MASSNAHME
Koordinierung von Maßnahmen und Programmen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen
Koordinierung von Maßnahmen und Programmen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Die Arbeit am NAP 'Schutz der Frauen vor Gewalt' 2014 – 16 ist abgeschlossen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die interministerielle Arbeit am NAP wurde 2016 abgeschlossen. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen liegt in der Verantwortlichkeit der jeweils zuständigen Ressorts.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der NAP 'Schutz der Frauen vor Gewalt 2014 –16' wurde von der Bundesregierung am 26.08.2014 beschlossen und vom Nationalrat am 20.11.2014 zur Kenntnis genommen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Die Arbeit am NAP 'Schutz der Frauen vor Gewalt' 2014 – 16 ist abgeschlossen
Erläuterung der Entwicklung
Mit dem NAP ‚Schutz der Frauen vor Gewalt‘ setzt Österreich wichtige Forderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und des Österreichischen Regierungsprogramms 2013 – 2018 um. Der NAP wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Koordination der Sektion für Frauen und Gleichstellung erarbeitet. Er enthält 64 geplante Maßnahmen der Bundesregierung und gilt für die Jahre 2014 – 2016. Er sieht Aktivitäten zur Koordination von politischen Maßnahmen, zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern sowie rechtliche Vorhaben und Maßnahmen im Bereich der Ermittlungen, Strafverfolgung, des Verfahrensrechts sowie europäische und internationale Zusammenarbeit vor. Für 2017 ist ein Endbericht über den Erfolg des NAP geplant.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze