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MASSNAHME

Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche Formulare und Gerichtsentscheidungen

Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche – auch fremdsprachige – Formulare und Gerichtsentscheidungen

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

477

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die ursprünglich vorgesehenen 9 Formulare haben sich auf 45 Formulare erhöht, sodass im Jahr 2017 insgesamt 477 Formulare in die wichtigsten Sprachen übersetzt wurden (s. Kennzahl 13.2.2).
Die Übersetzung der Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen schreitet stetig voran.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

73


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Produkt der übersetzten Formulare und Informationsblätter für den Strafprozess und den angebotenen Fremdsprachen.

Kennzahl: Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter im Zivilprozess in die gängigsten Fremdsprachen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die ursprünglich verfolgte Maßnahme und ihre (formal daher nicht erreichte) Kennzahl wurde einer Überarbeitung unterzogen:
Neben dem unverändert aufrechten Ziel einer Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter in gängige Fremdsprachen auch für den zivilprozessualen Bereich wurde mit der Universität Innsbruck, Institut für Sprachen und Literaturen, Einvernehmen über eine sprachwissenschaftliche Begleitung bei der inhaltlichen Gestaltung von (auch deutschsprachigen) Formularen und häufig wiederkehrenden Textbausteinen im Hinblick auf eine Verbesserung deren Verständlichkeit und leichtere Fassbarkeit für die Adressaten über alle Bevölkerungs- bzw. Bildungsschichten hinweg erzielt. Weiter sollen wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Verständlichkeitsforschung in Form theoretischer Inputs und praktischer Beispiele in einen „Leitfaden“ für die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten einfließen und damit mittel- bis langfristig auch zu einer besseren Verständlichkeit von Protokolls- und Entscheidungstexten beitragen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Zählung