Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen

Für die Pflegebedürftigen gibt es Österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot an Pflegeleistungen

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zwischenevaluierung zum Pflegefondsgesetz im Hinblick auf die Vorrangigkeit ambulanter Versorgung

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Zwischenevaluierung wurde durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Zwischenevaluierung wurde beauftragt. (Wie den Erläuterungen zur Novelle zum Pflegefondsgesetz, BGBl. I Nr. 173/2013, zu entnehmen ist, wurde für das Jahr 2014 eine Zwischenevaluierung festgelegt. Die Daten aus der Pflegedienstleistungsdatenbank für das Berichtsjahr 2014 werden erst im Herbst 2015 vorliegen. Im Hinblick darauf wird sich die Zwischenevaluierung bis in das Jahr 2016 erstrecken. Angestrebt wird ein Richtversorgungsgrad für die Jahre 2014 bis 2016 mit 55%)

Zielzustand (Datum)

27. Februar 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Zwischenevaluierung wurde fertiggestellt (Die interne Evaluierung zum Pflegefondsgesetz ist für das 4. Quartal 2016 angedacht. Im Oktober 2016 soll vom BKA eine Liste der geplanten Evaluierungen an das Sozialministerium (Sektion I) übermittelt werden. Der fertige Bericht der Evaluierung ist bis 28.02.2017 an die Wirkungscontrollingstelle des BKA zu übermitteln.)

Erläuterung der Entwicklung

In Österreich stieg im Jahr 2016 die Anzahl der betreuten Personen im nicht-stationären Bereich deutlich stärker an als im stationären Bereich. Im stationären Bereich war im Jahr 2016 sogar ein Rückgang der Anzahl der betreuten Personen gegenüber 2015 festzustellen (nicht-stationärer Bereich 2016: +4,3 %; stationärer Bereich: -1,2 %). Somit wurde der im Pflegefondsgesetz verankerte Grundsatz der nicht-stationären Betreuung vor der stationären Betreuung erfüllt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze