MASSNAHME
Verhandlung des Richtlinien- Vorschlags und des Verordnungs- Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung und anschließende Umsetzung
Verhandlung des Richtlinien-Vorschlags und des Verordnungs-Vorschlags über außergerichtliche Streitbeilegung und anschließende Umsetzung
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Start der Umsetzungsverhandlung zur Richtlinie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Die Richtlinie wurde im Juni 2013 beschlossen. In der Folge wurden die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung (bilaterale Gespräche mit BMJ und BMWFW sowie Sozialpartnern) gestartet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Richtlinien-Vorschlag und Verordnung-Vorschlag über außergerichtliche Streitbeilegung werden seit November 2011 im EU Rat verhandelt. Ziel ist es, die Voraussetzungen für ein funktionierendes Schlichtungssystem zu schaffen, das eine sinnvolle Ergänzung zum Gerichtssystem darstellt
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Start der Umsetzungsverhandlung zur Richtlinie