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MASSNAHME

Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im UFS durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufrechterhaltung des hohen Rechtsschutzniveaus durch Beibehaltung der Haltbarkeit von Entscheidungen

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

98,02

%

Zielzustand

98,02

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

98,02


Quelle

Rechtsmittelinformationssystem

Berechnungsmethode

Verhältnis der im Jahr 2014 durch den VwGH oder den VfGH aufgehobenen UFS- bzw. BFG-Entscheidungen zu der Anzahl an BFG-Erledigungen des Jahres 2014