MASSNAHME
Die Berechtigten für Entschädigungsansprüche in den verschiedenen Bereichen der Sozialentschädigung erhalten ihre gesetzlichen Ansprüche
Die Berechtigten für Entschädigungsansprüche in den verschiedenen Bereichen der Sozialentschädigung erhalten ihre gesetzlichen Ansprüche
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Berufungen im Verhältnis zu den erstinanstanzlichen Entscheidungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,3%
Zielzustand
1%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0,17
Quelle
Statistiken
Berechnungsmethode
Auswertung von Statistiken
Kennzahl: Anzahl der erfolgreichen Berufungen im Verhältnis zu den erstinstanzlichen Entscheidungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,02%
Zielzustand
1%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0,03
Quelle
Statistiken
Berechnungsmethode
Auswertung von Statistiken
Kennzahl: Anzahl der berechtigten Devolutionsanträge
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
5Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Statistiken
Berechnungsmethode
Auswertung von Statistiken