MASSNAHME
Ermittlung der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse anhand mittelfristiger Prognoserechnung
Die Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden auf Basis der bestehenden Rechtslage und der zu erwartenden Wirtschafts- und Abgaben- bzw. Kostenentwicklung anhand mittelfristiger Prognoserechnungen ermittelt
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprachen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben- bzw. Kostenentwicklung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Die mittelfristigen Werte für Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschafts- und Abgaben bzw. Kostenentwicklung.
Erläuterung der Entwicklung
Die Höhe der Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurde entsprechend der Prognoserechnung ermittelt und Ländern und Gemeinden mitgeteilt. Die Mittelfristprognose bis zum Jahr 2019 wurde am 21.04.2015 und die Prognose 2016 lt. BVAE am 14.10.2015 übermittelt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Die Finanzausgleichspartner wurden über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Die Finanzausgleichspartner wurden über die mittelfristige Prognose am 21. April 2015 korrekt und zeitgerecht bis spätestens 10. Juni informiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Finanzausgleichspartner wurden im Jahr 2014 über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert. Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse wurden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Zielzustand (Datum)
10. Juni 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Die Finanzausgleichspartner wurden über die mittelfristige Prognose bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert.
Erläuterung der Entwicklung
Die Finanzausgleichspartner wurden über die mittelfristige Prognose am 21. April 2015 korrekt informiert. Durch diese rechtzeitige und zeitgerechte Übermittlung hat der Herr Bundesminister für Finanzen seinen Auftrag erfüllt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Die Länder und Gemeinden wurden am 21.04.2015 und am 14.10.2015 über die auf Basis der am 21.04.2015 und am 14.10.2015 beschlossenen Abgabenprognosen informiert. Durch diese rechtzeitige und zeitgerechte Übermittlung hat der Herr Bundesminister für Finanzen seinen Auftrag erfüllt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten aufkommensabhängigen länderweisen Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt.
Erläuterung der Entwicklung
Nach Vorliegen von Prognosen über die Abgabenentwicklung wurden zeitnahe die Berechnungen über die Auswirkungen auf aufkommensabhängige länderweise Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse vorgenommen und den Ländern und Gemeinden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze