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MASSNAHME

Ermittlung der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse anhand mittelfristiger Prognoserechnung

Die Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden auf Basis der bestehenden Rechtslage und der zu erwartenden Wirtschafts- und Abgaben- bzw. Kostenentwicklung anhand mittelfristiger Prognoserechnungen ermittelt

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprachen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprachen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung

Erläuterung der Entwicklung

Die bis 10. Juni an die Finanzausgleichspartner zu übermittelnden Prognosen wurden zeitgerecht und korrekt erstellt und übermittelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Finanzausgleichspartner werden im Jahr 2013 über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert. Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt

Details zum Meilenstein

2013

Istzustand (2013)

Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2013 über die mittelfristige Prognose mit Schreiben vom 27.6.2013 korrekt informiert. Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden mit Schreiben vom 27.6.2013 und 21.10.2013 an Länder und Gemeindebünde übermittelt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2011 über die mittelfristige Prognose und über Abgabenprognosen korrekt und zeitgerecht informiert. Die länderweisen Anteile an einigen Transfers mussten allerdings von den Finanzausgleichspartnern selbst errechnet werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2013

Zielzustand (Beschreibung)

Die Finanzausgleichspartner werden im Jahr 2013 über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert. Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt

Erläuterung der Entwicklung

Die bis 10. Juni an die Finanzausgleichspartner zu übermittelnden Prognosen wurden zeitgerecht und korrekt erstellt und übermittelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze