MASSNAHME
Entscheidung über Berufungen innerhalb off. Fristen und Ermittlung von Ruhe- und Versorgungsbez. entspr. den geltenden Rechtsgrundlagen.
Entscheidung über Berufungen innerhalb offener Fristen und Ermittlung von Ruhe- und Versorgungsbezügen entsprechend den geltenden Rechtsgrundlagen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: 80% der angefochtenen Bescheide des BMF halten vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
80%
Zielzustand
80%
Erläuterung der Entwicklung
Säumnisbeschwerden wurden durch effizientes Zeitmanagement hintangehalten. Trotz personeller Engässe konnten die Vorgaben zu 100% erfüllt werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
75
Quelle
ELAK
Berechnungsmethode
Erkenntnisse der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts
Meilenstein: Es werden keine Säumnisbeschwerden erhoben.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Es wurden keine Säumnisbeschwerden erhoben.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Jahr 2011 wurde keine Säumnisbeschwerde erhoben.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Es werden keine Säumnisbeschwerden erhoben.
Erläuterung der Entwicklung
Säumnisbeschwerden wurden durch effizientes Zeitmanagement hintangehalten. Trotz personeller Engässe konnten die Vorgaben zu 100% erfüllt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Es gibt keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Es gab keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es gibt keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Es gibt keine Aufhebungen wegen einer Verletzung der Gleichbehandlung auf Grund des Geschlechts
Erläuterung der Entwicklung
Säumnisbeschwerden wurden durch effizientes Zeitmanagement hintangehalten. Trotz personeller Engässe konnten die Vorgaben zu 100% erfüllt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze