MASSNAHME
Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Schulungen für mit verfassungsrechtlicher Materie betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Schulungen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Ausmaß von 60% geschult
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
60%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
asdasa
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
100
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der erfolgten Schulungen für juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den noch nicht geschulten juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Kennzahl: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind im Ausmaß von 90% geschult
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
90%
Zielzustand
90%
Erläuterung der Entwicklung
asfafa
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
100
Quelle
VfGH/Ausbildungsstatistik
Berechnungsmethode
Anzahl der erfolgten Schulungen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu den noch nicht geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern