlicher weiterer Nachhaltigkeitsziele neben dem SDG 6 bei. Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) liegt ein bundesweites Planungsinstrument vor, das alle sechs Jahre aktualisiert wird. Das Maßnahmenprogramm des NGP sowie ein eigenes Kapitel zu Klimawandel mit Querbezügen zur Nationalen Klimawandelanpassungsstrategie beschreiben Maßnahmen, die direkt zur umfassenden Zielerreichung von SDG 6 und den SDG-Unterzielen 13.1 sowie 15.1 beitragen. Für die SDG 6-Unterziele im Bereich der Trinkwasser- und Sanitärversorgung (SDG 6.1, SDG 6.2, SDG 6.b) und die internationale Zusammenarbeit (SDG 6.5) geht man von einer vollständigen Zielerreichung aus, in Bezug auf Gewässerqualität und -ökosysteme (SDG 6.3 und SDG 6.6) und Wassernutzungen (SDG 6.4) ist zumindest ein sehr hoher Grad der Zielerreichung sichergestellt.

In Anbetracht der Herausforderungen des Klimawandels sowie den langen Produktionszeiträumen in der Forstwirtschaft ist festzuhalten, dass die einzelnen Kennzahlen nur mittel- bis langfristig beeinflussbar sind. So wurde beispielsweise die Kennzahl „Mobilisierte Holzmenge unter nachhaltigen Rahmenbedingungen“ trotz gestiegener Holzerntemengen auch 2021 nur teilweise erreicht. Nach wie vor führten die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu allgemein geringeren Wirtschaftstätigkeiten im Wald. Allerdings führten gestiegene Holzpreise zu einer Erhöhung des Einschlages vor allem im Kleinwald (bis 200 Hektar Waldfläche). So zahlten die Sägewerke für das Leitsortiment (Blochholz Fichte/Tanne, Klasse B, Media 2b) 2021 im Jahresdurchschnitt pro Festmeter mit 100,48 Euro um 38,3 % mehr als 2020. Zudem stiegen auch die Preise für Brennholz.

Eine leistungsfähige Forst- und Holzwirtschaft schafft viele Arbeitsplätze vor allem in den ländlichen Regionen. Insgesamt gibt es in Österreichs Holzwirtschaft (inklusive der Vorleistungen) 115.000 Beschäftigte, das sind 2,53 % der heimischen Arbeitsplätze. Somit hängt jeder 40. Arbeitsplatz in Österreich von der Holzindustrie ab. In der gesamten Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft sorgen rund 300.000 Arbeitsplätze für Beschäftigung in den Regionen. Jeder 15. Arbeitsplatz und jeder 17. Euro der österreichischen Bruttowertschöpfung sind somit auf die Forst- und Holzwirtschaft zurückzuführen.

Der österreichische Wald steht durch die Auswirkungen des Klimawandels unter hohem Druck: Extremwetterereignisse, Trockenheit und Schädlingsbefall führen zu hohen Schadholzmengen, die leider schon rund die Hälfte des jährlichen Einschlages betragen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie kam es im Frühjahr 2020 zu schwerwiegendem Marktversagen, welches Maßnahmen für die rechtzeitige Abfuhr des Schadholzes aus den Waldorten notwendig machte. Um die Waldbäuerinnen und Waldbauern zu entlasten, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 die Einrichtung des Waldfonds beschlossen. Dieser Fonds in der Höhe von 350 Mio. Euro ist das größte Rettungs- und Zukunftspaket der zweiten Republik für die heimischen Wälder.

Die Österreichische Forst- und Holzwirtschaft trägt zu zahlreichen Sustainable Development Goals bzw. zu deren Unterzielen bei. Eine genaue Auflistung findet sich unter: https://info.bml.gv.at/themen/wald/eu-international/Wald-und-SDGs.html

Mit der aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Sinne von SDG 15 zielt die Österreichische Forstpolitik auf die Sicherstellung aller Waldfunktionen ab. Die Kennzahl 42.3.3 (Holzmenge) ist unmittelbar mit den SDG-Unterzielen 15.1 und 15.2 in Bezug zu setzen, da sie ein Indikator ist, welcher zeigt, dass die Nutzungsrate des österreichischen Waldes innerhalb des nachhaltigen Zuwachses liegt und es zu keiner Übernutzung kommt. Andererseits gilt es aber auch, den Zuwachs soweit als möglich im Rahmen der Nachhaltigkeit zu nutzen, um die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten und um klimarelevante CO2-Substitutionseffekte von Holz bestmöglich zu nützen. Zudem ist eine aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung Voraussetzung, um die Widerstandskraft der Wälder gegenüber klimabedingten Gefahren (SDG-Unterziel 13.1) zu erhöhen und klimafitte Waldbestände aufzubauen (SDG-Unterziel 13.2).