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MASSNAHME

Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft

Neuausrichtung der Förderung Siedlungswasserwirtschaft, um Investitionen für Neuerrichtung und Werterhaltung der Wasserinfrastruktur weiterhin zu sichern und eine für die Bevölkerung zumutbare Gebührengestaltung zu ermöglichen

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Positionspapiere für die FAG-Verhandlungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ab 2017

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Positionspapiere liegen vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Stand 31.12.2013: Wasserwirtschaftlich akkordierte Positionspapiere (Förderungsrichtlinien, Handlungsbedarf 2014ff) auf Basis des Regierungsprogramms und fachlicher Grundlagen liegen vor

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Positionspapiere für die FAG-Verhandlungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ab 2017 liegen bis 31.12.2015 vor.

Erläuterung der Entwicklung

Positionspapiere haben in Beschlüsse der politischen Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft, der Landesfinanzreferenten und der Landeshauptleute zu den laufenden Finanzausgleichsverhandlungen Eingang gefunden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze