MASSNAHME
Optimierung der Prozesse und Ausbau der ITUnterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zeitraum zwischen der Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
73,3Tage
Zielzustand
77,1Tage
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
79,9
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung