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MASSNAHME

Weiterentwicklung und Umsetzung des Maßnahmenpakets Luftreinhaltung

Weiterentwicklung und Umsetzung des Maßnahmenpakets Luftreinhaltung insbesondere durch Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) und seiner Verordnungen – insbesondere des § 19 IG-L

2014
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

11

%

Zielzustand

20

%

Erläuterung der Entwicklung

Die validierten Feinstaub PM10 Messergebnisse liegen erst Ende September 2015 vor, die Daten für 2014 sind noch vorläufig.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

52


Quelle

Immissionsdatenverbund der Bundesländer und der Umweltbundesamt GmbH

Berechnungsmethode

Prozentsatz der Messstellen, an denen der PM 10-Grenzwert (Feinstaub) für den Tagesmittelwert gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) überschritten wird (die Auswertung erfolgt anhand des ab 2010 geltenden Grenzwerts; es werden nur IG-L-Messstellen mit mindestens 90 % Datenverfügbarkeit herangezogen)