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MASSNAHME

Umsetzung der bestehenden Gesetzeslage

Umsetzung der bestehenden Gesetzeslage (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz)

2013
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

154.981

Anzahl

Zielzustand

158.788

Anzahl

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

163.304

Kennzahl: Anzahl der Ausgleichszulagenbezieher

Details zur Kennzahl

2013

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

Anzahl

Zielzustand

76.802

Anzahl

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

76.496