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MASSNAHME

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung des Arbeitsplatzes

Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung des Arbeitsplatzes

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Ausbau der Telearbeitsplätze: Anteil der Bediensteten, die über einen Telearbeitsplatz verfügen

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

12

%

Zielzustand

12

%

Erläuterung der Entwicklung

Mit dem BVA 2016 wird nunmehr die Anzahl der Telearbeitsplätze angegeben. Wobei zum Zeitpunkt der Festlegung der Maßnahme auf Grund der damals vorhandenen VBÄ 12% in etwa einer Anzahl von 12 Telearbeitsplätzen entsprachen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

Personaladministration

Berechnungsmethode

keine