MASSNAHME
Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Faktisches Pensionsantrittsalter Männer: um mindestens 1 Monat höher als im Vorjahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
59,6Anzahl
Zielzustand
59,2Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
59,1
Quelle
Statistikdaten der PV-Träger
Berechnungsmethode
Durchschnittliches Alter bei Pensionsantritt von Männern in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach ASVG, GSVG, BSVG
Kennzahl: Faktisches Pensionsantrittsalter Frauen: um mindestens 1 Monat höher als im Vorjahr
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
57,5Anzahl
Zielzustand
57,2Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
57,1
Quelle
Statistikdaten der PV-Träger
Berechnungsmethode
Durchschnittliches Alter bei Pensionsantritt von Frauen in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach ASVG, GSVG, BSVG.