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MASSNAHME

Stabilisierung des Verhältnisses von Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss zum Sonderruhegeld

Stabilisierung des Verhältnisses von Dienstgeberbeitrag und Bundeszuschuss zum Sonderruhegeld

2014
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Deckungsgrad der Ersatzleistung des Bundes durch Beiträge der Dienstgeber

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

75

%

Zielzustand

75

%

Erläuterung der Entwicklung

Ab dem Jahr 2013 wurden die Beitragssätze von 2,0 % auf 3,7 % erhöht. Der Satz wurde 2014 beibehalten. Dadurch konnte auch 2014 ein Deckungsgrad von 75 % erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

75


Quelle

Erfolgsrechnungen der Pensionsversicherungsträger; eigene Berechnungen

Berechnungsmethode

Indikator ist gleich Dienstgeberbeiträge für NSchG-Versicherte gebrochen durch Ersatzleistung des Bundes lt. Erfolgsrechnung mal 100