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MASSNAHME

Anzahl der Kontakte durch den eingerichteten Auskunftsdienst

Möglichkeit, persönlicher Vorsprachen ohne Voranmeldung im barrierefrei zugänglichen Infocenter der Volksanwaltschaft wie auch die Möglichkeit zur Einbringung von Beschwerden schriftlich per Post, Fax, E-Mail mittels online Beschwerdeformular oder durch persönliche Abgabe. Einrichtung eines Besucherzentrums; Forcierung des direkten Kontaktes, insbesonders mit jungen Bürgerinnen und Bürgern z. B. durch Vorträge/Führungen für Schülerinnen und Schüler sowie weiteren Besuchergruppen

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Persönliche oder telefonische Kontakte durch den Auskunftsdienst

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

8.060

Anzahl

Zielzustand

7.950

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Volksanwaltschaft versteht sich als bürgerorientierte Service- und Kontrolleinrichtung. Ihr ist es daher ein besonderes Anliegen, den Zugang zur Volksanwaltschaft möglichst einfach und formlos zu gestalten. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Der telefonische Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar. Dass diese Angebote von den Bürgerinnen und Bürgern in hohem Ausmaß angenommen und offensichtlich geschätzt werden, belegen die Zahlen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

7.850


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Anzahl der Kontakte durch den Auskunftsdienst

Kennzahl: Eingeleitete Prüfverfahren

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

9.268

Anzahl

Zielzustand

8.050

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Volksanwaltschaft kontrolliert die gesamte öffentliche Verwaltung, also alle Behörden und Dienststellen, die mit dem Vollzug der Bundesgesetze beauftragt sind. Insgesamt leitete die Volksanwaltschaft 6.121 Prüfverfahren in der Bundesverwaltung ein. Dies entspricht einer Steigerung von rund 13 % gegenüber dem Vorjahr. Die Volksanwaltschaft kontrolliert neben der Bundesverwaltung in sieben Bundesländern auch die Landes- und Gemeindeverwaltung. Nur die Bundesländer Tirol und Vorarlberg haben eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet. Die Volksanwaltschaft führte im Jahr 2016 insgesamt 3.147 Prüfverfahren in der Landes- und Gemeindeverwaltung durch. Die Verteilung der Prüfverfahren auf die Bundesländer zeigt ein wenig überraschendes Bild: Fast 40 % aller Prüffälle entfallen auf das bevölkerungsreichste Bundesland Wien, gefolgt von Niederösterreich mit einem Anteil von 21,9 % sowie Oberösterreich und Steiermark mit Anteilen von rund 11 %.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

8.003


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Zählmethode – Elektronisches Aktensystem

Kennzahl: Vorträge/Führungen für Besuchergruppen

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

51

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Besucherzentrum „VA.TRIUM“ können sich alle Menschen auf spannende und anspruchsvolle Weise über die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte und die Arbeit der Volksanwaltschaft als Rechtsschutzeinrichtung informieren. Angewandte Beispiele illustrieren auf lebendige und didaktisch anschauliche Weise, was es bedeutet, Rechte zu haben und auf deren Einhaltung nachhaltig pochen zu können. Insbesondere bei jungen Menschen soll das Bewusstsein für Menschenrechte, Demokratie und die Aufgaben der Volksanwaltschaft gestärkt werden. So informierten sich Schulklassen, interessierte Studierendengruppen und Vertreter diverser Ministerien über die Arbeit der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft kommt damit auch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, mit Bildungseinrichtungen zu kooperieren und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeiten zu informieren. Die positiven Rückmeldungen der Besuchenden zeigen, dass der Auftrag der Volksanwaltschaft erfüllt wird und neues Wissen erfolgreich transportiert werden kann.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat

Berechnungsmethode

Summe der Führungen und Vorträge