MASSNAHME
Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der Pflegevorsorge ab 2015
Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der Pflegevorsorge ab 2015 – Überführung des Pflegefondsgesetzes in den nächsten Finanzausgleich
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Legistische Vorbereitung der Umsetzung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2013)
Vorbereitung durchgeführt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2011
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Pflegefondsgesetz liegt vor
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2013
Zielzustand (Beschreibung)
Legistische Vorbereitung der Umsetzung