MASSNAHME
Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des EStG.
Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des EStG
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Mit dem Regierungsabkommen wurde beschlossen, eine Steuerreformkommission einzusetzen, um eine Überarbeitung des EStG 1988 zu ermöglichen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
25 % gender pay gap im Jahr 2011
Zielzustand (Beschreibung)
Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser, damit folgende Entwicklung realisiert werden kann: von 25% gender pay gap (2011) auf 22 % (2013 )