Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2013

Rechtliche Betreuung bzw. Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2013

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Schulmilchhöchstpreise-Verordnung

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Schulmilchhöchstpreise-Verordnung 2013 trat mit 27.08.2013 in Kraft

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Jährliche Festlegung der Höchstpreise sowie zusätzliche nationale Beihilfe (zu Indikator 1)

Zielzustand (Datum)

27. August 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Schulmilchhöchstpreise-Verordnung tritt bis 31.08.2013 in Kraft

Meilenstein: Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung 2013 trat mit 13. März 2014 in Kraft

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

€ 30,-- / Tier zusätzliche Mutterkuhprämie und 1,666 Mio. € zusätzliche staatliche Beihilfe für Milchkuhprämie (zu Indikator 2)

Zielzustand (Datum)

13. März 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Mutterkuh- und Milchkuhzusatzprämien-Verordnung tritt bis 31.12.2013 in Kraft