MASSNAHME
Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des Einkommensteuergesetz (EStG)
Berücksichtigung im Rahmen der Neufassung des Einkommensteuergesetz (EStG)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die BMF-internen Vorarbeiten am EStG neu wurden plangemäß fortgesetzt. Im Jahr 2016 wurde ein working paper des BMF veröffentlicht, das genderspezifische Wirkungen des Steuerrechts untersucht hat.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2013
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Untersuchung der im Rahmen der Steuerreformkommission erarbeiteten Ergebnisse
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Durchforstung des EStG nach gender pay gap relevanten Bestimmungen und Beseitigung dieser
Erläuterung der Entwicklung
Die BMF-internen Vorarbeiten am EStG neu wurden plangemäß fortgesetzt. Eine Studie des BMF zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen verschiedener Bestimmungen im Einkommensteuerrecht wurde veröffentlicht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise