MASSNAHME
Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen.
Rechtliche Vertretung des Bundes und der weiteren vom Finanzprokuraturgesetz umfassten Rechtsträger; sowie frühzeitige beratende Einbindung im Vorfeld grundlegender strategischer Entscheidungsfindungen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
66%
Zielzustand
65%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
65
Quelle
Anwaltssoftware sowie interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Anteil der für die Mandantschaft positiv abgeschlossenen Verfahren zu den insgesamt abgeschlossenen Verfahren in den letzten 10 Jahren