Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen.

Rechtliche Vertretung des Bundes und der weiteren vom Finanzprokuraturgesetz umfassten Rechtsträger; sowie frühzeitige beratende Einbindung im Vorfeld grundlegender strategischer Entscheidungsfindungen

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

66

%

Zielzustand

65

%

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

65


Quelle

Anwaltssoftware sowie interne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Anteil der für die Mandantschaft positiv abgeschlossenen Verfahren zu den insgesamt abgeschlossenen Verfahren in den letzten 10 Jahren