MASSNAHME
Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch
Gewährung von Pflegekarenzgeld an betreuende Angehörige mit Rechtsanspruch
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: BezieherInnen von Pflegekarenzgeld
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.634Anzahl
Zielzustand
2.700Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der angestrebte Zielzustand wurde nicht ganz erreicht, weil Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit in etwas geringerem Ausmaß in Anspruch genommen wurden als erwartet. Trotzdem ist eine geringfügige Steigerung im Vergleich zum Jahr 2016 festzustellen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2015
Ausgangspunkt der Planung
2.577
Quelle
Sozialministeriumservice
Berechnungsmethode
Laufende BezieherInnen und monatliche Zuerkennungen eines Pflegekarenzgeldes