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MASSNAHME

Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbes. zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität.

Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität

2016
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil schadstoffarmer Fahrzeuge (EEV, EURO VI)

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

66,7

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Reduktion des Anteils besonders umweltverschmutzender LKW trägt zum Rückgang der vom Straßengüterschwerverkehr verursachten Emissionen bei und schafft Anreize für umweltfreundlichere Verkehrsträger sowie für den frühzeitigen Umstieg auf die modernste LKW-Klasse, sodass in weiterer Folge die Emissionsbelastungen für Mensch und Umwelt, die von jedem einzelnen LKW verursacht werden, reduziert werden. Im Hinblick auf diese Zielsetzung nutzt Österreich seit 1.1.2017 die in der Wegekostenrichtlinie vorgesehene Möglichkeit der Anlastung der externen Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und des Lärms in unterschiedlicher Höhe je nach EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs. Wesentliche Zielsetzung ist die Förderung der umweltfreundlichsten EURO-Emissionsklasse „EURO VI“. Die in der bis 31.12.2016 geltenden Systematik noch in derselben Tarifkategorie erfasste Emissionsklasse „EEV“ (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle, europäisches Abgasstandard für Busse und Lkw) wird seit 1.1.2017 tarifmäßig wie die Emissionsklasse „EURO V“ behandelt. Diese Veränderung bedarf auch der Umstellung der Messgröße sowie der Anpassung der Zielwerte ab dem Jahr 2017 bei der Kennzahl „Anteil schadstoffarmer Lastkraftwagen (LKW) an der Gesamtfahrleistung“. Die Entwicklung bis 2016 bezieht sich auf den Fahrleistungsanteil von EEV- und EURO-VI-Fahrzeugen > 3,5 t hzG an der Gesamtfahrleistung. Die Entwicklung ab 2017 bezieht sich auf den Fahrleistungsanteil von EURO-VI-Fahrzeugen > 3,5 t hzG an der Gesamtfahrleistung. Die starken Anstiege der in die umweltfreundlichste Kategorie der Maut fallenden LKW zeigen, dass diese Maßnahme wirkungsvoll, zielgerichtet und effektiv ist.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

46


Quelle

ASFINAG

Berechnungsmethode

Interne Hochrechnung: diese basiert auf vergangenheitsbezogenen Betrachtungen der tatsächlichen Entwicklung der Fahrleistungen auf Monatsbasis (seit Anfang 2010). Es wird eine saisonal bereinigte, also polynomische, Trendkurve herangezogen, wobei für deren Ausrichtung die Fahrleistung der jüngeren Vergangenheit stärker gewichtet wird. Zusätzlich fließen aber auch folgende Faktoren in die Abschätzung mit ein: Anzahl der Neuanmeldungen in den jeweiligen Emissionsklassen, Abschätzung einer preissensitiven Reaktion des Marktes, Gespräche über die Einschätzung mit anderen Europäischen Mautbetreibern (Benchmarking) sowie Abwägungen auf Basis der Kenntnis des Branchenumfeldes durch die ASFINAG.