MASSNAHME
Medizinmarktaufsicht: Steuerungskonzept für Qualitätssicherung und Wirksamkeit von medizinischen Produkten in Österreich
Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Mehr als 99 % der Einzelfallmeldungen/Pharmakovigilanz (kontinuierliche Sammlung und Evaluierung von Meldungen von Arzneimittelzwischenfällen und Korrekturmaßnahmen einschl. Rückrufe) werden innerhalb von 15 Tagen an die EMA übermittelt.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
15Tage
Zielzustand
15Tage
Erläuterung der Entwicklung
2016 wurden 9872 Nebenwirkungsmeldungen mit einer Compliance von 99,38 % bearbeitet
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
15
Quelle
BASG/AGES Medizinmarktaufsicht
Berechnungsmethode
Gegenüberstellung Datum des Einlangens der Einzelfallmeldungen und des Datums der Übermittlung an die EMA
Kennzahl: Alle ordnungsgemäßen Meldungen klinischer Prüfungen von Hochrisikomedizinprodukten werden innerhalb von 60 Tagen begutachtet.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
60Tage
Zielzustand
60Tage
Erläuterung der Entwicklung
19 Erstanträge nach dem Meldeverfahren gemäß § 40 Abs. 2 MPG wurden 2016 innerhalb von 60 Tagen begutachtet
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
60
Quelle
BASG/AGES Medizinmarktaufsicht
Berechnungsmethode
Die Anzahl der Meldungen wird der Dauer der jeweiligen Begutachtung gegenübergestellt.