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MASSNAHME

Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche Formulare und Gerichtsentscheidungen und Evaluierung des Konzeptes der »Amtsdolmetscher«

Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche – auch fremdsprachige – Formulare und Gerichtsentscheidungen und Evaluierung des Konzeptes der fix angestellten DolmetscherInnen („Amtsdolmetsch")

2013
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Inanspruchnahme der elektronischen Formulare unter www.justiz.gv.at

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

1.020.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl kann aus technischen Gründen nicht erhoben werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

969.578


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung der jährlichen Zugriffe auf den Bereich „Formulare“ unter www.justiz.gv.at

Meilenstein: Umsetzung der Empfehlungen der im 2. Hj. 2012 durchzuführenden Evaluierung des Konzeptes der angestellten Dolmetscherinnen „Amtsdolmetsch“

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Evaluierung ist erfolgt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2012

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Istzustand 2012: 2 Gerichtsstandorte mit 6,37 Dolmetsch-Vollzeitkräften

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Umsetzung der Empfehlungen der im 2. Hj. 2012 durchzuführenden Evaluierung des Konzeptes der angestellten Dolmetscherinnen „Amtsdolmetsch“