MASSNAHME
Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft
Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft, um Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur weiterhin zu sichern und eine für die Bevölkerung zumutbare Gebührengestaltung zu ermöglichen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Positionspapiere für die FAG-Verhandlungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ab 2017
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Positionspapiere liegen vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Stand 31.12.2013: Wasserwirtschaftlich akkordierte Positionspapiere (Förderungsrichtlinien, Handlungsbedarf 2014ff) auf Basis des Regierungsprogramms und fachlicher Grundlagen liegen vor
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2015
Zielzustand (Beschreibung)
Positionspapiere für die FAG-Verhandlungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ab 2017 liegen bis 31.12.2015 vor.
Erläuterung der Entwicklung
Positionspapiere haben in Beschlüsse der politischen Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft, der Landesfinanzreferenten und der Landeshauptleute zu den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen Eingang gefunden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze