MASSNAHME
Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz
Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen (weiblich)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
741.223Anzahl
Zielzustand
710.047Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Mitglieder der Bundes-Jugendorganisationen steigt an, da immer mehr Organisationen die taxativ aufgezählten Bedingungen des § 6 Abs. 1 des Bundes-Jugendförderungsgesetzes (B-JFG) erfüllen. Im Jahre 2015 haben bereits 38 Jugendorganisationen gemäß B-JFG um Basis- und Projektförderung angesucht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
703.249
Quelle
Jugendorganisationen / Kennzahlen des BMFJ
Berechnungsmethode
Jährliche Abfrage bei den Jugendorganisationen (die Organisationen müssen die Mitgliederzahlen im Förderungsantrag bekanntgeben).
Kennzahl: Anzahl der Mitglieder in Bundes-Jugendorganisationen (männlich)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
863.939Anzahl
Zielzustand
830.856Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Mitglieder der Bundes-Jugendorganisationen steigt an, da immer mehr Organisationen die taxativ aufgezählten Bedingungen des § 6 Abs. 1 des Bundes-Jugendförderungsgesetzes (B-JFG) erfüllen. Im Jahre 2015 haben bereits 38 Jugendorganisationen gemäß B-JFG um Basis- und Projektförderung angesucht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
738.177
Quelle
Jugendorganisationen / Kennzahlen des BMFJ
Berechnungsmethode
Jährliche Abfrage bei den Jugendorganisationen
Kennzahl: Erhaltung des Geschlechterverhältnisses der Jugendarbeitsfachpersonen der Bundes-Jugendorganisationen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
168.646Anzahl
Zielzustand
215.028Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Da Fördermittel von Dritten eher gekürzt werden, verlagern die Jugendorganisationen ihre Aktivitäten von kleinen speziellen Projekten hin zu größeren breitenwirksamen Angeboten der Jugendarbeit, welche mit einer geringeren Anzahl der Jugendarbeitsfachpersonen durchgeführt werden können.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
74.978
Quelle
Jugendorganisationen / Kennzahlen des BMFJ
Berechnungsmethode
Jährliche Abfrage bei den Jugendorganisationen