MASSNAHME
kennzahlenbasierte Steuerung der Leistungen AGES
Umsetzung und Weiterentwicklung einer kennzahlenbasierten Steuerung der Leistungen AGES um zur effizienten und effektiven Minimierung von bekannten und zu erwartenden Risiken beizutragen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Arbeitsprogramm AGES
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Die strategische Ausrichtung und das Arbeitsprogramm 2016 war im IV. Quartal 2015 abgestimmt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Auf Basis eines strategischen Soll/Ist-Vergleiches der Jahresergebnisse 2014 erfolgt die Abstimmung der Strategie und des Arbeitsprogrammes 2016
Zielzustand (Datum)
21. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Im III. Quartal 2015 ist die strategische Ausrichtung und das Arbeitsprogramm für 2016 abgestimmt.
Erläuterung der Entwicklung
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 – beschlossen im Nationalrat am 24. November 2015 – wurde das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, BGBl. I Nr. 144/2015, novelliert. Dabei wurden Aufgaben der AGES und die Finanzierungsstruktur angepasst. Auf Basis dieser neuen strategischen Ausrichtung konnte das Arbeitsprogramm 2016 im IV. Quartal 2015 erstellt und abgestimmt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze