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MASSNAHME

Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum „In- Verkehr-Setzen“ gefä̈hrlicher Produkte

Implementierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum „In- Verkehr-Setzen“ gefä̈hrlicher Produkte; Konzeption von Vollzugsprojekten und Evaluierung erster Vollzugsmaßnahmen; Benchmarking mit vergleichbaren internationalen Regelungsansätzen

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Implementierung des "Giftrechts neu" (Prüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Erfahrungsaustausch mit den Vollzugsorganen sowie Bewertung der Vollzugsergebnisse, Erfassung der EU-rechtlichen Regelungen zu Explosivstoffen)

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Im Zuge zweier bundesweiter Koordinationstreffen wurde ein einheitliches Verständnis zum Giftrecht neu sowie zur EU-Regelung zu Explosivstoffen etabliert und wurden einschlägige Vollzugsmaßnahmen vereinbart.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das “Giftrecht neu“ ist mit der ChemG Novelle 2015 erlassen. Die Selbstbedienungs-VO neu ist 2015 erlassen. Es liegen höchstens vereinzelte Vollzugserfahrungen vor.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Implementierung des "Giftrechts neu" bis Ende 2016 (Prüfung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Erfahrungsaustausch mit den Vollzugsorganen sowie Bewertung der Vollzugsergebnisse, Erfassung der EU-rechtlichen Regelungen zu Explosivstoffen)

Erläuterung der Entwicklung

Die Vollzugsergebnisse werden im Rahmen der bundesweiten Koordination 2017 aufbereitet und verglichen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Umsetzung der Regelung zu Explosivstoffen im Vollzug

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

In Kooperation mit dem BMI sind flächendeckende Kontrollen planmäßig durchgeführt worden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Regelung zu Explosivstoffen ist seit 2014 in Kraft. Es liegen nur vereinzelt Vollzugserfahrungen vor.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

2016 Umsetzung der Regelung zu Explosivstoffen im Vollzug

Erläuterung der Entwicklung

Organe der Sicherheitspolizei implementieren in Kooperation mit den Chemikalieninspektoraten die Bestimmungen zur Beschränkung von Substanzen und zur Führung der notwendigen Register.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ wird umgesetzt und begleitend evaluiert.

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ wurde planmäßig bis Ende 2016 umgesetzt. Die gemäß VOC-Verordnung vorgeschriebenen Berichte wurden an die Europäische Kommission übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ ist 2015 fertig geplant.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Das Schwerpunktprogramm des Vollzugs „Lösungsmittel und Holzschutzmittel“ wird bis Ende 2016 umgesetzt und begleitend evaluiert.

Erläuterung der Entwicklung

Für die Produktgruppe Holzschutzmittel wurden sowohl biozidrechtliche Aspekte als auch jene der VOC-Verordnung überprüft.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) wurden im Rahmen der EU-rechtlich festgelegten Fristen behandelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2014 sind 150 Produktanträge in Bearbeitung ebenso wie die Bearbeitung von 15 Stoffen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Sämtliche beantragte Zulassungsvorgänge zu Bioziden (Wirkstoffe und Produkte) werden fristgerecht behandelt.

Erläuterung der Entwicklung

Durch Verstärkung des Biozide-Teams im Umweltbundesamt wird auch der gestiegene Arbeitsaufwand auf Grund vermehrter Zulassungsanträge zu bewältigen sein.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze