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MASSNAHME

Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des EStG.

Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des EStG

2013
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Mit dem Regierungsabkommen wurde beschlossen, eine Steuerreformkommission einzusetzen, um eine Überarbeitung des EStG 1988 zu ermöglichen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

25 % gender pay gap im Jahr 2011

Zielzustand (Beschreibung)

Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser, damit folgende Entwicklung realisiert werden kann: von 25% gender pay gap (2011) auf 22 % (2013 )